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   BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 34.92   

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https://dejure.org/1993,10628
BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 34.92 (https://dejure.org/1993,10628)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1993 - 6 P 34.92 (https://dejure.org/1993,10628)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 6 P 34.92 (https://dejure.org/1993,10628)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Postleistungszulagen - Überwachung der Gewährung - Personalrat - Einsichtnahme in Namensliste

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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hessen, 26.02.2016 - 14 Sa 1772/14

    Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos wegen

    Entscheidend ist, dass das Vorbringen des Personalrats es aus der Sicht eines sachkundigen Dritten zumindest als möglich erscheinen lässt, dass einer der dafür zugelassenen Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist ( so zum BPersVG BVerwG 07. Dezember 1994 - 6 P 34/92 - AP Nr. 13 zu § 2 BAT SR 2 y ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07

    Einsicht der Personalvertretung in die Gagenlisten der Solisten und

    Dabei kann es sich sowohl um allgemeine Aufgaben handeln, wie sie in den §§ 67 und 68 LPVG genannt werden, als auch um Aufgaben in beteiligungspflichtigen Angelegenheiten (BVerwG, Beschluss vom 22.12.1993 - 6 P 34.92 -, PersR 1994, 323).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 650/95

    Informationsanspruch des Personalrates; Erweiterung; Ausübung eines Rechts des

    Aus den allgemeinen Aufgaben des Personalrats kann sich freilich auch außerhalb konkreter Beteiligungsverfahren die Verpflichtung des Dienststellenleiters zur Vorlage hierfür erforderlicher Unterlagen ergeben (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1993 - 6 P 34.92 - ), und aus Gründen der Zweckmäßigkeit können sich Dienststelle und Personalvertretung im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit überdies dahin verständigen, daß dem Personalrat allgemeine Informationen als Grundlage für seine Arbeit auch losgelöst von der Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben zur Verfügung gestellt werden.
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