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   BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03   

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BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03 (https://dejure.org/2003,6945)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2003 - 6 P 5.03 (https://dejure.org/2003,6945)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 6 P 5.03 (https://dejure.org/2003,6945)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    HmbPersVG § 86 Abs. 1; Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) § 15
    Dienstdauer; dienstliche Inanspruchnahme; Mitbestimmung des Personalrats; Orchestermusiker.

  • Bundesverwaltungsgericht

    HmbPersVG § 86 Abs. 1
    Dienstdauer; Mitbestimmung des Personalrats; Orchestermusiker; dienstliche Inanspruchnahme

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Anzahl der von Orchestermusikern wöchentlich im Durchschnitt zu leistenden Dienste ; Mitbestimmung des Personalrats

  • Judicialis

    HmbPersVG § 86 Abs. 1; ; TVK § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstdauer; dienstliche Inanspruchnahme; Mitbestimmung des Personalrats; Orchestermusiker

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03
    Eine die Mitbestimmung ausschließende Regelung durch Rechtsvorschrift liegt indes nur vor, wenn sie vollständig, umfassend und erschöpfend ist (vgl. Beschluss vom 28. März 2001, a.a.O., S. 107; ferner Beschluss vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 29 = PersR 2002, 473 m.w.N.).

    Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob und inwieweit ein tarifvertragliches Regelwerk ein auf Vollständigkeit angelegtes Konzept enthält, das auch den Personalrat bei der Ausübung seiner Mitbestimmungsbefugnisse bindet (vgl. zum Ganzen Beschluss vom 12. August 2002, a.a.O.).

    Die beabsichtigte Gestaltung der Arbeitsbedingungen berührt die Interessen der Beschäftigten zudem unabhängig von der Person und den individuellen Wünschen der Einzelnen und somit den grundsätzlich auf die Wahrnehmung kollektiver Interessen gerichteten Auftrag der Personalvertretung (vgl. Beschluss vom 12. August 2002, a.a.O.).

    Die arbeitszeitbezogene Mitbestimmung dient dem Schutz vor übermäßiger zeitlicher Inanspruchnahme der Beschäftigten und zielt damit auf deren grundrechtlichen Schutz gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, durch den die Kunstfreiheit im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG eine Einschränkung auf Verfassungsebene erfahren kann (vgl. im Einzelnen Beschluss vom 12. August 2002, a.a.O., unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55, 61, in dem entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde der Freiheit des künstlerisch Verantwortlichen kein absoluter Vorrang gegenüber der Geltendmachung der Belange der Beschäftigten durch die Personalvertretung eingeräumt wird).

    Sollte das Mitbestimmungsverfahren erst durch einen verbindlichen Beschluss der Einigungsstelle beendet werden, kann dessen Vereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften gerichtlich überprüft werden (§ 100 Abs. 1 Nr. 4 HmbPersVG; vgl. auch dazu Beschluss vom 12. August 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01

    Demokratisches Prinzip; Dienstdauer, Initiativantrag; pädagogisches Personal;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03
    Bei Beschäftigten, deren Dienstleistung nur zum Teil in der Dienststelle erbracht wird, ist unter Dienstdauer die auf diesen Teil entfallende Arbeitszeit zu verstehen (vgl. Beschlüsse vom 10. Juli 1984 - BVerwG 6 P 9.83 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 2 und vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216, 219).

    Vielmehr hätte der Beschluss der Einigungsstelle keine Verbindlichkeit, sondern lediglich empfehlenden Charakter (vgl. Beschluss vom 24. April 2002, a.a.O., S. 222 ff.).

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00

    Tarifvertragliche Bestimmungen als Rechtsvorschriften; Anordnung von

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03
    Zwar gehören zu den Rechtsvorschriften im Sinne von § 86 Abs. 1 HmbPersVG, die der Mitbestimmung des Personalrats in sozialen Angelegenheiten vorgehen, auch tarifvertragliche Regelungen (vgl. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - BVerwGE 114, 103, 106).

    Eine die Mitbestimmung ausschließende Regelung durch Rechtsvorschrift liegt indes nur vor, wenn sie vollständig, umfassend und erschöpfend ist (vgl. Beschluss vom 28. März 2001, a.a.O., S. 107; ferner Beschluss vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 29 = PersR 2002, 473 m.w.N.).

  • BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 188/95

    Überstundenvergütung für Orchestermusiker

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03
    Dies kann selbst bei Einhaltung der Höchstgrenze des § 15 Abs. 2 Satz 2 TVK die Frage aufwerfen, ob die Arbeitsbelastung der Orchestermusiker in Anbetracht der auch für sie geltenden Höchstarbeitszeiten des Arbeitszeitgesetzes (vgl. BAG, Urteil vom 21. September 1995 - 6 AZR 188/95 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Musiker) insgesamt noch als tragbar angesehen werden kann.
  • BAG, 23.02.1966 - 4 AZR 447/64

    Vermittlungsdienst eines Arbeitsamtes - Gründliche Fachkenntnisse -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03
    Dies kann selbst bei Einhaltung der Höchstgrenze des § 15 Abs. 2 Satz 2 TVK die Frage aufwerfen, ob die Arbeitsbelastung der Orchestermusiker in Anbetracht der auch für sie geltenden Höchstarbeitszeiten des Arbeitszeitgesetzes (vgl. BAG, Urteil vom 21. September 1995 - 6 AZR 188/95 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Musiker) insgesamt noch als tragbar angesehen werden kann.
  • BVerwG, 14.10.2002 - 6 P 7.01

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz; Gefährdungsanalyse und Dokumentation.

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03
    Soweit der Einwand dahin zu verstehen ist, dass keine Maßnahme im Sinne von § 79 Abs. 1 HmbPersVG vorliegt, ergibt sich bereits aus den Anordnungen vom Oktober 1999 und vom 14. Juli 2000 selbst, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen beabsichtigt war (zum Begriff der Maßnahme Beschluss vom 14. Oktober 2002 - BVerwG 6 P 7.01 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 104 = ZfPR 2003, 37).
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Personalangelegenheiten - Künstlerisches

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03
    Die arbeitszeitbezogene Mitbestimmung dient dem Schutz vor übermäßiger zeitlicher Inanspruchnahme der Beschäftigten und zielt damit auf deren grundrechtlichen Schutz gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, durch den die Kunstfreiheit im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG eine Einschränkung auf Verfassungsebene erfahren kann (vgl. im Einzelnen Beschluss vom 12. August 2002, a.a.O., unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55, 61, in dem entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde der Freiheit des künstlerisch Verantwortlichen kein absoluter Vorrang gegenüber der Geltendmachung der Belange der Beschäftigten durch die Personalvertretung eingeräumt wird).
  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 72/90

    Berechnung des Stundenlohns von Orchestermusikern für die Feststellung der Höhe

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03
    Zu solchen Beschäftigten sind, wie das Oberverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - ZTR 1993, 74) zutreffend ausgeführt hat, auch die Orchestermusiker zu zählen, weil bei diesen zur Ausführung der im Tarifvertrag vorgesehenen Dienste die individuelle Vorbereitung durch häusliches Proben und Üben sowie Pflege der Instrumente hinzutritt.
  • BAG, 10.01.1996 - 5 AZR 316/94

    Mutterschutz - Arbeitsausfall - Ausgleich durch Aushilfen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03
    Die Anzahl der zu leistenden Dienste ist mit den tarifvertraglichen Höchstgrenzen nicht etwa identisch, sondern richtet sich gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 TVK innerhalb dieser Grenzen nach der Größe und den Aufgaben des Kulturorchesters (vgl. BAG, Urteil vom 10. Januar 1996 - 5 AZR 316/94 - BAGE 82, 55).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 6 P 9.83

    Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung von Lehrern durch Entlastungsstunden -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03
    Bei Beschäftigten, deren Dienstleistung nur zum Teil in der Dienststelle erbracht wird, ist unter Dienstdauer die auf diesen Teil entfallende Arbeitszeit zu verstehen (vgl. Beschlüsse vom 10. Juli 1984 - BVerwG 6 P 9.83 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 2 und vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216, 219).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 18 LP 9/15

    Änderung der Arbeitsbedingungen; Arbeitszeitregelung; Dienstplan; individuell;

    Die Existenz dieser eine Maßnahme definitorisch prägenden Anforderung, auf die das BVerwG etwa in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 2003 - 6 P 5.03 -, juris Rdnr. 16, und vom 28. März 2001 - 6 P 4.00 -, juris Rdnr. 13, besonders hingewiesen hat, räumt sogar der Antragsteller ein.
  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 12.14

    Mitbestimmung bei mittelbarer Arbeitszeitregelung

    b) Aus dem gleichen Grund scheitert die Rüge des Antragstellers, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weiche von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2003 - 6 P 5.03 - (Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 11) ab.
  • VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12

    Mitbestimmungspflicht bei Anordnung von Rufbereitschaft

    den Beschluss vom 08.07.2003, 6 P 5.03, juris -Rdn. 11.
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