Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 16.11.2004 - 6 Sa 869/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
KSchG § 1 Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Arbeitsgerichtliche Nachprüfungspflicht bezüglich der Umorganisation des Betriebes auf Grund innerbetrieblicher Ursachen; Verhältnismäßigkeit einer Beendigungskündigung; Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung; Einwöchige Bedenkzeit des Arbeitnehmers ...
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2
Vorrang der Änderungskündigung bei betriebsbedingter Kündigung wegen Umstrukturierung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- doczz.fr (Leitsatz)
Vorrang der Änderungskündigung
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 09.10.2003 - 5 Ca 2502/02
- LAG Nürnberg, 16.11.2004 - 6 Sa 869/03
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 188
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.11.2004 - 6 Sa 869/03
Der Ausspruch einer Änderungskündigung wäre nicht als bloßer Formalismus überflüssig, weil es an der Eindeutigkeit der Arbeitgebererklärung, bei Nichtannahme des Angebots sei die Beendigungskündigung die Folge, und an der Einräumung einer Bedenkzeit von einer Woche fehlt (so ausdrücklich schon BAG vom 27.09.1984, 2 AZR 62/83).Der Ausspruch einer Beendigungskündigung ist in diesem Fall nicht verhältnismäßig (BAG vom 27.09.1984, 2 AZR 62/83, EzA § 2 KSchG Nr. 5; BAG vom 25.04.2002, 2 AZR 260/01, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121; BAG vom 10.10.2002, 2 AZR 598/01, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122).
Die Beklagte hätte ihm eindeutig klar machen müssen, dass dann, wenn er nunmehr dieses Angebot nicht annehme, die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses die einzige Alternative sei (BAG vom 27.09.1984, a.a.O., unter II.3.c.dd. der Entscheidungsgründe).
Um diese Ernsthaftigkeit und Endgültigkeit des Angebots einschließlich der Konsequenzen seiner Ablehnung zu verdeutlichen, verlangt das Bundesarbeitsgericht zudem, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Bedenkzeit von einer Woche setzt, so dass sich der Arbeitnehmer über die Folgen einer Ablehnung klar werden kann (BAG vom 27.09.1984, a.a.O.).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01
Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender …
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.11.2004 - 6 Sa 869/03
Der Ausspruch einer Beendigungskündigung ist in diesem Fall nicht verhältnismäßig (BAG vom 27.09.1984, 2 AZR 62/83, EzA § 2 KSchG Nr. 5; BAG vom 25.04.2002, 2 AZR 260/01, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121; BAG vom 10.10.2002, 2 AZR 598/01, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122).Diese Grundsätze gelten auch für leitende Angestellte (BAG vom 10.10.2002, a.a.O., unter C.I.5. der Entscheidungsgründe).
- BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.11.2004 - 6 Sa 869/03
Der Ausspruch einer Beendigungskündigung ist in diesem Fall nicht verhältnismäßig (BAG vom 27.09.1984, 2 AZR 62/83, EzA § 2 KSchG Nr. 5; BAG vom 25.04.2002, 2 AZR 260/01, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121; BAG vom 10.10.2002, 2 AZR 598/01, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122). - BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
Auflösungsantrag - leitender Angestellter
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.11.2004 - 6 Sa 869/03
Der diesbezügliche Sachvortrag der Beklagten erscheint hierzu in der Tat als zu ungenau (vgl. zuletzt die Anforderungen des BAG vom 27.09.2001, 2 AZR 176/00, NZA 2002, 1277).