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   BVerwG, 21.10.1983 - 6 P 24.81   

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https://dejure.org/1983,674
BVerwG, 21.10.1983 - 6 P 24.81 (https://dejure.org/1983,674)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1983 - 6 P 24.81 (https://dejure.org/1983,674)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1983 - 6 P 24.81 (https://dejure.org/1983,674)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit der Fachkammer - Zuständigkeit und Geschäftsführung der Personalvertretungen - Nachprüfung der Rechtmäßigkeit - Beschlüsse der Einigungsstelle - Ausdrückliche Erwähnung - Zuständigkeit der Gewerkschaft - Personalrat - Arbeitsentgelt - Wesentlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BremPersVG §§ 60, 62, § 70 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 116
  • NJW 1984, 1980
  • NVwZ 1984, 590 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00

    Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften als betriebliche Sozialeinrichtungen;

    Darunter fallen auch ohne ausdrückliche Erwähnung Streitigkeiten, die die Zuständigkeit der Einigungsstellen und damit die Rechtmäßigkeit ihrer Beschlüsse betreffen, weil das Verfahren vor der Einigungsstelle Teil der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung ist (Beschluss vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 24.81 - BVerwGE 68, 116, 118; Beschluss vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 - Buchholz 238.37 § 79 NWPersVG Nr. 3).

    Diese Bindungswirkung setzt freilich gemäß § 71 Abs. 3 Satz 4 BPersVG voraus, dass der Beschluss der Einigungsstelle im Einklang mit geltendem Recht steht (vgl. Beschluss vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 198; Beschluss vom 21. Oktober 1983 a.a.O. S. 120; Beschluss vom 27. Februar 1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90

    Personalvertretung - Honoraranspruch für den dienststellenfremden Beisitzer -

    Der in § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG genannte Begriff "Personalvertretungen" schließt die Einigungsstellen mit ein, weil es sich dabei um Stellen handelt, die - wie die Einordnung des § 71 BPersVG in den Zweiten Abschnitt des Fünften Kapitels des Bundespersonalvertretungsgesetzes zeigt - in das durch die Beteiligung der Personalvertretung ausgelöste Verfahren eingeschaltet sind (vgl. auch BVerwGE 68, 116 ).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des

    Da es hier um die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten durch den Personalrat geht, kommt das Merkmal "Zuständigkeit" in Betracht (vgl. BVerwGE 68, 116, 118; 111, 259, 262).
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