Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11517
VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96 (https://dejure.org/1999,11517)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.1999 - 6 S 949/96 (https://dejure.org/1999,11517)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 6 S 949/96 (https://dejure.org/1999,11517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vertriebenenstatus mit Zeitpunkt der sog Administrativumsiedlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 47.96

    Einordnung des Klägers als "Vertriebener" - Verlassen der früheren Sowjetunion

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96
    Zum zweiten wäre die Beklagte bei Fortsetzung des Verfahrens voraussichtlich in der Sache unterlegen gewesen, denn nach vorläufiger Einschätzung des Senats hatte der Kläger, auf den die Vorschriften des BVFG in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung anzuwenden sind (vgl. § 100 Abs. 1 und 2 BVFG n.F.), Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises B. Hierbei kann offen bleiben, ob der Kläger, der "Spätgeborener" ist, den Vertriebenenstatus - originär - als Aussiedler gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG erworben hat; jedenfalls wird sich die - mit der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs übereinstimmende - Erwägung des Verwaltungsgerichts, der Kläger könne schon deshalb nicht Aussiedler sein, weil sein Vater in der damaligen UdSSR in nicht nur untergeordneter Funktion zur Erhaltung des systemtragenden und systemerhaltenden totalitären Staatsapparats beigetragen habe, kaum mehr halten lassen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in mehreren mit Leitsätzen versehenen Urteilen entschieden hat, ein derartiger Sachverhalt reiche nicht zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung hin, der Betreffende habe das Vertreibungsgebiet wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen verlassen (Urteile vom 21.10.1997 - 9 C 27.96, 9 C 46.96 und 9 C 47.96).

    Indessen dürften sich die Wirkungen des § 7 BVFG a.F. nicht auf die erste Generation beschränken, sondern auch auf die nachfolgenden Generationen erstrecken (vom Bundesverwaltungsgericht offen gelassen (Urteil vom 21.10.1997 - 9 C 47.96); vgl. jedoch Häußer/Kapinos/Christ, Die Statusfeststellung nach dem BVFG, 1990, § 7 BVFG RdNr. 5; von Schenckendorff, a.a.O., § 7 a.F., Anm. 1, jeweils unter überzeugendem Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Vorschrift).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1996 - 16 S 1956/94

    Vertriebenenrecht: Vertragsumsiedler und Administrativumsiedler aus der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96
    Wer während des Zweiten Weltkriegs als Umsiedler aus der Sowjetunion in den damaligen Machtbereich des Deutschen Reichs umgesiedelt, bei oder nach Kriegsende jedoch zwangsweise wieder in die Sowjetunion zurückverbracht ("repatriiert") wurde, hat den Vertriebenenstatus - nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG aF - schon im Zeitpunkt der Umsiedlung erworben (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs, Urteile vom 5.4.1995 - 16 S 294/94 - und vom 17.9.1996 - 16 S 1956/94).

    Allerdings ist das Verwaltungsgericht im Einklang mit der bisher ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. zuletzt Urteil vom 17.9.1996 - 16 S 1956/94) davon ausgegangen, daß Personen, die - wie die Großeltern des Klägers mütterlicherseits - während des Zweiten Weltkriegs als Umsiedler aus der Sowjetunion in den damaligen Herrschaftsbereich des Deutschen Reiches umgesiedelt, bei oder nach Kriegsende jedoch zwangsweise wieder in die Sowjetunion zurückverbracht worden waren, den Vertriebenenstatus nicht schon damals (nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG), sondern erst im Zeitpunkt der endgültigen Aussiedlung (nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG) erworben haben.

  • VGH Bayern, 03.11.1997 - 24 B 94.2596
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96
    Diese Vorschrift gilt entgegen der vom Verwaltungsgericht im vorliegenden Verfahren noch vertretenen Auffassung für "Altfälle" der vorliegenden Art auch nach Inkrafttreten der Neufassung des BVFG fort (BVerwG, Urteil vom 4.4.1995 - 9 C 400.94; im Anschluß hieran auch Bay. VGH, Urteil vom 3.11.1997 - 24 B 94.2596); die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 7 BVFG a.F. dürften gleichfalls vorliegen.

