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   OLG Stuttgart, 16.12.2011 - 6 Ss 793/11   

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https://dejure.org/2011,95503
OLG Stuttgart, 16.12.2011 - 6 Ss 793/11 (https://dejure.org/2011,95503)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2011 - 6 Ss 793/11 (https://dejure.org/2011,95503)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 6 Ss 793/11 (https://dejure.org/2011,95503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bussgeldsiegen.de

    Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge und Höhe eines Lkw-Gespanns auf Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09

    Bußgeldverfahren: Verhängung eines Bußgeldes gegen einen der für einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2011 - 6 Ss 793/11
    Bei den Festlegungen zur Höhe des Verfalls ist hinsichtlich der Bestimmung des Umfangs bzw. Werts des Erlangten vom sogenannten Bruttoprinzip auszugehen; hiernach kann alles, was der Täter oder der von ihm vertretene Dritte für die mit Geldbuße bedrohte Handlung oder aus ihr erlangt hat, ohne Abzug gewinnmindernder Kosten abgeschöpft werden (vgl. Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 29a Rdnr. 6; KK-Mitsch, OWiG, 3. Aufl., § 29a Rdnr. 27; OLG Celle, Beschl. v. 30.08.2011 - Az.: 322 SsBs 175/11 -, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; OLG Koblenz, ZfS 2007, 108 ff.).
  • OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06

    Selbstständiges Verfallsverfahren gegen eine juristische Person als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2011 - 6 Ss 793/11
    Bei den Festlegungen zur Höhe des Verfalls ist hinsichtlich der Bestimmung des Umfangs bzw. Werts des Erlangten vom sogenannten Bruttoprinzip auszugehen; hiernach kann alles, was der Täter oder der von ihm vertretene Dritte für die mit Geldbuße bedrohte Handlung oder aus ihr erlangt hat, ohne Abzug gewinnmindernder Kosten abgeschöpft werden (vgl. Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 29a Rdnr. 6; KK-Mitsch, OWiG, 3. Aufl., § 29a Rdnr. 27; OLG Celle, Beschl. v. 30.08.2011 - Az.: 322 SsBs 175/11 -, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; OLG Koblenz, ZfS 2007, 108 ff.).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11

    Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2011 - 6 Ss 793/11
    Bei den Festlegungen zur Höhe des Verfalls ist hinsichtlich der Bestimmung des Umfangs bzw. Werts des Erlangten vom sogenannten Bruttoprinzip auszugehen; hiernach kann alles, was der Täter oder der von ihm vertretene Dritte für die mit Geldbuße bedrohte Handlung oder aus ihr erlangt hat, ohne Abzug gewinnmindernder Kosten abgeschöpft werden (vgl. Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 29a Rdnr. 6; KK-Mitsch, OWiG, 3. Aufl., § 29a Rdnr. 27; OLG Celle, Beschl. v. 30.08.2011 - Az.: 322 SsBs 175/11 -, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; OLG Koblenz, ZfS 2007, 108 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Umfang der Darlegung

    Dies ist hier der Fall, so dass der bestehende Auslandsbezug ebenfalls keine Abweichung vom Bruttoprinzip rechtfertigt (so im Ergebnis auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2011 - 6 Ss 793/11), das im Übrigen auch dann gilt, wenn das Erlangte nicht konkret festgestellt, sondern geschätzt wird (Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 29a Rn. 18b; vgl. auch Fischer, StGB, 61. Aufl., § 73b Rn. 5).
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