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   VGH Baden-Württemberg, 01.10.2003 - 6 S 789/03   

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VGH Baden-Württemberg, 01.10.2003 - 6 S 789/03 (https://dejure.org/2003,6800)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.2003 - 6 S 789/03 (https://dejure.org/2003,6800)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 6 S 789/03 (https://dejure.org/2003,6800)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Spätaussiedlerbescheinigung - Ausschlussgrund - Funktion im Kommunistischen Herrschaftssystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung; Spätaussiedlereigenschaft; Deutsche Volkszugehörigkeit

  • Judicialis

    BVFG/2000 § 5 Nr. 2b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG (2000) § 5 Nr. 2b
    Vertriebenenrecht; Aussiedler und Spätaussiedler - Spätaussiedler, Ausschlusstatbestand, Funktion, Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 719 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2003 - 6 S 789/03
    Der Ausschlusstatbestand des § 5 Nr. 2b BVFG (1. Alternative) in der Fassung des Haushaltssanierungsgesetzes - HSanG - vom 22.12.1999 setzt grundsätzlich voraus, dass der Betreffende eine Funktion ausgeübt hat, die typischerweise mit der Aufgabe verbunden war, im Sinne der KPdSU auf den ihm zugeordneten Bereich Einfluss zu nehmen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 29.3.2001, BVerwGE 114, 116).

    In dieser Einschätzung sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit der seitherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das sich in mehreren Urteilen vom 29.3.2001 (vgl. insbesondere Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 2 = BVerwGE 114, 116) mit § 5 Nr. 2b BVFG n.F. befasst und ausgeführt hat, die Vorschrift knüpfe zwar an das fehlende Kriegsfolgenschicksal des Betreffenden an, mache dies jedoch - ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 5 Nr. 1 d BVFG a.F. - nicht am Erreichen einer bestimmten beruflichen Stellung und der hiermit verbundenen wirtschaftlichen Privilegierung in der Gesellschaft des Herkunftslandes fest; dem deutschen Volkszugehörigen werde nach wie vor zugebilligt, nach seinen Kräften und Fähigkeiten auch eine herausgehobene berufliche Stellung zu erreichen, und zwar auch innerhalb der Staatsverwaltung, der Armee und der staatlich gelenkten Wirtschaftsverwaltung in der früheren Sowjetunion.

  • BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 24.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2003 - 6 S 789/03
    Hiernach war die bloße Funktion "Staatsanwalt-Kriminalist" als "normale, d.h. nicht politische Strafverfolgung" eine lediglich allgemeine staatliche Funktion, der keine spezifische Bedeutung für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems zukam; anderes galt dagegen - neben hauptamtlichen Parteifunktionären - für "politische Offiziere" (BVerwG, Urteil vom 29.3.2001 - 5 C 24.00 -).
  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2003 - 6 S 789/03
    Auf den 1940 (und somit nach dem 31.12.1923) geborenen Kläger ist insoweit § 6 Abs. 2 BVFG in der am 7.9.2001 in Kraft getretenen Fassung des Spätaussiedlerstatusgesetzes - SpStatG - vom 30.8.2001 (BGBl. I, S. 2266) ungeachtet des Umstands anzuwenden, dass der Kläger zu diesem Zeitpunkt bereits Aufnahme in Deutschland gefunden hatte (vgl. - jeweils unter Hinweis auf die Übergangsvorschrift des § 100a BVFG i.d.F. des SpStatG - BVerwG, Urteil vom 12.3.2002, BVerwGE 116, 114, sowie Urteil des Senats vom 26.7.2002, DÖV 2003, 38 = VBlBW 2003, 165).
  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; Erwerb der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2003 - 6 S 789/03
    Zwar hat das Verwaltungsgericht diese Vorschrift zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der am 1.1.2000 in Kraft getretenen - gegenüber früher zumindest tendenziell verschärften - Fassung des Haushaltssanierungsgesetzes - HSanG - vom 22.12.1999 (BGBl. I, S. 2534) angewandt, nachdem der Kläger - im Wege des Aufnahmeverfahrens - erst am 25.4.2000 und somit nach Inkrafttreten des HSanG nach Deutschland gelangt ist (vgl. zur Problematik näher BVerwG, Urteil vom 12.3.2002, BVerwGE 116, 119).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2002 - 6 S 1066/01

    Spätaussiedler - Betätigungsmerkmal - Sprachkenntnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2003 - 6 S 789/03
    Auf den 1940 (und somit nach dem 31.12.1923) geborenen Kläger ist insoweit § 6 Abs. 2 BVFG in der am 7.9.2001 in Kraft getretenen Fassung des Spätaussiedlerstatusgesetzes - SpStatG - vom 30.8.2001 (BGBl. I, S. 2266) ungeachtet des Umstands anzuwenden, dass der Kläger zu diesem Zeitpunkt bereits Aufnahme in Deutschland gefunden hatte (vgl. - jeweils unter Hinweis auf die Übergangsvorschrift des § 100a BVFG i.d.F. des SpStatG - BVerwG, Urteil vom 12.3.2002, BVerwGE 116, 114, sowie Urteil des Senats vom 26.7.2002, DÖV 2003, 38 = VBlBW 2003, 165).
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