Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 16.12.2011 - 6 Ss 793/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,95503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- bussgeldsiegen.de
Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge und Höhe eines Lkw-Gespanns auf Autobahn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09
Bußgeldverfahren: Verhängung eines Bußgeldes gegen einen der für einen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2011 - 6 Ss 793/11
Bei den Festlegungen zur Höhe des Verfalls ist hinsichtlich der Bestimmung des Umfangs bzw. Werts des Erlangten vom sogenannten Bruttoprinzip auszugehen; hiernach kann alles, was der Täter oder der von ihm vertretene Dritte für die mit Geldbuße bedrohte Handlung oder aus ihr erlangt hat, ohne Abzug gewinnmindernder Kosten abgeschöpft werden (…vgl. Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 29a Rdnr. 6;… KK-Mitsch, OWiG, 3. Aufl., § 29a Rdnr. 27; OLG Celle, Beschl. v. 30.08.2011 - Az.: 322 SsBs 175/11 -, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; OLG Koblenz, ZfS 2007, 108 ff.). - OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06
Selbstständiges Verfallsverfahren gegen eine juristische Person als …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2011 - 6 Ss 793/11
Bei den Festlegungen zur Höhe des Verfalls ist hinsichtlich der Bestimmung des Umfangs bzw. Werts des Erlangten vom sogenannten Bruttoprinzip auszugehen; hiernach kann alles, was der Täter oder der von ihm vertretene Dritte für die mit Geldbuße bedrohte Handlung oder aus ihr erlangt hat, ohne Abzug gewinnmindernder Kosten abgeschöpft werden (…vgl. Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 29a Rdnr. 6;… KK-Mitsch, OWiG, 3. Aufl., § 29a Rdnr. 27; OLG Celle, Beschl. v. 30.08.2011 - Az.: 322 SsBs 175/11 -, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; OLG Koblenz, ZfS 2007, 108 ff.). - OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11
Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2011 - 6 Ss 793/11
Bei den Festlegungen zur Höhe des Verfalls ist hinsichtlich der Bestimmung des Umfangs bzw. Werts des Erlangten vom sogenannten Bruttoprinzip auszugehen; hiernach kann alles, was der Täter oder der von ihm vertretene Dritte für die mit Geldbuße bedrohte Handlung oder aus ihr erlangt hat, ohne Abzug gewinnmindernder Kosten abgeschöpft werden (…vgl. Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 29a Rdnr. 6;… KK-Mitsch, OWiG, 3. Aufl., § 29a Rdnr. 27; OLG Celle, Beschl. v. 30.08.2011 - Az.: 322 SsBs 175/11 -, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; OLG Koblenz, ZfS 2007, 108 ff.).
- OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14
Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Umfang der Darlegung …
Dies ist hier der Fall, so dass der bestehende Auslandsbezug ebenfalls keine Abweichung vom Bruttoprinzip rechtfertigt (so im Ergebnis auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2011 - 6 Ss 793/11), das im Übrigen auch dann gilt, wenn das Erlangte nicht konkret festgestellt, sondern geschätzt wird (…Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 29a Rn. 18b;… vgl. auch Fischer, StGB, 61. Aufl., § 73b Rn. 5).