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LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 200/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Zugriff auf Kaution während Mietverhältnisses wegen streitiger Mietzinsforderungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 15.11.2012 - 201 C 361/12
- AG Bonn, 21.11.2012 - 201 C 361/12
- LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 200/12
- BGH, 07.05.2014 - VIII ZR 234/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.04.2005 - VII ZR 56/04
Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch …
Auszug aus LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 200/12
Für ein wirkliches "Aushandeln" der Zusatzvereinbarung zu § 7/5 des Mietvertrages im Sinne des § 305 Abs. 1 S. 3 BGB genügt selbst eine allgemein geäußerte Bereitschaft des Beklagten, belastende Klauseln abzuändern, nicht (BGH NJW-RR 2005, 1040). - LG Berlin, 02.06.2003 - 67 S 378/02
Auszug aus LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 200/12
Weitergehend hält etwa das Landgericht Berlin das Befriedigungsrecht eines Vermieters während des Mietverhältnisses bereits dann für gegeben, wenn der streitige Anspruch besteht, was als Vorfrage in dem Rechtsstreit auf Wiederauffüllung der Kaution geklärt werden könne (vgl. LG Berlin, Urteil vom 02.06.2003, 67 S 378/02, zitiert nach juris).