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   LAG Düsseldorf, 23.10.2001 - 6 Sa 616/01   

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https://dejure.org/2001,4698
LAG Düsseldorf, 23.10.2001 - 6 Sa 616/01 (https://dejure.org/2001,4698)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2001 - 6 Sa 616/01 (https://dejure.org/2001,4698)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - 6 Sa 616/01 (https://dejure.org/2001,4698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Frage der wirksamen Befristung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 23 BAT

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    .
    Zur Frage der wirksamen Befristung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 23 BAT

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage der wirksamen Befristung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 23 BAT; Maßstab für die tarifgemäße Vergütung; Dienstposten beim Versorgungsamt; Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsgruppe; Befristungsgrund "Neuorganisation der ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der wirksamen Befristung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 23 BAT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2001 - 6 Sa 616/01
    Fehlt es an einem solchen sachlichen Grund, so liegt Rechtsmissbrauch vor; der Angestellte ist von Beginn der höherwertigen Tätigkeit an so zu behandeln, als sei ihm diese auf Dauer zugewiesen worden (so BAG Urteil vom 18.06.1997 - 4 AZR 728/95 - m. w. N.).

    Denn unter diesen Voraussetzungen hätte eine weitere Erprobungszeit von mehr als sechs Monaten schon einer besonderen Begründung bedurft, die vorliegend nicht gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 18.06.1997 - 4 AZR 728/95 -).

  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 308/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2001 - 6 Sa 616/01
    Nach dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts soll der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Personalrats eine Befristungsabrede treffen können (vgl. hierzu zuletzt BAG Urteil vom 08.07.1998 - 7 AZR 308/97 - m. w. N.).

    Die Missachtung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei dieser befristeten Tätigkeitszuweisung hat deshalb die Unwirksamkeit der Befristung zur Folge (so ausdrücklich BAG Urteil vom 08.07.1998 - 7 AZR 308/97 -).

  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2001 - 6 Sa 616/01
    Solange der Tätigkeitsbereich des Klägers aber nicht wirksam geändert worden ist, verblieb es bei der vertragsgemäßen Tätigkeitsübertragung mit Wirkung vom 21.03.1994 (vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 02.04.1996 -1 AZR 743/95 -).
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2001 - 6 Sa 616/01
    Denn im Rahmen seines Direktionsrechts kann der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Arbeitnehmer grundsätzlich nur solche Tätigkeiten zuweisen, die die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe erfüllen, in die der Arbeitnehmer eingestuft ist (vgl. BAG Urteil vom 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 -, BAG Urteil vom 23.10.1985 - 4 AZR 216/84 - sowie BAG Urteil vom 24.04.1996 - 4 AZR 976/94 -).
  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2001 - 6 Sa 616/01
    Denn im Rahmen seines Direktionsrechts kann der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Arbeitnehmer grundsätzlich nur solche Tätigkeiten zuweisen, die die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe erfüllen, in die der Arbeitnehmer eingestuft ist (vgl. BAG Urteil vom 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 -, BAG Urteil vom 23.10.1985 - 4 AZR 216/84 - sowie BAG Urteil vom 24.04.1996 - 4 AZR 976/94 -).
  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2001 - 6 Sa 616/01
    Abgesehen davon, dass der Kläger nach dem eigenen und insoweit widersprüchlichen Vorbringen des beklagten Landes während seines Einsatzes im Controllingbereich von Mitte 1995 bis Februar 1999 eine solche Vertretungstätigkeit tatsächlich nicht wahrgenommen hat und die zu vertretenden Dienstposten solange unbesetzt geblieben sind, so dass dem Kläger die Zulagen zur Vergütungsgruppe V c BAT nach Auffassung des beklagten Landes auch tarifwidrig gewährt worden seien, ist vorliegend in diesem Zusammenhang allein entscheidungserheblich, dass dem Kläger die von ihm nach Maßgabe seines Arbeitsvertrages auszuübende Tätigkeit, nach der sich ausschließlich seine tarifliche Vergütung bestimmt, nicht nochmals als "vorübergehende Tätigkeit" nach § 24 BAT übertragen werden konnte (so bereits BAG Urteil vom 19.07.1978 - 4 AZR 31/77 - AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84

    Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2001 - 6 Sa 616/01
    Denn im Rahmen seines Direktionsrechts kann der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Arbeitnehmer grundsätzlich nur solche Tätigkeiten zuweisen, die die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe erfüllen, in die der Arbeitnehmer eingestuft ist (vgl. BAG Urteil vom 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 -, BAG Urteil vom 23.10.1985 - 4 AZR 216/84 - sowie BAG Urteil vom 24.04.1996 - 4 AZR 976/94 -).
  • BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72

    Abordnung eines Angestellten - Direktionsrecht des Arbeitgebers - Abordnung eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2001 - 6 Sa 616/01
    Diese vertraglich auszuübende Tätigkeit des Klägers blieb auch allein für die Bestimmung seiner tarifgemäßen Vergütung in der Folgezeit maßgeblich und zwar unabhängig davon, ob sie vom Kläger tatsächlich weiterhin ausgeübt oder ihm vertragswidrig entzogen worden ist (so bereits BAG Urteil vom 21.01.1973 - 4 AZR 104/72 - AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT, ferner BAG Urteil vom 09.10.1968 - 4 AZR 126/68 - AP Nr. 3 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 09.10.1968 - 4 AZR 126/68

    Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit - Ausgeübte Tätigkeit - Auszuübende Tätigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2001 - 6 Sa 616/01
    Diese vertraglich auszuübende Tätigkeit des Klägers blieb auch allein für die Bestimmung seiner tarifgemäßen Vergütung in der Folgezeit maßgeblich und zwar unabhängig davon, ob sie vom Kläger tatsächlich weiterhin ausgeübt oder ihm vertragswidrig entzogen worden ist (so bereits BAG Urteil vom 21.01.1973 - 4 AZR 104/72 - AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT, ferner BAG Urteil vom 09.10.1968 - 4 AZR 126/68 - AP Nr. 3 zu § 23 a BAT).
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