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   BVerwG, 07.05.2003 - 6 P 17.02   

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https://dejure.org/2003,5591
BVerwG, 07.05.2003 - 6 P 17.02 (https://dejure.org/2003,5591)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.2003 - 6 P 17.02 (https://dejure.org/2003,5591)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 6 P 17.02 (https://dejure.org/2003,5591)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BaWüPersVG §§ 12, 19, 25, 28 Abs. 2
    Ausschluss aus dem Personalrat; Personalratswahl; Rücktritt des Personalrats; Wahlanfechtung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BaWüPersVG §§ 12, 19, 25, 28 Abs. 2
    Ausschluss aus dem Personalrat; Personalratswahl; Rücktritt des Personalrats; Wahlanfechtung

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Personalratswahl; Beurteilung der Wirksamkeit des Rücktritts eines Personalrats nach dem Ausschluss eines seiner Mitglieder; Gerichtliche Kontrolle der Motive für den Rücktritt; Rechtskräftige Entscheidung bis zum Ablauf der Amtszeit

  • Judicialis

    BaWüPersVG § 12; ; BaWüPersVG § 19; ; BaWüPersVG § 25; ; BaWüPersVG § 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BaWüPersVG § 12 § 19 § 25 § 28 Abs. 2
    Ausschluss aus dem Personalrat; Personalratswahl; Rücktritt des Personalrats; Wahlanfechtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.09.1969 - VII P 13.68

    Verletzung von Pflichten eines Personalratsmitglieds - Neuwahl eines Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2003 - 6 P 17.02
    Vor allem wird damit auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Mitglieder des Personalrats nicht gezwungen werden können, im Amt zu bleiben (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1969 - BVerwG 7 P 13.68 - Buchholz 238.3 § 10 PersVG Nr. 6 = ZBR 1970, 334 und vom 26. November 1992 - BVerwG 6 P 14.91 - Buchholz 251.2 § 24 BlnPersVG Nr. 1 = PersR 1993, 119).

    Der Gesetzgeber hat der gerichtlichen Entscheidung über den Ausschluss aus dem amtierenden Personalrat abgesehen von ihrer Gestaltungswirkung keine Wirkung beigemessen, die über die Bedeutung der gerichtlichen Feststellung, dass das Personalratsmitglied seine gesetzlichen Pflichten in grober Weise verletzt hat, als solcher hinaus ginge (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 26. September 1969, a.a.O.).

    An den diesbezüglichen Ausführungen im erwähnten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1969 (a.a.O.) ist festzuhalten.

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 17.81

    Wahlanfechtung - Veränderung der Wahlberechtigung - Anfechtungsbefugnis - Verlust

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2003 - 6 P 17.02
    Ob dies der Fall war, beantwortet sich in der Regel aus der Art des Verstoßes unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhalts (vgl. Beschlüsse vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 14.65 - BVerwGE 25, 120, 121 und vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145, 152 = PersV 1984, 322, 324).
  • BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2003 - 6 P 17.02
    Ob dies der Fall war, beantwortet sich in der Regel aus der Art des Verstoßes unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhalts (vgl. Beschlüsse vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 14.65 - BVerwGE 25, 120, 121 und vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145, 152 = PersV 1984, 322, 324).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2002 - PL 15 S 1413/02

    Rücktrittsbeschluss zwecks Veranlassung einer Neuwahl

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2003 - 6 P 17.02
    Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt (vgl. im Einzelnen PersR 2003, 81): Der im April 2001 gewählte Personalrat sei am 15. November 2001 wirksam zurückgetreten.
  • BVerwG, 26.11.1992 - 6 P 14.91

    Bedeutung der zum Rücktritt des Personalrats führenden Motive für die Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2003 - 6 P 17.02
    Vor allem wird damit auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Mitglieder des Personalrats nicht gezwungen werden können, im Amt zu bleiben (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1969 - BVerwG 7 P 13.68 - Buchholz 238.3 § 10 PersVG Nr. 6 = ZBR 1970, 334 und vom 26. November 1992 - BVerwG 6 P 14.91 - Buchholz 251.2 § 24 BlnPersVG Nr. 1 = PersR 1993, 119).
  • OVG Hamburg, 24.02.1993 - Bs PB 2/92

    Bundespost; Dienststellenleiter; Personalrat; Leistungszulage;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2003 - 6 P 17.02
    Die Angabe einer um einen Tag verkürzten Einreichungsfrist für Wahlvorschläge im Wahlausschreiben stellt der Art nach einen Mangel des Wahlverfahrens dar, der ohne Einfluss auf das Wahlergebnis bleiben kann (vgl. Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, a.a.0., § 25 Rn. 18, unter Hinweis auf OVG Rheinland-Pfalz, PersR 1993, 424).
  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Demnach bleiben abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe unberücksichtigt, wenn für ihren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen (vgl.Beschluss vom 7. Mai 2003 - BVerwG 6 P 17.02 - Buchholz 251.0 § 28 BaWüPersVG Nr. 3 S. 5 f.).
  • OVG Thüringen, 18.09.2013 - 5 PO 1430/10

    Erlass und Aushang des Wahlausschreibens und Angaben zur Einreichungsfrist für

    Dem stehen auch die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 7. Mai 2003 - 6 P 17.02 - (vgl. insbesondere Juris, Rn. 11) nicht entgegen.
  • VG Göttingen, 20.09.2021 - 7 A 2/20

    Briefwahl; Personalratswahl; Wahl: Geheimheit der; Wahlanfechtung

    Demnach bleiben abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe unberücksichtigt, wenn für ihren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.05.2003 - 6 P 17/02 -, juris Rn. 11; vom 26.11.2008 - 6 P 7/08 -, juris Rn. 20; vom 11.08.2009 - 6 PB 16/09 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 P 09.2069

    Voraussetzungen für die Verselbständigung eines Teils der Dienststelle oder einer

    Abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe bleiben unberücksichtigt, wenn für ihren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerwG vom 27.6.2007 Az. 6 A 1.06 Buchholz 272 GleichstellungsR Nr. 3 RdNr. 45 m.w.N; BVerwG vom 7.5.2003 Az. 6 P 17.02).
  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 P 09.2070

    Voraussetzungen für die Verselbständigung eines Teils der Dienststelle oder einer

    Abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe bleiben unberücksichtigt, wenn für ihren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerwG vom 27.6.2007 Az. 6 A 1.06 Buchholz 272 GleichstellungsR Nr. 3 RdNr. 45 m.w.N; BVerwG vom 7.5.2003 Az. 6 P 17.02).
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