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   BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83   

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BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83 (https://dejure.org/1985,1596)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1985 - 6 P 21.83 (https://dejure.org/1985,1596)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1985 - 6 P 21.83 (https://dejure.org/1985,1596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Stufenvertretung im Bereich des Militärs - Mitbestimmungsrecht eines Personalrates - Neugestaltung von Arbeitsplätzen in Fernmeldetürmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83
    Ob es sich bei dieser Lücke um eine "echte" Gesetzeslücke im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt, die der Richter unter bestimmten Voraussetzungen schließen darf, oder um eine "rechtspolitische" Lücke, die der Gesetzgeber erkannt und bewußt in Kauf genommen hat (vgl. BVerfGE 41, 399 [BVerfG 09.03.1976 - 2 BvR 89/74]; BVerwGE 57, 183 [BVerwG 13.12.1978 - 6 C 46/78]; Beschlüsse des Senats vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - und vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - ), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83
    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang offengelassen, ob und inwieweit dem Grundgesetz ein den Gesetzgeber verpflichtender Auftrag zur Schaffung von Personalvertretungen im öffentlichen Dienst und zur Einräumung von Beteiligungsrechten in sozialen und personellen Angelegenheiten der Beschäftigten zu entnehmen ist (BVerfGE 51, 43 [BVerfG 27.03.1979 - 2 BvL 2/77]).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83
    Ob es sich bei dieser Lücke um eine "echte" Gesetzeslücke im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt, die der Richter unter bestimmten Voraussetzungen schließen darf, oder um eine "rechtspolitische" Lücke, die der Gesetzgeber erkannt und bewußt in Kauf genommen hat (vgl. BVerfGE 41, 399 [BVerfG 09.03.1976 - 2 BvR 89/74]; BVerwGE 57, 183 [BVerwG 13.12.1978 - 6 C 46/78]; Beschlüsse des Senats vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - und vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - ), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83
    Ob es sich bei dieser Lücke um eine "echte" Gesetzeslücke im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt, die der Richter unter bestimmten Voraussetzungen schließen darf, oder um eine "rechtspolitische" Lücke, die der Gesetzgeber erkannt und bewußt in Kauf genommen hat (vgl. BVerfGE 41, 399 [BVerfG 09.03.1976 - 2 BvR 89/74]; BVerwGE 57, 183 [BVerwG 13.12.1978 - 6 C 46/78]; Beschlüsse des Senats vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - und vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - ), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80

    Betriebskrankenkasse einer Bundesverwaltung - Bildung von Personalvertretungen -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83
    Ob es sich bei dieser Lücke um eine "echte" Gesetzeslücke im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt, die der Richter unter bestimmten Voraussetzungen schließen darf, oder um eine "rechtspolitische" Lücke, die der Gesetzgeber erkannt und bewußt in Kauf genommen hat (vgl. BVerfGE 41, 399 [BVerfG 09.03.1976 - 2 BvR 89/74]; BVerwGE 57, 183 [BVerwG 13.12.1978 - 6 C 46/78]; Beschlüsse des Senats vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - und vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - ), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 P 24.80

    Anforderungen an das Vorliegen einer Beschwer - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83
    Der im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellte Hilfsantrag ist schon deshalb unzulässig, weil in der Rechtsbeschwerdeinstanz eine Antragsänderung ausgeschlossen ist (vgl. Beschluß vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 24.80 - ).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII P 4.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83
    Zwar ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Entscheidungsbefugnis einer Dienststelle der nachgeordneten Verwaltungsebene und damit die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nicht dadurch aufgehoben wird, daß das Handeln der Dienststelle von internen Weisungen der übergeordneten Behörde bestimmt wird (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 7 P 4.73 - ZBR 1975, 125>).
  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 3.89

    Soldatenbeteiligungsgesetz - Neuregelung der Beteiligung von Soldaten - Mobile

    Rechtliche Grundlage für die Bildung von Personalvertretungen in anderen Bereichen der Streitkräfte waren und sind nicht die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes, sondern waren dies allein die Sonderregelungen der §§ 35 a und 70 SG a.F. (vgl. Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4, S. 4) und sind dies nunmehr allein die §§ 5, 36 ff. SBG und § 70 SG a.F. (vgl. Art. 3 Nr. 1 d des Beteiligungsgesetzes vom 16. Januar 1991, BGBl. I S. 47).

    Ob das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG oder die Grundrechte den Gesetzgeber verpflichten, für den Bereich des öffentlichen Dienstes Beteiligungsrechte eines gewählten Repräsentationsorgans der Beschäftigten zu schaffen, haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 51, 43, 58) und das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4) bislang ausdrücklich offengelassen.

    Sonderregelungen für einzelne Bereiche des öffentlichen Dienstes müssen freilich einer Überprüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG standhalten (vgl. Beschluß des Senats vom 24. September 1985, a.a.O.; BVerfGE 17, 319, 330 f. und 335 f.; 51, 43, 58).

    Als solche lassen sich hier - zunächst ohne konkreten Bezug und ohne Bewertung - aufzählen: eine von den üblichen Verwaltungsstrukturen abweichende Staffelung und die Zahl der Befehlsebenen (es können dies bis zu sechs sein: vgl. Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - a.a.O., S. 5 unter Hinweis auf BT-Drs. 7/1968, S. 10), eine hohe personelle Fluktuation, häufige Ortswechsel in kurzen Zeitabständen, häufig wiederkehrende und wechselnde Ausbildungsphasen, das Erfordernis des Einübens zügiger Entscheidungsabläufe und die Bewahrung dieses Standards, die Verflachtungen zwischen Befehlsstrukturen und sonstigem Dienstbetrieb, die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und dadurch bedingte abweichende Ordnungsprinzipien (vgl. zu allem etwa Behnel/Sommer PersV 1978, 100, 104 f.; Walz PersV 1982, 89, 90; ferner auch BVerfGE 17, 319, 335 f.).

  • VGH Bayern, 19.02.2024 - 18 P 22.2300

    Mitbestimmung bei der Verlegung von Dienststellenteilen in andere Gebäude einer

    Setzt ein Kommandant (Dienststellenleiter) einer militärischen Dienststelle den Befehl eines militärischen Vorgesetzten - hier eines Kasernenkommandanten als Vorgesetzten mit besonderem Aufgabenbereich - zum Umzug von Teilen seiner Dienststelle in andere Gebäude der Kaserne um, ist diese Maßnahme nicht dem Dienststellenleiter, sondern dem Kasernenkommandanten zuzurechnen, auch wenn dem Dienststellenleiter Spielräume bei der Umsetzung des Befehls verbleiben (im Anschluss an BVerwG, B.v. 24.9.1985 - 6 P 21.83 - PersV 1988, 353).

    Nur diesem, nicht hingegen dem den Befehl ausführenden Untergebenen ist die in der Ausführung des Befehls liegende Maßnahme daher personalvertretungsrechtlich zuzurechnen (vgl. BVerwG, B.v. 24.9.1985 - 6 P 21.83 - PersV 1988, 353, juris Rn. 19); dies gilt - anders als bei nichtmilitärischen Vorgesetzten - auch dann, wenn der Befehl noch Spielräume eröffnet (BVerwG, B.v. 24.9.1985 a.a.0. juris Rn. 7; vgl. auch Altvater/Baden/Baunack u.a., BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 82 BPersVG a.F. Rn. 6).

  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Entscheidungsbefugnis einer Dienststelle der nachgeordneten Verwaltungsebene und damit auch die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nämlich nicht dadurch aufgehoben, daß das Handeln dieser Dienststelle von internen Weisungen der übergeordneten, weisungsbefugten Behörde ganz oder teilweise bestimmt wird (vgl. Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - ; Beschluß vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 16.70 - <BVerwGE 37, 173 = Buchholz 238.3 § 67 PersVG Nr. 9 = PersV 1971, 269> sowie Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - ).

    Derartige interne Weisungen berühren die Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters nicht; er trifft vielmehr seine Entscheidungen innerhalb der Dienststelle und nach außen eigenverantwortlich (vgl. Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - ).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Die Erteilung von Weisungen, durch die die Regelung einer Angelegenheit der Dienststelle deren Leiter verbindlich vorgegeben wird, führt weder zu einem Übergang der sachlichen Zuständigkeit auf die weisungsbefugte Dienststelle noch gemäß § 82 Abs. 1 BPersVG zu einem Übergang der Beteiligungsbefugnis des Personalrats der weisungsgebundenen Dienststelle auf die bei der weisungsbefugten Dienststelle gebildete Stufenvertretung (Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 6.94

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmungsrechte bei umsetzungsbedürftigen

    Dies hat der Senat bereits für Fälle entschieden, in denen es um Weisungen "externer" übergeordneter Stellen ging, die, auch wenn sie für den Dienststellenleiter verbindlich waren, die Mitbestimmungspflichtigkeit der von ihm anschließend zu treffenden Maßnahmen nicht entfallen ließen (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 7 P 4.73 - Buchholz 238.3 § 74 PersVG Nr. 6 = PersV 1975, 178 f. und vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4 = PersR 1987, 149 ).
  • BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04

    Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1

    Sie sind integrierter Teil des Personalrates (Beschlüsse vom 24. September 1985 BVerwG 6 P 21.83 und vom 19. Februar 1987 BVerwG 6 P 11.85 ) und kein eigenständiges Vertretungsorgan im Sinne des § 1 Abs. 2 SBG.
  • BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16

    Ablichtung; Abschrift; Analogie; Anregung; Anstalt des öffentlichen Rechts;

    In diesem Zusammenhang bedarf es hier keiner Entscheidung des Senates darüber, ob Beteiligungsrechte im Wege richterlicher Rechtsfortbildung einer Erweiterung zugänglich sind (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 1958 - 7 P 19.57 - BVerwGE 6, 220 , vom 6. Dezember 1978 - 6 P 2.78 - BVerwGE 57, 151 und vom 24. September 1985 - 6 P 21.83 - Buchholz 238.3A § 92 BPersVG Nr. 4 S. 5).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern

    Die Rechtsbeschwerde ist zulässig auch hinsichtlich des Antrages zu 1. Zwar hat der Antragsteller das darin enthaltene Begehren in der Beschwerdeinstanz nicht ausdrücklich zum Antrag erhoben, doch ist in der Antragstellung keine Antragsänderung zu sehen, die in der Rechtsbeschwerdeinstanz ausgeschlossen wäre (vgl. Beschlüsse vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 24.80 - und vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - <PersV 1988, 353>).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 6 PB 18.09

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; allgemeine Aufgaben der Personalvertretung.

    Demgemäß entscheidet der Senat in ständiger Rechtsprechung, dass die Entscheidungsbefugnis einer Dienststelle der nachgeordneten Verwaltungsebenen und damit auch die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nicht dadurch aufgehoben wird, dass das Handeln dieser Dienststelle von internen Weisungen der übergeordneten, weisungsbefugten Dienststelle ganz oder teilweise bestimmt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4 S. 3 , vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24 S. 34 f. , vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 - Buchholz 250 § 70 BPersVG Nr. 2 S. 9 insoweit bei BVerwGE 91, 346 nicht abgedruckt, und vom 30. März 2009 - BVerwG 6 PB 29.08 - [...] Rn. 10).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 20.94

    Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Verwaltungsgerichtliche

    Eine Änderung des mithin fortbestehenden Auflösungsbegehrens wäre im Rechtsbeschwerdeverfahren ohnehin nicht mehr möglich (Beschlüsse vom 28. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.93 - PersR 1995, 209, 210 und vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4, Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.11.1986 - 18 L 10/85

    Feststellung eines Mitbestimmungsrechts an dienstlichen Anordnungen für

  • BVerwG, 17.09.1996 - 6 P 5.94

    Personalvertretungsrecht - Gegenstand des Beschlußverfahrens,

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.09.1986 - 17 B 2/86

    Anfechtung von Personalratswahlen bei örtlichen Standortfernmeldeanlagen; Begriff

  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91

    Personalvertretung - Schulungsveranstaltung - Kostenerstattung - Personalratswahl

  • BVerwG, 02.03.1993 - 6 P 34.91

    Dienstliche Maßnahme - Personalrat der Stammdienststelle - Fachliche

  • BVerwG, 15.11.1989 - 6 P 2.87

    Mitbestimmungsplichtige Einstellung - Mitbestimmung - Art und Inhalt des

  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 4.92

    Personalvertretungsrecht - Lehrgangsteilnehmer als Dienstkräfte - Staatlich

  • VGH Hessen, 28.03.1990 - BPV TK 3254/89

    Zur Mitbestimmung bei Anordnungen über das Verhalten der Amtsleitung gegenüber

  • VG Frankfurt/Main, 01.10.2012 - 22 K 1921/12

    Mitbestimmung bei IT-Verfahren im Jobcenter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 1 A 149/00

    Ausgestaltung der Mitbestimmung einer Personalvertretung bezüglich des Widerrufs

  • VGH Hessen, 27.02.1991 - BPV TK 2153/90

    Zum Dienststellenbegriff und zur Mitbestimmung des Personalrats bei Erlaß einer

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