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   BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79   

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BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79 (https://dejure.org/1979,1066)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1979 - 6 P 15.79 (https://dejure.org/1979,1066)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1979 - 6 P 15.79 (https://dejure.org/1979,1066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Personalrats - Wegfall eines Bewährungsaufstiegs - Vorliegen einer Rückgruppierung - Direktionsrecht des Arbeitgebers - Begriff der "Eingruppierung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.01.1970 - VII P 6.69

    Zurücknahme der dem Angestellten zugebilligten Anwartschaft auf Höhergruppierung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79
    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

    Aus der vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung herangezogenen Entscheidung BVerwGE 35, 44 ergibt sich nichts für eine Mitbestimmung des Personalrats bei Wegfall des Bewährungsaufstiegs.

    Auch ist das Vorbringen des Antragstellers nicht gerechtfertigt, aus der Entscheidung BVerwGE 35, 44 ergebe sich, daß der Fallgruppenwechsel dann von Bedeutung sei, wenn mit ihm ein Wechsel oder eine Änderung des Bewährungsaufstiegs verbunden sei.

  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Begriff der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79
    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

    Der Antragsteller kann zu seinen Gunsten auch nichts daraus herleiten, daß § 72 Abs. 1 Nr. 3 LPVG auch die vorläufige Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit in die Mitbestimmung einbezieht, soweit sie die Dauer von drei Monaten übersteigt (anders hingegen § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes - BPersVG - vom 15. März 1974 - BGBl. I S. 693 -, vgl. hierzu BVerwGE 54, 92).

  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 3.76

    Vorhandwerker - Widerruf der Bestellung - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79
    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

    Für die tarifliche Bewertung ist, wie sich aus den §§ 22, 24 BAT ergibt, allein die für die Tätigkeit in Betracht kommende Vergütungsgruppe maßgebend (vgl. dazu den Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79
    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

    Zwar hat diese Maßnahme im Gegensatz zu den anderen in dieser Vorschrift genannten Mitbestimmungstatbeständen keinen Wechsel der Vergütungsgruppe zur Folge (vgl. BVerwGE 15, 216 [BVerwG 14.12.1962 - VII P 5/62] [216]).

  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 301/79

    Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten - Arbeitsvorgang - Beratung von Studenten

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79
    Wenn auch bei der Subsumierung der Tätigkeit eines Angestellten unter die Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen einer Vergütungsgruppe der Vergütungsordnung (Anlage 1 a zum BAT) jeweils im einzelnen gesondert zu prüfen ist, welche Merkmale der verschiedenen Fallgruppen innerhalb der in Anspruch genommenen Vergütungsgruppen erfüllt werden (BAG AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT), so ist jedoch eine Feststellungsklage dahin, daß der Angestellte nach einer bestimmten Fallgruppe einer Vergütungsgruppe zu vergüten sei, unzulässig (BAG AP Nr. 53 zu § 22, 23 BAT).
  • BVerwG, 17.04.1970 - VII P 8.69

    Wesentliches Merkmal der Rückgruppierung einer Lohngruppe - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79
    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 30.01.1979 - 6 P 66.78

    Mitbestimmungsrecht bei der Zuordnung zu einer anderen Fallgruppe derselben

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79
    Der Senat hat zu dieser Frage im Beschluß vom 30. Januar 1979 -, BVerwG 6 P 66.78 - (Buchholz 238.37 § 72 PersVG NW Nr. 2) folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 3.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79
    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Das Bundesverwaltungsgericht hat auch dann keine Rückgruppierung im Sinne des § 72 Abs. 1 Nr. 3 LPVG NW a.F. bzw. des § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG angenommen, wenn dadurch der bisher mögliche Bewährungsaufstieg entfällt (BVerwG Beschluß vom 30. Januar 1979 - 6 P 66.78 - BVerwGE 57, 260 = RiA 1979, 152; BVerwG Beschluß vom 18. Dezember 1979 - 6 P 15.79 - Buchholz 238.3 A § 75 PersVG Nr. 14; ebenso OVG NW Beschluß vom 30. September 1980 - CL 25/78 - RiA 1981, 78; Hess. VGH Beschluß vom 14. November 1990 - BPV TK 1179/90 - ZTR 1991, 306 zu § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG; zust. Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 75 Rz 20 a; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, aaO, § 22 Rz 106; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand November 1992, § 22 Anm. 14; kritisch hierzu und ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats für den Fall des Wechsels der Fallgruppe jedenfalls bei Bewährungsaufstieg bejahend Dietz/Richardi, BPersVG, aaO, § 75 Rz 47; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, aaO, § 75 Rz 18; Lorenzen/Haas/Schmitt, aaO, § 75 Rz 29; Menges, Die Personalvertretung 1980, 233; vgl. auch Standke, RiA 1980, 88).

    Es hat diese Grundsätze in der Entscheidung vom 18. Dezember 1979 (aaO) zu § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG bestätigt und klargestellt, daß die zusätzliche Erfassung der "Eingruppierung" in dieser Vorschrift keine andere Beurteilung rechtfertige; Eingruppierungen, die nicht Ersteingruppierungen seien, würden als Höher- bzw. Rückgruppierungen erfaßt; da eine Änderung der Fallgruppe auf die bestehende Eingruppierung ohne Einfluß bleibe, könne auch im Wechsel der Fallgruppe keine Eingruppierung im Sinne des § 22 BAT und damit auch kein der Beteiligung der Personalvertretung unterliegender Vorgang gesehen werden.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht stellt in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1979 (aaO) vorrangig auf den "tariflich fest umrissenen" Begriff der Eingruppierung im Sinne des § 22 BAT ab; die Auffassung, zur Eingruppierung zähle nicht nur die Einreihung in eine Vergütungsgruppe, sondern auch die Zuordnung zu einer Fallgruppe, lasse sich aus § 22 BAT nicht rechtfertigen.

