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   BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 7/79   

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BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 7/79 (https://dejure.org/1982,17466)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1982 - 6 RKa 7/79 (https://dejure.org/1982,17466)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1982 - 6 RKa 7/79 (https://dejure.org/1982,17466)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.10.1981 - 6 RKa 9/78

    Änderung eines VA nach Klageerhebung - Widerspruchsbescheid - Gegenstand des

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 7/79
    Zum anderen soll aber auch der rechtsschutzsuchende Bürger insoweit geschützt werden, als er darauf vertraut, daß die Streitfrage nur innerhalb seines Klageverfahrens entschieden wird und deshalb weitere gerichtliche Schritte gegen Folgebescheide unterläßt (BSGSozRNr 14 und 19 zu 5 96 SGG;ass SozR1500s 96 SGG Nr. 2, 4 und 6; SozR 1500 S 144 SGG Nr. 6; Entscheidung vom 7. Oktober 1981 - 6 RKa 9/78 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat deshalb bei einer Klage eines Kassenarztes gegen Honorarabrechnungen seiner KÄV ds 368f Abs. 1 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung -RVO«) alle nach Klagerhebung erlassenen weiteren Abrechnungen - mit einer Berichtigung der Ansätze derselben Positionen des Bewertungsmaßstabes für kassenärztliche Leistungen (BMÄ) - selbst dann als gemäß 5 96 SGG zum Verfahren gehörig angesehen, wenn sie andere Quartale betrafen (BSG SozR Nr. 14, 19 und 21 zu 5 95 SGG; SozR 1500 s 144 SGG Nr. 6; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 6 RKa 9/78 - zur Veröffentlichung vorgesehen -).

  • BVerfG, 24.02.1978 - 1 BvR 935/77
    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 7/79
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die ärztliche Tätigkeit in großem Maße spezialisiert ist, weshalb darauf zu achten ist, für welches Gebiet der Arzt zugelassen ist {Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 24. Februar 1978, 1 BvR 935/77, abgedruckt in Raddatz/Szidat, WKR 9/1978; BSG SozR 2200 S 368e Nr. 4 RVO)" Wenn eine besondere Behandlungsmethode nach ärztlichen Berufsrecht dazu berechtigt, eine Zusatzbezeichnung zu führen, die nach einer speziellen Qualifikation verliehen wird, so kann die Bildung einer engeren Vergleichsgruppe zweckmäßig sein {ESG SozR 2200 S 368e RVO Nr. 4; vgl dazu auch Anm von Lüke aaO 362 ff mit Angabe der zugelassenen Zusatzbezeichnungen)° Der Kläger ist lediglich als Faeharzt für innere Medizin zugelassen, nicht dagegen als Röntgenfacharzt.
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit

    Seitdem steht nicht mehr in Frage, dass die Prüfgremien ggf berechtigt sind, die Abrechnungswerte des betroffenen Arztes mit einer engeren Arzt-Gruppe zu vergleichen, insbesondere dann, wenn es um spezialisierte, nur von einzelnen Ärzten einer größeren Arztgruppe abgerechneten Leistungen geht (vgl Urteil vom 27. April 1982 - 6 RKa 7/79 - = USK 82196).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R

    Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Anwendung der repräsentativen

    In diesem Sinne hat der Senat für den statistischen Vergleich von Röntgenleistungen bei Internisten eine Gruppengröße von neun Ärzten mit derselben Röntgengenehmigung für ausreichend erachtet (BSG, Urteil vom 27. April 1982 - 6 RKa 7/79 = USK 82196).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 14/02 R

    Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - Begründung - Honorarkürzungsbescheid -

    Allerdings ist hier nicht schon die Vergleichsgruppe der 15 chirurgisch tätigen Ärzte von vornherein zu klein bemessen, zumal der Beklagte beim Vergleich einen Arzt unberücksichtigt gelassen hat, der die Nr. 17, 18 EBM-Ä überhaupt nicht abgerechnet hatte; der Senat hat schon Vergleichsgruppen von neun ausführenden Ärzten für ausreichend erachtet (vgl BSG, Urteil vom 27. April 1982 - 6 RKa 7/79 = USK 82196).
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93

    Folgebescheid - Honorarberichtigungsbescheid - Abrechnungsfähigkeit

    Dementsprechend hat der Senat etwa bei Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungs- oder Verordnungsweise (dazu Urteil vom 27. April 1982 - 6 RKa 7/79 - in USK 82196 = BKK 1982, 418) oder auch in Zulassungssachen bei wiederholter Befristung einer Ermächtigung (Urteil vom 22. Juni 1994 - 6 RKa 21/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) wegen der von Quartal zu Quartal unterschiedlichen Verhältnisse eine entsprechende Anwendung des § 96 SGG auf Folgebescheide abgelehnt.

    Bei Honorarberichtigungsbescheiden hat er sie nur bejaht, wenn in den späteren Quartalen dieselben Gebührenordnungspositionen mit derselben Begründung berichtigt worden waren wie in dem ursprünglich angefochtenen Bescheid (vgl ausdrücklich Urteil vom 7. Oktober 1981 - 6 RKa 9/78 - in SozR 1500 § 96 Nr. 24 S 33; Urteil vom 27. April 1982 - 6 RKa 7/79 -, aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2010 - L 3 KA 133/06
    Damit bestehen hinsichtlich einer ausreichenden Größe der Vergleichsgruppe grundsätzlich keine Bedenken (vgl Rspr des BSG: 15 Ärzte ausreichend in: SozR 4-2500 § 106 Nr. 2; 12 Laborärzte ausreichend in: SozR 4-2500 § 106 Nr. 8; oder 9 Ärzte: BSG, Urteil vom 27. April 1982 - 6 RKa 7/79 - juris).
  • BSG, 07.06.2002 - B 6 KA 103/01 B

    Bildung verfeinerter Vergleichsgruppen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Der Kläger setzt sich nicht mit der vorhandenen Rechtsprechung des BSG sowie deren Rezeption durch das wissenschaftliche Schrifttum zur hinreichenden Größe der Vergleichsgruppen allgemein und insbesondere bei spezialisierten, nur von wenigen Ärzten abgerechneten Leistungen auseinander (vgl beispielhaft Senatsurteil vom 28. April 1982 - 6 RKa 7/79 - = USK 82 169 = BKK 1982, 418, 419 sowie Spellbrink, Wirtschaftlichkeitsprüfung im Kassenarztrecht, 1994, RdNr 494 ff; Clemens in Schulin , Handbuch des Sozialversicherungsrecht, Bd I , § 35 Rn 58).
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