Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.1979 - 6 P 53.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,855
BVerwG, 25.10.1979 - 6 P 53.78 (https://dejure.org/1979,855)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1979 - 6 P 53.78 (https://dejure.org/1979,855)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1979 - 6 P 53.78 (https://dejure.org/1979,855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Leistungsbescheid gegen den auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Beamten als vorläufige Regelung im Sinne des § 69 Abs. 5 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) - Unaufschiebbarkeit einer vorläufigen Regelung infolge von Verjährung - Aussetzung der Vollstreckung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1980, 216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67

    Unfall eines Kraftfahrzeugführers bei der Bundeswehr während seines Wehrdienstes

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 6 P 53.78
    Damit verbleibt allein der Erlaß eines Leistungsbescheides, der entsprechend § 209 BGB die Verjährung unterbricht (BVerwGE 34, 97 [BVerwG 16.10.1969 - VIII C 200/67] [98]).
  • BVerwG, 26.03.2014 - 6 PB 7.14

    Vorläufige Regelung der Behörde; verjährender Schadensersatzanspruch

    Durch die Senatsrechtsprechung ist bereits geklärt, dass bei der Beurteilung, ob eine Maßnahme im Sinne von § 82 Satz 1 HmbPersVG ohne Aufschub geboten ist, aus Rücksicht auf die mit ihr verfolgten öffentlichen Belange allein auf die objektiven Gegebenheiten abzustellen ist, nicht hingegen darauf, ob die Dringlichkeit die Folge vorausgegangener behördlicher Versäumnisse ist (Beschlüsse vom 4. Februar 1992 - BVerwG 6 PB 20.91 - Buchholz 251.4 § 82 HmbPersVG Nr. 1 S. 1, vom 20. Juli 1984 - BVerwG 6 P 16.83 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 30 S. 25 sowie vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 6 P 53.78 - Buchholz 238.3A § 69 BPersVG Nr. 3 S. 3).

    Diese Maßgabe ist in der Senatsrechtsprechung auch auf den speziellen Fall der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, deren Verjährung droht, angewandt worden (Beschluss vom 25. Oktober 1979 a.a.O.).

    Wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, folgt hieraus für den vorliegenden Fall, dass die Dienststelle die Durchsetzung des Anspruchs zunächst aussetzen und vom Ausgang des eingeleiteten Mitbestimmungsverfahrens abhängig machen muss (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 1979 a.a.O. S. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1988 - CL 44/87
    (Vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.01.1969 VII P 2.67 , PersV 1969, 175 [177]; Beschl. v. 25.10.1979 6 P 53.78 , ZBR 1980, 161 = DÖV 1980, 216 = PersV 1981, 203; OVG NW, Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen, Beschl. v. 11.11.1981 CL 25/80 , DÖD 1982, 180).

    (Vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.1979 6 P 53.78 -, a.a.O.).

    Eine Maßnahme ist vielmehr nur dann unaufschiebbar, wenn eine weitere Verzögerung die Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben in Frage stellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.1979 6 P 53.78 , a.a.O.) bzw. wenn bei Unterlassung der alsbaldigen Durchführung der beabsichtigten Maßnahme der Erfolg vereitelt oder einem durch die Unterlassung Betroffenen ein Schaden entstehen würde, der in keinem Verhältnis zum Nutzen und Zweck der Mitbestimmung steht.

    (Vgl. BVerwG,. Beschl. v. 25.10.1979 6 P 53.78 , a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen

    Auch kann die Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens die Verjährung derartiger Ansprüche nicht hemmen oder unterbrechen (Beschluß vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 6 P 53.78 - ).

    Dieser Auslegung zum Umfang des Mitbestimmungsrechts steht nicht der Beschluß des Senats vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 6 P 53.78 - (Buchholz 238.3 A § 69 BPersVG Nr. 3) entgegen.