    Diese Sichtweise wird jedoch von der ganz herrschenden Meinung mit beachtlichen Erwägungen abgelehnt, denen sich auch der Senat nicht verschließt (vgl. BVerwG, Urteile vom 4.6.1996 - 9 C 110.95 und 9 C 129.95 -, in beiden Fällen obiter dicta; Bay. VGH, Urteil vom 3.11.1997, a.a.O.; von Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, Stand 1999, § 1 BVFG a.F., Anm. 8).

  • BVerwG, 22.10.1973 - VIII C 155.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96
    Schließlich liegen auch die familienrechtlichen Voraussetzungen des § 7 Satz 1 BVFG a.F. vor; steht - dies gilt für alle ehemaligen Ostblockstaaten - beiden Eltern im Zeitpunkt der Geburt eines nachgeborenen Kindes sowohl das Recht der Personensorge als auch das der gesetzlichen Vertretung für das Kind zu, ist jedoch nur ein Elternteil Vertriebener, so erwirbt das Kind die Vertriebeneneigenschaft auch dann, wenn - wie hier - die Mutter der vertriebene Elternteil ist (vgl. dazu eingehend BVerwGE 44, 114ff.).
  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96
    Diese Vorschrift gilt entgegen der vom Verwaltungsgericht im vorliegenden Verfahren noch vertretenen Auffassung für "Altfälle" der vorliegenden Art auch nach Inkrafttreten der Neufassung des BVFG fort (BVerwG, Urteil vom 4.4.1995 - 9 C 400.94; im Anschluß hieran auch Bay. VGH, Urteil vom 3.11.1997 - 24 B 94.2596); die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 7 BVFG a.F. dürften gleichfalls vorliegen.
  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96

    Einziehung des Vertriebenenausweises nach dem 31. Dezember 1992 - Volksdeutsche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96
    Zum zweiten wäre die Beklagte bei Fortsetzung des Verfahrens voraussichtlich in der Sache unterlegen gewesen, denn nach vorläufiger Einschätzung des Senats hatte der Kläger, auf den die Vorschriften des BVFG in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung anzuwenden sind (vgl. § 100 Abs. 1 und 2 BVFG n.F.), Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises B. Hierbei kann offen bleiben, ob der Kläger, der "Spätgeborener" ist, den Vertriebenenstatus - originär - als Aussiedler gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG erworben hat; jedenfalls wird sich die - mit der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs übereinstimmende - Erwägung des Verwaltungsgerichts, der Kläger könne schon deshalb nicht Aussiedler sein, weil sein Vater in der damaligen UdSSR in nicht nur untergeordneter Funktion zur Erhaltung des systemtragenden und systemerhaltenden totalitären Staatsapparats beigetragen habe, kaum mehr halten lassen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in mehreren mit Leitsätzen versehenen Urteilen entschieden hat, ein derartiger Sachverhalt reiche nicht zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung hin, der Betreffende habe das Vertreibungsgebiet wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen verlassen (Urteile vom 21.10.1997 - 9 C 27.96, 9 C 46.96 und 9 C 47.96).
  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 27.96

    Volksdeutscher aus der früheren Sowjetunion (Kirgisien); gehobene berufliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96
    Zum zweiten wäre die Beklagte bei Fortsetzung des Verfahrens voraussichtlich in der Sache unterlegen gewesen, denn nach vorläufiger Einschätzung des Senats hatte der Kläger, auf den die Vorschriften des BVFG in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung anzuwenden sind (vgl. § 100 Abs. 1 und 2 BVFG n.F.), Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises B. Hierbei kann offen bleiben, ob der Kläger, der "Spätgeborener" ist, den Vertriebenenstatus - originär - als Aussiedler gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG erworben hat; jedenfalls wird sich die - mit der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs übereinstimmende - Erwägung des Verwaltungsgerichts, der Kläger könne schon deshalb nicht Aussiedler sein, weil sein Vater in der damaligen UdSSR in nicht nur untergeordneter Funktion zur Erhaltung des systemtragenden und systemerhaltenden totalitären Staatsapparats beigetragen habe, kaum mehr halten lassen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in mehreren mit Leitsätzen versehenen Urteilen entschieden hat, ein derartiger Sachverhalt reiche nicht zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung hin, der Betreffende habe das Vertreibungsgebiet wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen verlassen (Urteile vom 21.10.1997 - 9 C 27.96, 9 C 46.96 und 9 C 47.96).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 110.95

    Vertriebenenrecht: Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umsiedlung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96
    Diese Sichtweise wird jedoch von der ganz herrschenden Meinung mit beachtlichen Erwägungen abgelehnt, denen sich auch der Senat nicht verschließt (vgl. BVerwG, Urteile vom 4.6.1996 - 9 C 110.95 und 9 C 129.95 -, in beiden Fällen obiter dicta; Bay. VGH, Urteil vom 3.11.1997, a.a.O.; von Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, Stand 1999, § 1 BVFG a.F., Anm. 8).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 129.95

    Vertriebenenrecht: Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umsiedlung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96
    Diese Sichtweise wird jedoch von der ganz herrschenden Meinung mit beachtlichen Erwägungen abgelehnt, denen sich auch der Senat nicht verschließt (vgl. BVerwG, Urteile vom 4.6.1996 - 9 C 110.95 und 9 C 129.95 -, in beiden Fällen obiter dicta; Bay. VGH, Urteil vom 3.11.1997, a.a.O.; von Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, Stand 1999, § 1 BVFG a.F., Anm. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 294/94

    Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96
    Wer während des Zweiten Weltkriegs als Umsiedler aus der Sowjetunion in den damaligen Machtbereich des Deutschen Reichs umgesiedelt, bei oder nach Kriegsende jedoch zwangsweise wieder in die Sowjetunion zurückverbracht ("repatriiert") wurde, hat den Vertriebenenstatus - nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG aF - schon im Zeitpunkt der Umsiedlung erworben (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs, Urteile vom 5.4.1995 - 16 S 294/94 - und vom 17.9.1996 - 16 S 1956/94).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - Vertriebenenstatus - Prüfung durch

    In einem Rechtsstreit der Klägerin beim Verwaltungsgericht Freiburg (5 K 104/99) gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Ablehnung ihres Einbürgerungsantrags erklärte sich das prozessführende Landratsamt B.-H. nach einem gerichtlichen Hinweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 20.01.1999 (6 S 949/96) mit Schriftsatz vom 19.06.2001 bereit, die Klägerin klaglos zu stellen.

    Der Umsiedlungstatbestand ist mit der Aufgabe des Wohnsitzes im ursprünglichen Herkunftsgebiet verwirklicht (BSG, Urteil vom 17.10.2006, a.a.O.), also mit Verbringung aus dem Herkunftsgebiet in den Machtbereich des Deutschen Reiches (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.1999, 6 S 949/96).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen

    Dieser Vertriebenenstatus ist unabhängig von der Ausreise der Mutter des Klägers nach Deutschland in ihrer Person bereits in der Ukraine entstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1996 - 9 C 110.95 -, BVerwGE 101, 205 ; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.01.1999 - 6 S 949/96 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 6 S 420/97

    Bescheinigung nach BVFG § 15 - Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage

    War dagegen, wofür nach Sachlage mehr spricht, die Großmutter der Klägerin während des Zweiten Weltkriegs aus dem Gebiet der Wolgadeutschen nach Sibirien verschleppt worden und somit Vertriebene gemäß § 1 Abs. 1 BVFG, dann hätten die nach diesem Zeitpunkt geborene Mutter der Klägerin und ihr folgend auch diese selbst (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 20.1.1999 - 6 S 949/96) nach § 7 BVFG a.F. den Vertriebenenstatus erworben; dieser konnte ihr durch später eintretende Umstände nicht mehr genommen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 12 A 4107/06

    Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem Aussiedleraufnahmegesetz; Ablehnung

    vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 1999 - 6 S 949/96 -, VGH BW-Ls 1999, Beilage 5, B 6 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2007 - 12 A 4108/06
    vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 1999 - 6 S 949/96 -, VGH BW-Ls 1999, Beilage 5, B 6 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - 18 B 845/01

    Anspruch auf ein vorläufiges ausländerrechtliches Bleiberecht i.R. der

    - Beschluss vom 20. Januar 1999 - 6 S 949/96 - vermögen die hier vertretene Rechtsauffassung schon deshalb nicht in Frage zu stellen, weil sie sich mit Statusfragen befassen und nicht die hier allein zur Entscheidung anstehende Frage betreffen, ob einem Ausländer für die Durchführung eines Statusverfahrens ein vorläufiges ausländerrechtliches Bleiberecht zusteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht