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   LAG Hessen, 10.03.1977 - 6 Sa 779/76   

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https://dejure.org/1977,3591
LAG Hessen, 10.03.1977 - 6 Sa 779/76 (https://dejure.org/1977,3591)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.03.1977 - 6 Sa 779/76 (https://dejure.org/1977,3591)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. März 1977 - 6 Sa 779/76 (https://dejure.org/1977,3591)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DB 1978, 167
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18

    Zeugnisberichtigungsanspruch - Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit -

    Etwas Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Ausscheiden lange Zeit nicht mehr tätig gewesen ist und der Arbeitgeber infolgedessen überhaupt nicht mehr in der Lage ist, dessen Leistungen und Führungen verantwortlich zu beurteilen (so LAG Frankfurt vom 10.03.1977, Aktenzeichen: 6 Sa 779/76, zitiert nach Juris).
  • LAG Köln, 06.12.2012 - 7 Sa 583/12

    Erwähnung der Betriebsratstätigkeit im Arbeitszeugnis

    Bei der Frage, ob die Betriebsratstätigkeit eines Arbeitnehmers in einem qualifizierten Arbeitszeugnis zu erwähnen ist oder nicht, ist zunächst zu differenzieren: Geht es nur um die Erwähnung einer Betriebsratstätigkeit bzw. einer Mitgliedschaft im Betriebsratsgremium als solcher, so geht das Berufungsgericht mit der wohl herrschenden Meinung davon aus, dass diese nur dann im Arbeitszeugnis zu erwähnen ist, wenn der Arbeitnehmer dies ausdrücklich wünscht (BAG AP Nr. 1 § 13 BAT; LAG Frankfurt, 6 Sa 779/76 ).
  • BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 262/91

    Erwähnung von Personalratstätigkeit in dienstlicher Regelbeurteilung

    In seinem Urteil vom 10. März 1977 hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main unter Hinweis auf die bereits angeführte Entscheidung desselben Gerichts vom Jahre 1953 nochmals deutlich gemacht, die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum Betriebsrat sei in aller Regel nicht im Zeugnis zu erwähnen, jedenfalls dann nicht, wenn der Arbeitnehmer dies nicht wünsche (- 6 Sa 779/76 - DB 1978, 167 f.).
  • LAG Hessen, 19.11.1993 - 9 Sa 111/93

    Zwischenzeugnis: Erwähnung der Freistellung als Personalratsmitglied

    Teilweise wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Erwähnung eine nach § 78 Satz 2 BetrVG oder den entsprechenden Bestimmungen in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder verbotene Benachteiligung wegen des Betriebsrats- oder Personalratsamtes darstelle (LAG Frankfurt, Urteil vom 10.03.1977 - 6 Sa 779/76 -, DB 1987, 167 f.; Eisemann, aaO., Rdn. 31; vgl. BAG, Urteil vom 19.08.1992, aaO., unter III 3 b der Gründe; Grimm, in: AR-Blattei D, "Das Zeugnis", unter C III 1).

    Wenn die Frage nicht offen gelassen wird (so LAG Hamm, Urteil vom 12.04.1976, aaO.), soll das nur dann nicht gelten, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Ausscheiden lange Zeit aus schließlich für den Betriebsrat tätig war und der Arbeitgeber infolgedessen überhaupt nicht in der Lage ist, die Leistungen des Arbeitnehmers hinsichtlich der an sich geschuldeten Arbeit zu beurteilen (LAG Frankfurt, Urteil vom 10.03.1977, aaO., Leitsatz; vgl. Schleßmann, aaO., ebenda; für die dienstliche Regelbeurteilung BAG, Urteil vom 19.08.1992, aaO., 1525, 1526 f. unter III 3 f und g der Gründe).

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