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   BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 22.87   

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https://dejure.org/1988,5499
BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 22.87 (https://dejure.org/1988,5499)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1988 - 6 PB 22.87 (https://dejure.org/1988,5499)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - 6 PB 22.87 (https://dejure.org/1988,5499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung vom Mitbestimmungstatbestand der "Einstellung" auch auf einzelvertragliche Regelungen wie der Befristung des Arbeitsverhältnisses oder der Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung - Verneinung der Mitbestimmungspflichtigkeit der Beschäftigung wegen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.09.1983 - 6 P 11.83

    Mitbestimmungsrecht eines öffentlichen Personalrats bei Einstellungen

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 22.87
    Mit diesen rechtlichen Ausführungen hat das Beschwerdegericht keinen Rechtssatz aufgestellt, der den tragenden Gründen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 11.83 - (PersV 1985, 465) widersprechen würde.
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 14.80

    Personalvertretungsrecht - Wahlberechtigung von Teilzeitbeschäftigten -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 22.87
    Es widerspricht somit nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das Beschwerdegericht geprüft hat, ob Frau F. mit den ihr übertragenen Schreibarbeiten eine regelmäßige und dauernde, nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Arbeit in der Dienststelle verrichtet hat und daher gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 LPersVG eine Mitarbeiterin war (vgl. BVerwGE 28, 282 [BVerwG 08.12.1967 - VII P 17/66]; Beschluß vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 14.80 - ZBR 1982, 156>).
  • BVerwG, 08.12.1967 - VII P 17.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 22.87
    Es widerspricht somit nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das Beschwerdegericht geprüft hat, ob Frau F. mit den ihr übertragenen Schreibarbeiten eine regelmäßige und dauernde, nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Arbeit in der Dienststelle verrichtet hat und daher gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 LPersVG eine Mitarbeiterin war (vgl. BVerwGE 28, 282 [BVerwG 08.12.1967 - VII P 17/66]; Beschluß vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 14.80 - ZBR 1982, 156>).
  • VGH Hessen, 22.06.2006 - 22 TL 2779/05

    Personalrat; bejahte Mitbestimmung bei Einstellung von Ein Euro Kräften

    Lediglich im Zusammenhang mit der Geringfügigkeit kommt es darauf an, ob die einzustellende Person "nach Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit in der Dienststelle" als Beschäftigte im Sinn des Personalvertretungsrechts anzusehen wäre (s. Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194 [196, 198] - "Leiharbeitnehmer" und vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 - a.a.O.; vgl. Beschluß vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 15.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 6 = PersR 1992, 198 ff. - "ABM"; Beschluß vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 PB 22.87 -).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer

    Lediglich im Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze kommt es darauf an, ob die einzustellende Person "nach Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit in der Dienststelle" als Beschäftigte im Sinn des Personalvertretungsrechts anzusehen wäre (s. Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194 >196, 198< - "Leiharbeitnehmer" und vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 - a.a.O.; vgl. Beschluß vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 15.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 6 = PersR 1992, 198 ff. - "ABM"; Beschluß vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 PB 22.87 -).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei der Einstellung einer

    Lediglich im Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze kommt es darauf an, ob die einzustellende Person "nach Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit in der Dienststelle" als Beschäftigte im Sinn des Personalvertretungsrechts anzusehen wäre (s. Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194, 196, 198 - "Leiharbeitnehmer" und vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 - a.a.O.; vgl. auch Beschlüsse vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 PB 22.87 - und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - a.a.O.).
  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 16.90

    Wirksamkeit eines Beschlusses, wenn er unter Beteiligung von Vertretern der

    Der Personalrat hat deshalb nur dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn die einzustellende Person nach dem Inhalt und dem Umfang ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterin bzw. als Beschäftigte im Sinne des Personalvertretungsrechts anzusehen ist (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 PB 22.87 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1990 - 5 A 9/89

    Abschluss eines Arbeitsvertrages ; Verletzung des Mitbestimmungsrechts eines

    Daraus ergibt sich, daß sich der Personalrat nur dann auf sein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen berufen kann, wenn die einzustellende Person nach Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit in der Dienststelle als Mitarbeiter im Sinne des § 4 LPersVG anzusehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 03. Februar 1988 - 6 PB 22.87 -, S. 3).
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