Rechtsprechung
   BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1214
BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80 (https://dejure.org/1982,1214)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1982 - 6 P 40.80 (https://dejure.org/1982,1214)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1982 - 6 P 40.80 (https://dejure.org/1982,1214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalrat - Anfechtung der Wahl - Soldatenvertreter - Sondervertretung - Sitzverteilung bei Anschlusserklärungen - Anfechtungsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 297
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.06.1974 - VII P 6.73

    Wählbarkeit eines stimmberechtigten Mitglieds des Kuratoriums bei einer

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80
    Im gleichen Sinn hat sich das Bundesverwaltungsgericht zu der mit dem Personalvertretungsgesetz 1955 übereinstimmenden Regelung des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin vom 22. Juli 1968 (GVBl. S. 1004) ausgesprochen (BVerwGE 45, 221 [2223).

    Während der Zweck der den Ausschluß der Wählbarkeit regelnden Vorschrift des § 14 Abs. 3 BPersVG dahin geht, eine zur Vermeidung von Pflichten- und Interessenkollisionen notwendige Trennung der Funktion der Personalverwaltung von den Aufgaben der Personalvertretung sicherzustellen (BVerwGE 45, 221 [222]), ist es das Anliegen des § 77 Abs. 1 BPersVG, durch die an den Antrag geknüpfte Beteiligung des Personalrats die Unabhängigkeit des in dieser Vorschrift genannten Personenkreises gegenüber dem Personalrat sicherzustellen (BVerwGE 25, 118 [120]).

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII P 13.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80
    Zwar liegt der Vorschrift des § 77 Abs. 1 BPersVG ein anderer Zweck zugrunde, als ihn § 14 Abs. 3 BPersVG mit der Regelung über die Wählbarkeit verfolgt (siehe Beschluß vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 13.65 - [BVerwGE 25, 118, 1193]).

    Während der Zweck der den Ausschluß der Wählbarkeit regelnden Vorschrift des § 14 Abs. 3 BPersVG dahin geht, eine zur Vermeidung von Pflichten- und Interessenkollisionen notwendige Trennung der Funktion der Personalverwaltung von den Aufgaben der Personalvertretung sicherzustellen (BVerwGE 45, 221 [222]), ist es das Anliegen des § 77 Abs. 1 BPersVG, durch die an den Antrag geknüpfte Beteiligung des Personalrats die Unabhängigkeit des in dieser Vorschrift genannten Personenkreises gegenüber dem Personalrat sicherzustellen (BVerwGE 25, 118 [120]).

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80
    Bei der Sitzverteilung ist, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der mit § 17 Abs. 1 Satz 1 BPersVG wörtlich übereinstimmenden Vorschrift des § 13 Abs. 1 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG 1955 - ausgeführt hat (Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 5.67 - [BVerwGE 29, 222]), nicht auf die Zahl der tatsächlichen, sondern der "in der Regel" beschäftigten Gruppenangehörigen abzustellen ("Regelstärke").
  • BVerwG, 11.03.1982 - 6 P 8.80

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 11. März 1982 - BVerwG 6 P 8.80 - (zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt) zu der Auslegung des § 14 Abs. 3 BPersVG folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80

    Quorum bei Wahlanfechtungen - Rechtsmittel - Beschwerdeberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80
    Da es im Wahlanfechtungsverfahren nicht um die Verfolgung subjektiver Rechte und Interessen, sondern um das Allgemeininteresse an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats geht (siehe Beschluß vom 8. Februar 1982 - BVerwG 6 P 43.80 - zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt), läßt sich eine Beschränkung der Anfechtungsbefugnis auch aus der Sache heraus nicht rechtfertigen.
  • BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Wahlvorschlags für eine Beamtengruppe -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in früheren Entscheidungen zum wortgleichen § 10 Abs. 3 PersVG 1955 die Auffassung vertreten, daß der Begriff der Personalangelegenheiten nicht auf die Angelegenheiten beschränkt gewesen sei, die nach §§ 70, 71 PersVG 1955 der Mitbestimmung oder Mitwirkung der Personalvertretung unterlagen (Beschluß vom 27. Mai 1960 - BVerwG 7 P 13.59 - [BVerwGE 10, 344]; Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 P 12.60 - n.v.; Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 6.70 - [PersV 1971, 141]).
  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 6.70

    Wählbarkeit von zu selbstständigen Entscheidungen über Personalangelegenheiten

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in früheren Entscheidungen zum wortgleichen § 10 Abs. 3 PersVG 1955 die Auffassung vertreten, daß der Begriff der Personalangelegenheiten nicht auf die Angelegenheiten beschränkt gewesen sei, die nach §§ 70, 71 PersVG 1955 der Mitbestimmung oder Mitwirkung der Personalvertretung unterlagen (Beschluß vom 27. Mai 1960 - BVerwG 7 P 13.59 - [BVerwGE 10, 344]; Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 P 12.60 - n.v.; Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 6.70 - [PersV 1971, 141]).
  • BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90

    Sitzverteilung bei Unterlassen der Einreichung eines Wahlvorschlages

    Dieses hindert jedoch nicht, daß die Anfechtenden ihren Antrag auf die Wahl einer Gruppe beschränken oder daß das Gericht auf einen nicht eingeschränkten Wahlanfechtungsantrag hin die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl auf die Gruppe beschränkt, auf die sich der die Anfechtung rechtfertigende Verstoß nur ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 3.67 -, PersV 1968, 161, 162 sowie BVerwGE 65, 297, 299 f.).

    Nur insoweit ist die Wahl für ungültig zu erklären (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 3.67 -, a.a.O.; BVerwGE 65, 297 299 f.).

    Der gesonderte Wahlgang der Soldatenvertreter, wenn er frei von Verstößen zustande gekommen ist, kann wegen dieser Gleichstellung selbst bei einer im übrigen voll durchgreifenden Anfechtung der Wahl des Personalrats für sich allein Bestand haben (im Ergebnis ebenso: BVerwGE 65, 297 ).

  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Die zugelassene Rechtsbeschwerde führt folglich ohne Bindung an die erhobenen sachlichen Rügen im Rahmen der Anträge in vollem Umfang zur Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung (Urteil vom 17. Mai 1973 - BVerwG 5 C 84.72 - ; Beschluß vom 10. Mai 1982 - BVerwG 6 P 40.80 - Buchholz 238.3 A § 17 BPersVG Nr. 2 = BVerwGE 65, 297 ).

    Ein Anfechtungsantrag hält sich daher nur im Rahmen des für Anfechtungsverfahren zulässigen Verfahrensgegenstandes, wenn und soweit er auf die Herstellung der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats abzielt (vgl. auch BVerwGE 65, 33 ; 65, 297 ).

  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 PB 18.06

    Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag; Prüfung durch den Wahlvorstand;

    Danach sind die Verwaltungsgerichte nicht gehindert, auf einen nicht eingeschränkten Wahlanfechtungsantrag die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl auf diejenige Gruppe zu beschränken, auf die sich der die Anfechtung rechtfertigende Verstoß nur ausgewirkt haben kann (vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 1982 - BVerwG 6 P 40.80 - BVerwGE 65, 297 = Buchholz 238.3 A § 17 BPersVG Nr. 2 S. 3 und vom 6. Juni 1991 - BVerwG 6 P 8.89 - Buchholz 251.2 § 12 BlnPersVG Nr. 1 S. 4 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht