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   BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 89.78   

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BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 89.78 (https://dejure.org/1979,1460)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1979 - 6 P 89.78 (https://dejure.org/1979,1460)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1979 - 6 P 89.78 (https://dejure.org/1979,1460)
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Die gerichtliche Feststellung eines Erstattungsanspruchs kann übrigens auch in diesen Fällen die Personalvertretung selbst begehren, wenn dies - wie bei allgemeinen Fragen der Erstattungspflicht - im Interesse ihrer am Verfahren nicht beteiligten Mitglieder geschieht; es handelt sich dann um einen Fall organschaftlicher Prozeßstandschaft (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 30.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 6, - BVerwG 6 P 24.78 - PersV 1981, 25 und - BVerwG 6 P 89.78 - PersV 1981, 23; Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 -).
  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90

    Personalvertretung - Honoraranspruch für den dienststellenfremden Beisitzer -

    Einen Anspruch, der über das sie unmittelbar berührende Klärungsinteresse hinausgeht, kann die Personalvertretung allerdings - neben dem sie unmittelbar berührenden Feststellungsinteresse oder isoliert - ausnahmsweise dann geltend machen, wenn dies im Interesse der am Verfahren nicht beteiligten Mitglieder der Personalvertretung geschieht; es liegt dann ein Fall organschaftlicher Prozeßstandschaft vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 30.78 - , - BVerwG 6 P 24.78 - und - BVerwG 6 P 89.78 - ), die nicht zuletzt im Interesse der Verfahrensökonomie zuzulassen ist.
  • BVerwG, 27.08.1990 - 6 P 26.87

    Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Ablehnung der unentgeltlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Personalrat allgemeine Fragen der Erstattungspflicht von Reisekosten seiner Mitglieder, die für diese von Bedeutung sind und sich immer wieder stellen können, einer gerichtlichen Klärung zuführen (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1960 - BVerwG 7 P 3.59 - <ZBR 1961, 90>, vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 13.75 - ZBR 1978, 246> und vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 89.78 - ).
  • BVerwG, 14.11.1990 - 6 P 4.89

    Personalvertretungsrecht: Umfang einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht

    Wenn auch ein reiner Meinungs- und Erfahrungsaustausch, der von einem nach einem Arbeitsplan durch Unterricht zu vermittelnden Lehrstoff losgelöst ist, keine Schulung darstellt (vgl. Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 89.78 - ), so hält sich der hier für den ersten Seminartag im Zusammenhang mit der Einführung vorgesehene Erfahrungsaustausch entgegen der Ansicht der Beteiligten inhaltlich und zeitlich noch in einem angemessenen Rahmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - PL 15 S 812/92

    Zur Frage der Erstattung von Reisekosten eines Personalratsmitgliedes anläßlich

    Als mitgliedschaftliches Organ handelt er zugleich für die Personalratsmitglieder in Prozeßstandschaft (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27.4.1979, 6 P 89.78, PersV 1981, 23 = ZBR 1980, 155).

    Dies ist keine Personalratstätigkeit im Sinne der genannten Vorschrift (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 27.4.1979, 6 P 89.78, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1995 - PL 15 S 54/94

    Erstattung von Reisekosten eines Bezirkspersonalrates - Notwendigkeit einer

    Zwar steht der Erstattungsanspruch selbst, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 27.4.1979 - 6 P 89/78 - und - 6 P 24.78 -, PersV 1981, 23 und 25 m.w.N.), dem einzelnen Mitglied zu, dem die zu erstattenden Aufwendungen erwachsen sind.

    Die Frage dagegen, ob das Handeln innerhalb des gesetzlichen Aufgabenkreises des Personalrats liegt, ist Ermessenserwägungen entzogen und beantwortet sich allein nach den in Betracht kommenden Vorschriften des Personalvertretungsrechts (vgl. BVerwG, Beschluß v. 27.4.1979 - 6 P 89.78 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2161/03

    Personalrat; Fachkongress; Schulungsveranstaltung; Kostenerstattung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 27. April 1979 (- 6 P 89/78 - juris = ZBR 1980, 155 = PersV 1981, 23 = Buchholz 238.33 § 41 BremPersVG Nr. 1) entschieden, dass Meinungsaustausch und Erfahrungsaustausch keine Schulung seien.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - PL 15 S 494/92

    Reisekostenvergütung bei Teilnahme von Mitgliedern des Personalrats an

    Mit ihrer Geltendmachung handelt der Personalrat als mitgliedschaftliches Organ zugleich für sein Mitglied in Prozeßstandschaft (vgl. BVerwG, Beschluß v. 27.4.1979 - 6 P 89.78 - Buchholz 238.33 § 41 Nr. 1).
  • BVerwG, 26.11.1982 - 6 P 40.79

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Herausgabe eines Informationsblattes durch

    So wie die Dienststellen die Tragung der Kosten einer Reise, die nicht der Erfüllung von Aufgaben des Personalrats gedient hat, ablehnen können (siehe dazu Beschluß des Senatsvom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 89.78 - [Buchholz 238.33 § 41 BremPersVG Nr. 1]), sind sie auch berechtigt, die Vervielfältigung eines Informationsblattes abzulehnen, soweit es Artikel enthält, die mit dem Aufgabenbereich des Personalrats nichts zu tun haben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 - 62 PV 6.21

    Personalrat; Kosten rechtsanwaltlicher Tätigkeit; Anspruch eines Beschäftigten

    Ob hingegen eine Tätigkeit des Personalrats innerhalb des Rahmens seiner gesetzlichen Aufgaben bleibt, beurteilt sich nach objektiven, dem Gesetz zu entnehmenden Kriterien (BVerwG, Beschluss vom 27. April 1979 - 6 P 89.78 - juris Rn. 24; Jacobs, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 44 Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 L 11/89

    Kostenerstattung für eine Schulungsmaßnahme; Erforderlichkeit einer Teilnahme an

  • VG Dresden, 25.10.2013 - 8 L 665/13

    Erlass einer einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen

  • OVG Bremen, 11.05.1984 - PV-B 10/83

    Reisekostenvergütung für Fahrten eines Personalratsvorsitzenden; Tägliche Fahrten

  • OVG Bremen, 13.12.1983 - PV-B 8/83

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten von der Leitung einer Volkshochschule;

  • KG der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, 28.01.1993 - KG-NELK/FK 3/92

    Mitarbeitervertretungen

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