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   BSG, 20.06.1989 - 6 RKa 26/88   

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https://dejure.org/1989,22419
BSG, 20.06.1989 - 6 RKa 26/88 (https://dejure.org/1989,22419)
BSG, Entscheidung vom 20.06.1989 - 6 RKa 26/88 (https://dejure.org/1989,22419)
BSG, Entscheidung vom 20. Juni 1989 - 6 RKa 26/88 (https://dejure.org/1989,22419)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.10.1956 - 2 RU 114/55
    Auszug aus BSG, 20.06.1989 - 6 RKa 26/88
    Damit hat es gegen § 96 SGG verstoßen, so daß sein Urteil wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels (BSGE 4, 24, 26) aufzuheben war.
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 24/94

    Kürzung des kassenärztlichen Honorars wegen übermäßiger Praxisausdehnung -

    Diese Bescheide sind in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 i.V.m. § 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Gegenstand des anhängigen Prozesses geworden, nachdem sie auf dieselben Rechtsgründe wie die Erstbescheide gestützt sind und von den Klägern mit derselben Begründung angegriffen werden (vgl mwN Urteil des Senats vom 24. August 1994 - 6 RKa 8/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; ausdrücklich zur Anwendbarkeit des § 96 SGG bei Honorarbegrenzungen wegen übermäßiger Praxisausdehnung: Urteil vom 20. Juni 1989 - 6 RKa 26/88 - in USK 89161).
  • BSG, 09.02.2000 - B 9 V 29/98 R

    Heilung von Zustellungsmängeln im sozialgerichtlichen Verfahren

    Daher war das - vom Kläger auch gerügte - Unterbleiben einer (sachlichen) Entscheidung über den Bescheid vom 30. September 1996 verfahrensfehlerhaft und würde schon für sich genommen die Zurückverweisung des Rechtsstreits rechtfertigen (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, RdNr 12 zur § 96; BSGE 4, 26; BSG Urteil vom 20. Juni 1989 Az 6 RKa 26/88 = Arzt u R 1990, Nr. 5, 29).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 14 RA 32/01

    Rentenversicherung

    Jedoch hat das Landessozialgericht dann nicht im Wege der Berufung, sondern auf Klage hin zu entscheiden (Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.06.1989, 6 RKa 26/88, SozSich 1990, 62).
  • BSG, 10.12.1994 - 6 RKa 24/94
    Diese Bescheide sind in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 i.V.m. § 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) Gegenstand des anhängigen Prozesses geworden, nachdem sie auf dieselben Rechtsgründe wie die Erstbescheide gestützt sind und von den Klägern mit derselben Begründung angegriffen werden (vgl. m.w.N. Urteil des Senats vom 24. August 1994 - 6 RKa 8/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; ausdrücklich zur Anwendbarkeit des § 96 SGG bei Honorarbegrenzungen wegen übermäßiger Praxisausdehnung: Urteil vom 20. Juni 1989 - 6 RKa 26/88 - in USK 89161).
  • BSG, 18.10.1991 - 6 BKa 38/91

    Anerkennung von Besonderheiten der Behandlungsweise als Sondertatbestände -

    Zur Rüge der Divergenz bringt der Kläger vor, der Senat habe im Urteil vom 20. Juni 1989 - 6 RKa 26/88 - entschieden, daß in Honorarstreitigkeiten wegen übermäßiger Ausdehnung der kassenärztlichen Tätigkeit auf die weiteren Kürzungsbescheide für die nachfolgenden Quartale § 96 SGG anzuwenden sei.
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