Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.2006 - 6 PB 6.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17159
BVerwG, 28.07.2006 - 6 PB 6.06 (https://dejure.org/2006,17159)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2006 - 6 PB 6.06 (https://dejure.org/2006,17159)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 6 PB 6.06 (https://dejure.org/2006,17159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Feststellung des Mitbestimmungserfordernisses des Personalrates bei einem Erlass "Dienstlicher Beurteilung der Beamtinnen und Beamten sowie der Angestellten (Beurteilungsrichtlinien)"

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2006 - 6 PB 6.06
    Der Antragsteller hätte dies zwar zum Anlass nehmen können, seinen Antrag auf einen abstrakten Feststellungsantrag umzustellen, um sein Mitbestimmungsrecht für künftig absehbare, dem erledigten Vorgang vergleichbare Vorgänge geltend zu machen (s. Beschluss vom 3. Dezember 2001 BVerwG 6 P 12.00 Buchholz 251.4 § 83 HmbPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 28.07.2006 - 6 P 3.06

    Beurteilungsrichtlinie; Ordnung in der Dienststelle; Verhalten; Verhalten der

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2006 - 6 PB 6.06
    Er hat dies aber nicht getan, sondern stattdessen ein weiteres konkretes Feststellungsverfahren, bezogen auf sein Mitbestimmungsrecht bei den Beurteilungsrichtlinien vom 15. Dezember 2004, anhängig gemacht, über welches der Senat durch Beschluss vom heutigen Tage BVerwG 6 P 3.06 abschließend entschieden hat.
  • BVerwG, 28.07.2006 - 6 P 3.06

    Beurteilungsrichtlinie; Ordnung in der Dienststelle; Verhalten; Verhalten der

    Sein Feststellungsantrag blieb vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht erfolglos; gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde erhob der Antragsteller Beschwerde zum beschließenden Senat (BVerwG 6 PB 6.06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht