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   BVerwG, 14.01.1999 - 6 PB 10.98   

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https://dejure.org/1999,20792
BVerwG, 14.01.1999 - 6 PB 10.98 (https://dejure.org/1999,20792)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1999 - 6 PB 10.98 (https://dejure.org/1999,20792)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 6 PB 10.98 (https://dejure.org/1999,20792)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.02.1994 - 6 P 9.92

    Personalvertretung - Rechtsschutzinteresse - Wiederholungswahl - Übergangszeit -

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1999 - 6 PB 10.98
    Als unter dem Gesichtspunkt des einheitlichen Rechtszuges zulässige Divergenzentscheidungen kommen allenfalls die von ihr genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtvom 15. Februar 1994 (BVerwG 6 P 9.92 - PersR 1994, 167 ff.); BVerwGE 6, 204 und 44, 339 und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 27. Oktober 1997 (DVBl 1998, 972) in Betracht.

    Eine Bezeichnung der einander widersprechenden Rechtssätze fehlt im übrigen auch, soweit die Beschwerde die Frage der Wahlberechtigung von Personen behandelt, die "nicht mehr Beschäftigte sind"; einen Rechtssatz, der einem ebensolchen in der Entscheidung des Senatsvom 15. Februar 1994 (BVerwG 6 P 9.92 - PersR 94, 167) widerspräche, legt sie auch hier nicht dar.

  • BVerwG, 24.02.1958 - VI C 234.57
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1999 - 6 PB 10.98
    Als unter dem Gesichtspunkt des einheitlichen Rechtszuges zulässige Divergenzentscheidungen kommen allenfalls die von ihr genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtvom 15. Februar 1994 (BVerwG 6 P 9.92 - PersR 1994, 167 ff.); BVerwGE 6, 204 und 44, 339 und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 27. Oktober 1997 (DVBl 1998, 972) in Betracht.

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde ersetzt es die Bezeichnung der einander widersprechenden Rechtssätze auch nicht, wenn sie vorträgt, daß in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 204) und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (a.a.O.) - nach Darstellung der Beschwerde anders als in der Entscheidung des Beschwerdegerichts - das "Institut der Verwirkung zutreffend" angewandt worden sei.

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1999 - 6 PB 10.98
    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1972 (BVerfGE 32, 305) ist außerhalb der Frist des § 92 a Satz 2, § 72 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG nachbenannt (mit Schriftsatz vom 12. Dezember 1998) und ist schon deshalb hier nicht zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1999 - 6 PB 10.98
    Als unter dem Gesichtspunkt des einheitlichen Rechtszuges zulässige Divergenzentscheidungen kommen allenfalls die von ihr genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtvom 15. Februar 1994 (BVerwG 6 P 9.92 - PersR 1994, 167 ff.); BVerwGE 6, 204 und 44, 339 und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 27. Oktober 1997 (DVBl 1998, 972) in Betracht.
  • BVerwG, 18.04.1995 - 6 PB 1.95
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1999 - 6 PB 10.98
    Eine Divergenz setzt im übrigen weiterhin voraus, daß beide Entscheidungen entweder auf der Grundlage derselben Vorschrift oder auf der Grundlage wörtlich übereinstimmender und daher für eine Divergenz grundsätzlich in Betracht kommender Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts ergangen sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl.Beschluß vom 18. April 1995 - BVerwG 6 PB 1.95 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 1 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.1997 - 2 M 127/97

    Prüfungsverfahren; Rücktrittsrecht; Verwirkung; Verfahrensfehler

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1999 - 6 PB 10.98
    Als unter dem Gesichtspunkt des einheitlichen Rechtszuges zulässige Divergenzentscheidungen kommen allenfalls die von ihr genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtvom 15. Februar 1994 (BVerwG 6 P 9.92 - PersR 1994, 167 ff.); BVerwGE 6, 204 und 44, 339 und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 27. Oktober 1997 (DVBl 1998, 972) in Betracht.
  • BVerwG, 04.02.1999 - 6 B 131.98

    Demokratieprinzip; polizeilicher Einsatzbefehl für Großveranstaltungen;

    Eine abweichende Beurteilung ergibt sich nicht daraus, daß im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde nach § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 92 Abs. 1 Satz 2, § 92 a Satz 1 ArbGG nach ständiger Senatsrechtsprechung wörtlich übereinstimmende Vorschriften des Bundes- und des Landesrechts für eine Divergenz grundsätzlich in Betracht kommen (Beschluß vom 18. April 1995 BVerwG 6 PB 1.95 - mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 14. Januar 1999 BVerwG 6 PB 10.98 -).
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