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LG Bochum, 04.10.2012 - II-6 Qs - 360 Js 1/11 (1809) - 2/12 |
Zitiervorschläge
LG Bochum, Entscheidung vom 04.10.2012 - II-6 Qs - 360 Js 1/11 (1809) - 2/12 (https://dejure.org/2012,98659)
LG Bochum, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - II-6 Qs - 360 Js 1/11 (1809) - 2/12 (https://dejure.org/2012,98659)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer Durchsuchungs- u. Beschlagnahmeanordnung durch den Ermittlungsrichter wegen Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 14.10.2011 - 64 Gs 3520/11
- AG Bochum, 17.02.2012 - 64 Gs 3520/11
- LG Bochum, 04.10.2012 - II-6 Qs - 360 Js 1/11 (1809) - 2/12
- BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung
Auszug aus LG Bochum, 04.10.2012 - 6 Qs 360 Js 1/11
Zuzugeben ist der Beschwerde allenfalls, dass der steuerliche Veranlagungszeitraum und mithin der Tatzeitraum nicht ausdrücklich im Beschluss benannt sind, was grundsätzlich angezeigt ist, um die Begrenzung des Grundrechtseingriffs nicht den die Durchsuchung durchführenden Beamten zu überlassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99 und vom 23.06.1990 - 2 BvR 910/88). - BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 384/07
Unzulässige strafprozessuale Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei; …
Auszug aus LG Bochum, 04.10.2012 - 6 Qs 360 Js 1/11
Wie das Bundesverfassungsgericht in wiederholten Entscheidungen ausgeführt hat (vgl. Beschlüsse vom 06.05.2008 - 2 BvR 384/07 und vom 06.09.2007 - 2 BvR 103/09 m.w.N.) hat der Ermittlungsrichter die Durchsuchungsvoraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen. - BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88
Grenzen für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses
Auszug aus LG Bochum, 04.10.2012 - 6 Qs 360 Js 1/11
Zuzugeben ist der Beschwerde allenfalls, dass der steuerliche Veranlagungszeitraum und mithin der Tatzeitraum nicht ausdrücklich im Beschluss benannt sind, was grundsätzlich angezeigt ist, um die Begrenzung des Grundrechtseingriffs nicht den die Durchsuchung durchführenden Beamten zu überlassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99 und vom 23.06.1990 - 2 BvR 910/88). - BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 1231/04
Auszug aus LG Bochum, 04.10.2012 - 6 Qs 360 Js 1/11
Zugleich gilt aber, dass es mit Blick auf die rechtsstaatliche Begrenzung ausreicht, wenn der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreibt, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.04.2008 - 2 BvR 1231/04).
- BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12
Durchsuchung bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen des Verdachts der …
Der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 14. Oktober 2011 - 64 Gs 3520/11 -, der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 17. Februar 2012 - 64 Gs 3520/11 - und der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 4. Oktober 2012 - II-6 Qs-360 Js 1/11 (1809)-2/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes.Der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 4. Oktober 2012 - II-6 Qs-360 Js 1/11 (1809)-2/12 - wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Kosten an das Landgericht Bochum zurückverwiesen.