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   BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89   

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BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89 (https://dejure.org/1991,10901)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 6 P 14.89 (https://dejure.org/1991,10901)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 6 P 14.89 (https://dejure.org/1991,10901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verselbstständigung einer Außendienststelle vor dem Hintergrund der Zulässigkeit einer eigenen, von der Hauptdienststelle losgelösten Personalratswahl - Beeinträchtigung der Auffangfunktion des Gesamtpersonalrats durch die Befugnisse der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 P 9.86

    Personalvertretung - Nebenstelle

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89
    In diesen Kleindienststellen, die nicht die gesetzlich geforderte Anzahl wahlberechtigter Beschäftigter haben, schließt die geringe Zahl wahlberechtigter und/oder wahlfähiger Beschäftigter eine Personalratswahl praktisch aus; die eigenständige und umfassende Wahrnehmung der Aufgaben einer Personalvertretung ist hier sinnvoll nicht möglich (Beschluß vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - BVerwGE 78, 34).

    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1957 - VII P 3.57
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89
    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 9.61

    Begründetheit der Anfechtung der Wahl eines Personalrats - Anforderungen an das

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89
    Die Wahl eines Personalrats für eine Dienststelle ohne Dienststellenleiter als Verhandlungspartner des Personalrats widerspräche der gesetzgeberischen Vorstellung (Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 9.61 - BVerwGE 14, 287).
  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89
    Dadurch, daß in § 6 Abs. 3 BPersVG das Wort "gelten" verwendet wird, wird ersichtlich, daß an Nebenstellen oder Teile einer Dienststelle, die durch Beschluß der Beschäftigten verselbständigt werden sollen, nicht die strengen organisatorischen Maßstäbe angelegt werden, die sonst gemäß § 6 Abs. 1 BPersVG für die Personalratsfähigkeit von Dienststellen zu beachten sind (vgl. zu den notwendigen Anforderungen an die Selbständigkeit einer Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinne: Beschluß vom 18. Januar 1990 - BVerwG 6 P 8.88 - Buchholz 251.0 § 9 BaWüPersVG Nr. 5).
  • BVerwG, 15.10.1975 - 7 P 18.75

    Nebendienststelle - Teildienststelle - Weite räumliche Entfernung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 4.60

    Bestimmung des zuständigen Personalrats hinsichtlich der Kündigung eines bei

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89
    Sie muß sich deshalb flexibel nach der jeweiligen Zuständigkeit des Personalrats der verselbständigten Dienststelle ausrichten, dessen Kompetenzen wiederum - bestimmt durch das Partnerschaftsprinzip - allein von den Befugnissen des Leiters dieser Nebenstelle abhängen (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG 7 P 4.60 - BVerwGE 12, 194 und vom 15. August 1983 - BVerwG 6 P 18.81 - BVerwGE 67, 353).
  • BVerwG, 15.08.1983 - 6 P 18.81

    Beteiligungsbefugnis - Gesamtpersonalrat - Dienststellenleiter -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89
    Sie muß sich deshalb flexibel nach der jeweiligen Zuständigkeit des Personalrats der verselbständigten Dienststelle ausrichten, dessen Kompetenzen wiederum - bestimmt durch das Partnerschaftsprinzip - allein von den Befugnissen des Leiters dieser Nebenstelle abhängen (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG 7 P 4.60 - BVerwGE 12, 194 und vom 15. August 1983 - BVerwG 6 P 18.81 - BVerwGE 67, 353).
  • BVerwG, 11.07.1977 - 7 P 31.77

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung wegen fehlender Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89

    Personalvertretungsgesetz - Verselbstständigung einer Dienststelle - Räumliche

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89
    (Parallelsache zu BVerwG 6 P 12.89, Beschluß vom 29. Mai 1991).
  • Drs-Bund, 04.07.1952 - BT-Drs I/3552
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89
    In der Begründung der Regierungsvorlage zum Personalvertretungsgesetz vom 4. Juli 1952 (BT-Drucks. 1/3552, S. 16) findet sich lediglich ein Hinweis auf die örtliche Trennung zwischen Hauptdienststelle und Nebendienststelle, die eine Verselbständigung "zweckmäßig" machen könne.
  • Drs-Bund, 10.02.1955 - BT-Drs II/1189
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2001 - 11 L 2/01

    Verselbstständigung, personalvertretungsrechtlich, Dienststelle, Vorabstimung,

    Dass der Berufsförderungsdienst ... eine weit entfernte Neben- oder Teil-Dienststelle des Kreiswehrersatzamts ... bildet, ist durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.06.1991 (- 6 P 14/89 -) rechtskräftig bestätigt.
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