  • BGH, 14.07.2011 - III ZR 196/10

    Revisibilität des Brandenburgischen Orts- und Landesrechts; Anspruch eines

    Ob insoweit - entgegen dem Grundsatz, dass die Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf öffentlich-rechtliche Ansprüche im Allgemeinen analog angewendet werden können, soweit das öffentliche Recht dem nicht entgegensteht (vgl. Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 195 Rn. 20; Palandt-Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 195 Rn. 20 i.V.m. § 203 Rn. 1; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung 2009, Vorbem. zu §§ 194 bis 225 Rn. 44; siehe auch BVerwGE 34, 97, 98 f; BVerwG DÖV 1980, 216, 217) - § 40 OBG eine Anwendung des bürgerlich-rechtlichen Hemmungstatbestands der schwebenden Verhandlungen hindert, ist aber wiederum eine Frage des nicht revisiblen Landesrechts.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.05.1988 - 18 L 26/86

    Abordnung eines Lehrers als vorläufige Regelung; Zustimmungspflicht des

    Ebenso allgemein anerkannt ist aber die Zulässigkeit der Abordnung eines Beamten, die in Rechtsprechung und Schrifttum gerade als Musterbeispiel einer vorläufigen Regelung angeführt wird (BVerwG, Beschl. v. 17.1.1969 - VII P 2.67 -, PersV 1969, 175, 177; Beschl. v. 25.10.1979 - 6 P 53.78 -, PersV 1981, 203; Fischer/Goeres, a.a.O.; Lorenzen/Haas/Schmidt, a.a.O.; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 69 RdNr. 93).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Beschl , v. 25.10.1979 - 6 P 53.78 -, PersV 1981, 203) zu dem insoweit wörtlich übereinstimmenden § 69 Abs. 5 BPersVG entschieden hat, bedeutet "der Natur der Sache nach", daß eine Maßnahme nach Art und Inhalt des Regelungsgegenstandes trotz des noch laufenden Mitbestimmungsverfahrens und der fehlenden Zustimmung des Personalrats eine - allerdings nur vorläufige - Regelung erfordert, um die Erfüllung von Pflichten und Aufgaben der Dienststelle im öffentlichen Interesse sicherzustellen.

    Denn der Sinn des dem bundesrechtlichen § 69 Abs. 5 BPersVG nachgebildeten (vgl. LG - Ds 9/1085, S. 93) § 96 b Abs. 6 Nds. PersVG ist es zu gewährleisten, daß einerseits die Dienststelle die Möglichkeit erhält, im öffentlichen Interesse dringend gebotene Maßnahmen auch ohne die erforderliche Zustimmung des Personalrats zu treffen, um die durch die Dauer der Mitbestimmung bedrohte Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen oder einen sonst der Allgemeinheit drohenden Nachteil oder Schaden abzuwenden, daß andererseits die Mitbestimmung jedoch nicht in der Weise übergangen wird, daß Maßnahmen getroffen werden, die das Mitbestimmungsverfahren hinsichtlich der "Hauptsache" gegenstandslos machen (BVerwG, Beschl, v. 25.10.1979, a.a.O., S. 204).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 26 Sa 1226/07

    Zulässiger Kündigungszeitpunkt, wenn Personalratsanhörung (Stufenverfahren) noch

    Bei den insoweit zu beachtenden Belangen der Allgemeinheit (zB. ein drohender Rechtsverlust) ist es zu berücksichtigen, wenn - wie hier - die endgültige Entscheidung in der Hand der übergeordneten Dienstbehörde liegt (siehe dazu auch BVerwG 25. Oktober 1979 - 6 P 53/78 - Buchholz 238.3 A § 69 BPersVG Nr. 3).

    Im Rahmen der Mitwirkung nach dem Personalvertretungsrecht ist zusätzlich wiederum zu berücksichtigen, dass es regelmäßig um öffentliche Belange geht und die endgültige Entscheidung in der Hand der übergeordneten Dienstbehörde liegt (siehe dazu auch BVerwG 25. Oktober 1979 - 6 P 53/78 - Buchholz 238.3 A § 69 BPersVG Nr. 3).

  • BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 6.91

    Umsetzung eines Lehrers - Befristete Umsetzung - Mitbestimmungsverfahren

    Eine solche liegt nach der von ihm zutreffend wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn die Maßnahme trotz des noch laufenden Mitbestimmungsverfahrens und der fehlenden Zustimmung des Personalrats eine - allerdings nur vorläufige - Regelung erfordert, um die Erfüllung von Pflichten und Aufgaben der Dienststelle im öffentlichen Interesse sicherzustellen (vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 6 P 53.78 - Buchholz 238.3 A § 69 BPersVG Nr. 3, vom 20. Juli 1984 - BVerwG 6 P 16.83 - Buchholz 238.3 A § 75 Nr. 30 und vom 14. März 1989 - BVerwG 6 P 4.86 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 18).
  • OVG Berlin, 29.09.1988 - PV Bln. 11.87

    Rechtmäßigkeit des Beschlusses einer personalvertretungsrechtlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG München, 13.07.2010 - M 21 S 10.2276

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses; Zuweisung

    Sie ist gegeben, wenn eine Maßnahme nach Art und Inhalt des Regelungsgegenstandes trotz des noch laufenden Mitbestimmungsverfahrens und der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats eine - allerdings nur vorläufige - Regelung erfordert, um die Erfüllung von Pflichten und Aufgaben der Dienststelle im öffentlichen Interesse sicherzustellen (BVerwG vom 25.10.1979 - 6 P 53.78 - DÖV 1980, 216 = ZBR 1980, 161 = PersV 1981, 203 = Buchholz 238.3 A § 69 BPersVG Nr. 3; Gerhold, a.a.O., Rdnr. 53), oder wenn ein Abwarten die beabsichtigte Maßnahme vereiteln oder dadurch einem Betroffenen ein Schaden entstehen würde, der in keinem Verhältnis zum Nutzen und Zweck der Mitbestimmung stünde (Gerhold, a.a.O.).

    Beispiele für derartige Maßnahmen sind die aus dienstlichen Gründen nicht mehr aufschiebbare Versetzung eines Beamten, die als vorläufige Regelung durch Abordnung bewirkt werden kann, und die Einstellung von Arbeitskräften, deren die Dienststelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben unbedingt bedarf, durch befristete Arbeitsverträge (BVerwG vom 25.10.1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.03.1989 - 6 P 4.86

    Vorläufige Regelungen - Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen - Verlegung der

    Der Natur der Sache nach unaufschiebbar ist eine Maßnahme, wenn sie trotz des noch laufenden Mitbestimmungsverfahrens und der fehlenden Zustimmung des Personalrats eine - allerdings nur vorläufige - Regelung erfordert, um die Erfüllung von Pflichten und Aufgaben der Dienststelle im öffentlichen Interesse sicherzustellen (vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 6 P 53.78 - <ZBR 1980, 161 = PersV 1981, 203> und vom 20. Juli 1984 - BVerwG 6 P 16.83 - ZBR 1984, 379 = PersR 1985, 58>).
  • BVerwG, 04.02.1992 - 6 PB 20.91

    Voraussetzungen einer die Rechtsbeschwerde eröffnenden Divergenz im

  • VG Hamburg, 17.12.2020 - 25 FLE 387/20

    Infektionsschutz: Notwendigkeit des sofortigen

  • VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15

    Mitbestimmung - Allzuständigkeit; Kinder- und Familienzentrum; Küchenleitung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - 5 L 17/06

    Vorläufige Regelung der Abordnung einer Lehrerin an eine andere Schule

  • OVG Bremen, 21.03.1991 - 2 B 36/91

    Vorläufige Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand unter dem Vorbehalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 1 A 2672/02

    Voraussetzungen der Mitbestimmungsbedürftigkeit einer beabsichtigten Versetzung

  • VGH Hessen, 02.12.1987 - HPV TL 3351/87

    (Personalvertretungsrecht)

  • VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 915/85

    Mitbestimmung - Einführung eines autonomen ADV-System

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1982 - CL 3/81
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1987 - 6 B 2513/87
  • VG Hamburg, 22.03.2018 - 25 FLE 36/18

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren über die vorläufige Umsetzung einer

  • VG Bremen, 09.12.2011 - P K 2008/10

    Abordnung der Leiterin des Förderzentrums Rhododendronpark - Abordnung;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1986 - 4 S 2771/86

    Abordnung eines Lehrers als vorläufige Regelung einer Versetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1981 - CL 25/80
  • VG Bremen, 30.03.2012 - P K 1662/11

    Vorläufige Regelungen nach § 58 Abs. 3 BremPersVG, Mitbestimmung - Abordnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1980 - CL 17/79
  • VG Bremen, 05.10.2006 - P K 2420/05

    Vorläufige Maßnahme nach Personalvertretungsrecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht