Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 21.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6202
BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 21.89 (https://dejure.org/1991,6202)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1991 - 6 P 21.89 (https://dejure.org/1991,6202)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 6 P 21.89 (https://dejure.org/1991,6202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer dienstlichen Anordnung - Mitbestimmung des Personalrates - Normalarbeitszeit - Gleitende Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79
    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 21.89
    Hierbei fallen die Festlegung der Kernarbeitszeit, in der alle Beschäftigten anwesend sein müssen, und die Gleitzeiten unter die Mitbestimmung (Beschluß vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 36.79 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 6 P 17.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung des Leiters einer Dienststelle

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 21.89
    Dies trifft aber dann nicht zu, wenn die bisherige (rechtswidrige) Handhabung bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig unzulässig war (Beschluß vom 22. März 1990 - BVerwG 6 P 17.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 3).
  • BVerwG, 14.06.1968 - VII P 9.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 21.89
    Bei der Mitbestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ist es Aufgabe des Personalrats, darauf zu achten, daß die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften insbesondere für die Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen bei der Festlegung der Arbeitszeit berücksichtigt und daß berechtigte Wünsche von Beschäftigten, die sich beispielsweise bei allzu frühem Dienstbeginn aus dem Fehlen zumutbarer Verkehrsverbindungen ergeben können, in Einklang mit den dienstlichen Erfordernissen gebracht werden (Beschluß vom 14. Juni 1968 - BVerwG 7 P 9.66 - BVerwGE 30, 39, 41).
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 16.70

    Mitbestimmung bei einer Festsetzung der täglichen Arbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 21.89
    Sie ist der Maßstab für die Arbeitsdauer, dessen Festlegung mitbestimmungsfrei ist (Beschluß vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 16.70 - BVerwGE 37, 173).
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 21.89
    Die Frage, wie die Normalarbeitszeit konkret festzulegen ist, kann sich deshalb zwischen den Verfahrensbeteiligten bei jeder Arbeitszeitänderung neu stellen (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis: Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 2.88 - Buchholz 250 § 19 BPersVG Nr. 5).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Soweit diese Rechtsprechung im einfachen Recht ihre Grundlage hatte (vgl. Beschluss vom 20. Juli 1984 a.a.O. S. 2 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - a.a.O. S. 60 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75 S. 70 f.), war sie, wie die Bezugnahmen auf den Beschluss vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 B 16.70 - (BVerwGE 37, 173, 174 f.) zeigen, noch durch die Unterscheidung zwischen mitbestimmungspflichtigen formellen und mitbestimmungsfreien materiellen Arbeitsbedingungen geprägt.
  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Nach der Rechtsprechung des Senats unterfällt der Mitbestimmung gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG jede Maßnahme, die eine generelle und unmittelbar verbindliche Verteilung der abzuleistenden Arbeitszeit auf die Arbeitstage der Woche oder deren Einteilung an den einzelnen Wochentagen vornimmt (vgl. zuletzt Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 74; Beschluß vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78; zur Mitbestimmung bei Regelungen über Lage und Dauer von Kern- und Gleitzeit Beschluß vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 36.79 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 2; Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75).
  • BVerwG, 14.12.2020 - 5 PB 4.20

    Mitbestimmung bei Anrechnung von Arbeitszeiten; Anweisung zur Gutschrift

    Sie entnimmt dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1991 - 6 P 21.89 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75 S. 70) den Rechtssatz:.

    Im Übrigen ist eine Divergenz auch deshalb nicht hinreichend bezeichnet, weil das Bundesverwaltungsgericht den von der Beschwerde daraus abgeleiteten Rechtssatz in der herangezogenen Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 21.89 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75 S. 70) nicht aufgestellt hat.

    Außerdem stellt die Gutschrift von Arbeitszeit entgegen der Annahme der Beschwerde keine "Anordnung" dar, sondern nur das Ergebnis der Anwendung einer Regelung über die An- bzw. Verrechnung von nicht am Arbeitsplatz verbrachten Zeiten, die als solche auch nach Auffassung der Beschwerde nicht der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 21.89 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75 S. 70; vgl. Beschwerdebegründung S. 3).

