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   BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 6.07   

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https://dejure.org/2008,4626
BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 6.07 (https://dejure.org/2008,4626)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2008 - 6 P 6.07 (https://dejure.org/2008,4626)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 6 P 6.07 (https://dejure.org/2008,4626)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    HmbPersVG § 88 Abs. 2 Nr. 5
    Ausschluss der personellen Mitbestimmung; Vorstand des UKE; Geschäftsbereich; Betriebseinheit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    HmbPersVG § 88 Abs. 2 Nr. 5
    Anwendungsbereich; Ausschluss der personellen Mitbestimmung; Begriff; Betriebseinheit; Betriebseinheit; Einstellung; Generalvollmacht; Geschäftsbereich; Mitbestimmung; Personalrat; Prokura; Uniklinik; Vorstand; Vorstand des UKE

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung von dem Vorstand des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf unterstehenden Geschäftsbereichen als Betriebseinheiten i.S.v. § 88 Abs. 2 Nr. 5 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG); Objektivrechtliche Verpflichtung eines Vorstandes zur ...

  • Judicialis

    HmbPersVG § 88 Abs. 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbPersVG § 88 Abs. 2 Nr. 5
    Personalvertretungsrecht: Hamburg, Ausschluss der personellen Mitbestimmung, Vorstand des UKE, Begriff der Betriebseinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 666 (Ls.)
  • NZA-RR 2008, 280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 6.07
    Dementsprechend wird im Betriebsverfassungsrecht unter Betrieb eine organisatorische Einheit verstanden, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt (vgl. BAG, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - BAGE 109, 332 ).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 6.07
    Spätestens wenn sich im nachzuholenden Mitbestimmungsverfahren ergibt, dass die Zustimmung des Antragstellers zur Einstellung weder erteilt noch ersetzt wird, ist der Beteiligte objektivrechtlich verpflichtet, die Beschäftigung des Angestellten - auf der Grundlage der Wirksamkeit des mit ihm geschlossenen Arbeitsvertrages - zu beenden (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.92 - PersR 1995, 296 , insoweit bei Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 2 f. nicht vollständig abgedruckt; vgl. dazu ferner BAG, Urteile vom 2. Juli 1980 - 5 AZR 1241/79 - BAGE 34, 1 und vom 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - BAGE 97, 276 ).
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 6.07
    Spätestens wenn sich im nachzuholenden Mitbestimmungsverfahren ergibt, dass die Zustimmung des Antragstellers zur Einstellung weder erteilt noch ersetzt wird, ist der Beteiligte objektivrechtlich verpflichtet, die Beschäftigung des Angestellten - auf der Grundlage der Wirksamkeit des mit ihm geschlossenen Arbeitsvertrages - zu beenden (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.92 - PersR 1995, 296 , insoweit bei Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 2 f. nicht vollständig abgedruckt; vgl. dazu ferner BAG, Urteile vom 2. Juli 1980 - 5 AZR 1241/79 - BAGE 34, 1 und vom 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - BAGE 97, 276 ).
  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 6.07
    Spätestens wenn sich im nachzuholenden Mitbestimmungsverfahren ergibt, dass die Zustimmung des Antragstellers zur Einstellung weder erteilt noch ersetzt wird, ist der Beteiligte objektivrechtlich verpflichtet, die Beschäftigung des Angestellten - auf der Grundlage der Wirksamkeit des mit ihm geschlossenen Arbeitsvertrages - zu beenden (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.92 - PersR 1995, 296 , insoweit bei Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 2 f. nicht vollständig abgedruckt; vgl. dazu ferner BAG, Urteile vom 2. Juli 1980 - 5 AZR 1241/79 - BAGE 34, 1 und vom 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - BAGE 97, 276 ).
  • BVerwG, 16.05.2006 - 6 P 8.05

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Besetzung der vom Universitätsklinikum

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 6.07
    a) Dass der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten hier § 88 Abs. 2 Nr. 1 HmbPersVG nicht entgegensteht, hat das Oberverwaltungsgericht unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 16. Mai 2006 - BVerwG 6 P 8.05 - zutreffend ausgeführt.
  • BVerwG, 13.08.1986 - 6 P 7.85

    Personalvertretung - Dienststellenbegriff

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 6.07
    Hierunter sind solche Verwaltungen zu verstehen, denen im Rahmen der öffentlichen Versorgung die Befriedigung von Bedürfnissen der Allgemeinheit mit betrieblichen Arbeitsmitteln übertragen ist (vgl. Beschluss vom 13. August 1986 - BVerwG 6 P 7.85 - Buchholz 238.31 § 9 BaWüPersVG Nr. 3 S. 3).
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