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Der bundesrechtlichen Neuregelung von 1974, die in § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG erstmals die "Eingruppierung" als Alternative eines Mitbestimmungstatbestandes ausdrücklich anführte, hat der Senat einen nur klarstellenden Charakter beigemessen; schon zur früheren Regelung sei allgemein die Auffassung vertreten worden, daß die "Einstellung" auch die Eingruppierung umfasse; "Eingruppierungen" seien daher auch nach der Neuregelung von 1974 nur die "Ersteingruppierungen" bei den Einstellungen, ansonsten gebe es nur Höher- und Rückgruppierungen (Beschluß vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 6 P 15.79 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 14).
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08

    Unterliegen der bei Einstellungen vorzunehmenden Stufenzuordnung innerhalb der

    Damit hat der Landesgesetzgeber in mitbestimmungsfreundlicher Weise die Konsequenzen gezogen aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche für eine dahingehende Beteiligung des Personalrats nach dem herkömmlichen Bestand der personellen Mitbestimmung keinen Raum gesehen hatte (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 BVerwG 7 P 5.62 BVerwGE 15, 215 , vom 30. Januar 1979 BVerwG 6 P 66.78 BVerwGE 57, 260, vom 26. Juli 1979 BVerwG 6 P 44.78 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11 sowie vom 18. Dezember 1979 BVerwG 6 P 15.79 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14); den mit einem automatischen Zeitaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel hat der Senat erst mit Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 B 5.95 (BVerwGE 105, 241) der Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zugeführt.
  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb

    Hierfür ist, wie sich aus den §§ 22, 24 BAT ergibt, ausschließlich die für die Tätigkeit in Betracht kommende Vergütungsgruppe maßgebend (vgl. Beschlüsse vom 30. Januar 1979 - BVerwG 6 P 66.78 - Buchholz 238.37 § 72 PersVG NW = BVerwGE 57, 260; vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 6 P 15.79 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14 und vom 7. Juni 1984 - BVerwG 6 P 23.82 -).
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer

    Damit hat der Landesgesetzgeber in mitbestimmungsfreundlicher Weise die Konsequenzen gezogen aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche für eine dahingehende Beteiligung des Personalrats nach dem herkömmlichen Bestand der personellen Mitbestimmung keinen Raum gesehen hatte (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 BVerwG 7 P 5.62 BVerwGE 15, 215 , vom 30. Januar 1979 BVerwG 6 P 66.78 BVerwGE 57, 260, vom 26. Juli 1979 BVerwG 6 P 44.78 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11 sowie vom 18. Dezember 1979 BVerwG 6 P 15.79 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14); den mit einem automatischen Zeitaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel hat der Senat erst mit Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 B 5.95 (BVerwGE 105, 241) der Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zugeführt.
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 4.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung durch den Personalrat zur Einstellung eines

    Damit hat der Landesgesetzgeber in mitbestimmungsfreundlicher Weise die Konsequenzen gezogen aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche für eine dahingehende Beteiligung des Personalrats nach dem herkömmlichen Bestand der personellen Mitbestimmung keinen Raum gesehen hatte (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 BVerwG 7 P 5.62 BVerwGE 15, 215 , vom 30. Januar 1979 BVerwG 6 P 66.78 BVerwGE 57, 260, vom 26. Juli 1979 BVerwG 6 P 44.78 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11 sowie vom 18. Dezember 1979 BVerwG 6 P 15.79 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14); den mit einem automatischen Zeitaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel hat der Senat erst mit Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 B 5.95 (BVerwGE 105, 241) der Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zugeführt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2011 - 62 PV 6.10

    Mitbestimmung; Eingruppierung; Neu-Eingruppierung; Umsetzung;

    (1) Entstehungsgeschichtlich spricht allerdings mehr dafür, dass der Gesetzgeber mit der Einfügung des Begriffs der Eingruppierung in § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG lediglich eine Klarstellung dahingehend beabsichtigte, dass damit grundsätzlich nur die mit der Einstellung einhergehende erstmalige Eingruppierung gemeint ist, wie dies bereits vor der Aufnahme dieses gesonderten Mitbestimmungstatbestandes in das Gesetz der Fall war (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 6 P 15.79 -, juris Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2022 - 60 PV 3.22

    Ablehnung des Antrags eines Beschäftigten auf Höhergruppierung anlässlich der

    Allerdings ist allgemein anerkannt, dass die Beteiligung des Personalrats bei der Einstellung auch die Eingruppierung erfasst (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 6 P 15.79 - juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2015 - OVG 60 PV 5.14 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2022 - 60 PV 5.22

    Mitbestimmungspflicht bei Ablehnung eines Antrages eines Beschäftigten auf

    Allerdings ist allgemein anerkannt, dass die Beteiligung des Personalrats bei der Einstellung auch die Eingruppierung erfasst (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 6 P 15.79 - juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2015 - OVG 60 PV 5.14 -).
  • VG Mainz, 10.10.2007 - 5 K 181/07

    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder - Mitbestimmung des

    So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1979 - 6 P 15/79 - (PersV 1981, 290) ausgeführt, dass die Auffassung, zur Eingruppierung zähle nicht nur die Einreihung in eine Vergütungsgruppe, sondern auch die Zuordnung zu einer Fallgruppe, sich nicht aus § 22 BAT rechtfertigen lasse.
  • VG Berlin, 25.03.2022 - 62 K 12.21
  • VG Berlin, 18.03.2022 - 62 K 8.21
  • VG Düsseldorf, 22.01.2009 - 34 K 5955/08

    Streit über eine personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungspflicht zu drei

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