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 561/06

    Anerkennungs-TV - Kündigung des anerkannten TV

    Für diese dem Wortlaut entsprechende Auslegung spricht auch, dass sie der Rechtslage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG (vgl. zB BAG 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - BAGE 107, 78, 83 mwN) und nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG (zB BVerwG 9. Oktober 1991 - 6 P 21.89 - PersR 1992, 20) entspricht.
  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00

    Mitbestimmung des Personalrats; Überwachung von Verhalten oder Leistung von

    Der vom Oberverwaltungsgericht zitierte Senatsbeschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75 S. 66, 68) ist hier nicht einschlägig.
  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559

    Dienstvereinbarung zwischen Personalvertretung und Dienststelle über

    Auch wenn Arbeits- bzw. Dienstbefreiungen aus wichtigem Grund - wie vorliegend - durch Zeitgutschriften auf die Sollzeit gewährt werden, geht es dabei nicht um eine Fixierung der Erfüllung der Dienstleistungsverpflichtung nach Wochentag, Dauer und Uhrzeit (vgl. BVerwG, B.v. 23.8.2007 - 6 P 7.06 - PersR 2007, 476 Rn. 31; B.v. 9.10.1991 - 6 P 21.89 - PersR 1992, 20), so dass sich ein Mitbestimmungsrecht des Antragstellers nicht aus Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayPVG ergeben würde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07

    Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit; Mitbestimmung; ministerieller

    Im Unterschied zu der vom Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG unzweifelhaft erfassten gleitenden Arbeitszeit (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 -, Juris Rn. 25 f.), bei der der Beschäftigte autonom entscheidet, wie er seine Arbeitszeit innerhalb der Gleitzeiten unter Beachtung der Kernzeiten verteilt, entscheidet beim Arbeitszeitkorridor der Arbeitgeber innerhalb des Korridors autonom, wie viele Stunden der Beschäftigte an bestimmten oder allen Arbeitstagen der Woche über die im Dienstplan festgelegte Wochenarbeitszeit hinaus arbeitet.
  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21

    Verletzung von Beteiligungsrechten des GVPA bei Erlassen über die Gewährung von

    Dieses Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auch auf Regelungen über die gleitende Arbeitszeit, soweit diese Beginn und Ende der Kern- und Gleitphasen festlegen (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 21.89 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75 S. 67 f. zu § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 6 P 50.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Ausgestaltung von

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung dazu entschieden, daß Anrechnungsregelungen jedweder Art, also z.B. auch solche der Dienstbereitschaft, als Regelung der Arbeitsdauer der Mitbestimmung entzogen sind (vgl.Beschlüsse vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 16.70 - BVerwGE 37, 173 undvom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 - PersR 1992, 20 = ZfPR 1992, 4).
  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 12.14

    Mitbestimmung bei mittelbarer Arbeitszeitregelung

    Eine mittelbare Arbeitszeitregelung unterliegt vielmehr gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 SächsPersVG der Mitbestimmung, wenn eine Auslegung im Einzelfall ergibt, dass sie vom Tatbestand der Norm erfasst ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1971 - 7 P 16.70 - BVerwGE 37, 173 , vom 9. Oktober 1991 - 6 P 21.89 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75 S. 66 , vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 - BVerwGE 124, 34 und vom 23. August 2007 zu § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG - 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 Rn. 30 f.; dagegen betrifft der vom Antragsteller herangezogene Beschluss vom 24. April 2002 - 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216 den Auffangtatbestand "sonstige Regelungen, die die Dienstdauer beeinflussen" in § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG a.F., der in § 81 Abs. 2 Nr. 1 SächsPersVG keine Entsprechung findet, so dass sich daraus für die hier aufgeworfene Frage nichts ergibt; vgl. zu der Auffangregelung in § 74 Abs. 1 Nr. 9 HePersVG auch Beschlüsse vom 30. Januar 1996 - 6 P 50.93 - Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 1 S. 1 und vom 24. Februar 2003 - 6 P 12.02 - Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 3 zu § 74 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 HePersVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - 20 A 4194/18
  • BVerwG, 04.03.1994 - 6 PB 14.93
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2010 - 16 A 1539/09

    Mitbestimmung im Rahmen der Änderungen des sogenannten Grundlagenerlasses als

  • VG Göttingen, 30.05.2012 - 6 A 1/10

    Arbeitsbefreiung; Arbeitszeit; Arbeitszeitguthaben; Außendienstmitarbeiter;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht