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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 6 Sa 231/05   

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https://dejure.org/2005,9942
LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 6 Sa 231/05 (https://dejure.org/2005,9942)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.05.2005 - 6 Sa 231/05 (https://dejure.org/2005,9942)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 6 Sa 231/05 (https://dejure.org/2005,9942)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    BBiG § 10 BBiG § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG § 18

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung der vertragsgemäßen Ausbildungsvergütung; Wirksamkeit der Vereinbarung im Ausbildungsvertrag; Zurücktreten der Ansprüche auf Ausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) hinter die Regelungen zum Bezug von öffentlich rechtlichen Leistungen; ...

  • Judicialis

    BBiG § 10; ; BBiG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BBiG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBiG § 10 Abs. 1 Satz 1
    Kein Anspruch auf gesetzliche Ausbildungsvergütung bei ausreichender Absicherung durch Leistungen des Soldatenversorgungsgesetzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 325/01

    Berufsbildungsrecht - Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 6 Sa 231/05
    Ab dem 01.04.2003 hat der Kläger das sog. Übergangsgeld der Bundeswehr bezogen, so dass die Berufungskammer der Entscheidung des BAG, Urteil vom 16.01.2003 (AZ: 6 AZR 325/01) folgt, wo die Funktion der Ausbildungsvergütung näher dargestellt wird und unter 3 c. ausgeführt wird, dass die vertragliche Vergütungszahlung hinter sozialrechtlichen Bestimmungen zurücktreten muss, wenn die Sicherung des Lebensunterhaltes und Auszubildenden während der Ausbildungsphase durch sozialrechtliche Vorschriften gesichert sind.

    Die Kammer hat die Revision für den Kläger deshalb zugelassen, weil die Frage, ob die vertragliche Regelung der Parteien wirksam ist und mit den Entscheidungen des BAG (Urteil vom 15.11.2000, AZ: 5 AZR 296/99 und Urteil vom 16.01.2003, AZ: 6 AZR 325/01) im Einklang stehen und es sich bei der vorliegenden Gestaltung um eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung handelt, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG.

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 6 Sa 231/05
    Die Kammer hat die Revision für den Kläger deshalb zugelassen, weil die Frage, ob die vertragliche Regelung der Parteien wirksam ist und mit den Entscheidungen des BAG (Urteil vom 15.11.2000, AZ: 5 AZR 296/99 und Urteil vom 16.01.2003, AZ: 6 AZR 325/01) im Einklang stehen und es sich bei der vorliegenden Gestaltung um eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung handelt, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG.
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