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   LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 224/11   

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https://dejure.org/2011,17129
LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 224/11 (https://dejure.org/2011,17129)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.10.2011 - 6 Sa 224/11 (https://dejure.org/2011,17129)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 6 Sa 224/11 (https://dejure.org/2011,17129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, außerordentlich, Berufungsgericht, Pflicht, Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung, erneute Zeugenvernehmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Taxifahrers wegen überhöhter Festpreisvereinbarung bei unzureichendem Nachweis einer Pflichtverletzung; Eingeschränkte Nachprüfung erstinstanzlicher Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verdachtskündigung - Sachverhaltsaufklärung Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Taxifahrers wegen überhöhter Festpreisvereinbarung bei unzureichendem Nachweis einer Pflichtverletzung; eingeschränkte Nachprüfung erstinstanzlicher Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 224/11
    Liegt ein solcher Pflichtverstoß oder Kündigungssachverhalt vor, ist in einem zweiten Schritt zu klären, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 07.07.2005 ­ 2 AZR 581/04 ­; 27.04.2006 ­ 2 AZR 386/05 ­; 26.03.2009 ­ 2 AZR 953/07 ­).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 224/11
    Liegt ein solcher Pflichtverstoß oder Kündigungssachverhalt vor, ist in einem zweiten Schritt zu klären, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 07.07.2005 ­ 2 AZR 581/04 ­; 27.04.2006 ­ 2 AZR 386/05 ­; 26.03.2009 ­ 2 AZR 953/07 ­).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 224/11
    Liegt ein solcher Pflichtverstoß oder Kündigungssachverhalt vor, ist in einem zweiten Schritt zu klären, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 07.07.2005 ­ 2 AZR 581/04 ­; 27.04.2006 ­ 2 AZR 386/05 ­; 26.03.2009 ­ 2 AZR 953/07 ­).
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 224/11
    Zudem muss der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen haben (BAG 25.11.2010 ­ 2 AZR 801/09).
  • LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Die Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts ist nur insoweit überprüfbar, als mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellung begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass sie eine erneute Beweisaufnahme gebieten (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Oktober 2011 - 6 Sa 224/11, Rn. 23, juris).

    Diese müssen so gewichtig sein, dass sie nicht ausgeschlossen und ohne weiteres von der Hand gewiesen werden können (hierzu Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 2. März 2018 - 6 Sa 952/17, Rn. 51, juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Oktober 2011 - 6 Sa 224/11, Rn. 23, juris; Schwab, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 64 Rn. 230 mwN).

  • LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19

    Fristlose Tatkündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Zerstörung

    Die Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts ist nur insoweit überprüfbar, als mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellung begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass sie eine erneute Beweisaufnahme gebieten (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Oktober 2011 - 6 Sa 224/11, Rn. 23, juris).

    Diese müssen so gewichtig sein, dass sie nicht ausgeschlossen und ohne weiteres von der Hand gewiesen werden können (hierzu Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 2. März 2018 - 6 Sa 952/17, Rn. 51, juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Oktober 2011 - 6 Sa 224/11, Rn. 23, juris; Schwab, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 64 Rn. 230 mwN).

  • LAG Köln, 02.03.2018 - 6 Sa 952/17

    Zulässigkeit der außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung des

    Die Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts ist nur insoweit überprüfbar, als mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellung begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass sie eine erneute Beweisaufnahme gebieten (LAG SH, Urt. v. 05.10.2011 - 6 Sa 224/11 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - 1 Sa 321/11

    Kündigung, fristlos, wichtiger Grund, Nebenpflicht, Pflichtverletzung,

    Die Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts ist nur insoweit überprüfbar, als mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellung begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass sie eine erneute Beweisaufnahme gebieten (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.10.2011 - 6 Sa 224/11 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2013 - 6 Sa 169/12

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, verhaltensbedingt, schwere Tätlichkeit,

    Die Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts ist nur insoweit überprüfbar, als mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellung begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass sie eine erneute Beweisaufnahme gebieten (LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 224/11 -).
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