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   LG Köln, 27.08.2012 - 6 T 254/12   

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https://dejure.org/2012,44297
LG Köln, 27.08.2012 - 6 T 254/12 (https://dejure.org/2012,44297)
LG Köln, Entscheidung vom 27.08.2012 - 6 T 254/12 (https://dejure.org/2012,44297)
LG Köln, Entscheidung vom 27. August 2012 - 6 T 254/12 (https://dejure.org/2012,44297)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus LG Köln, 27.08.2012 - 6 T 254/12
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten im Zuschlags-Beschwerdeverfahren kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten in diesem Verfahren regelmäßig nicht als Parteien im Sinne der ZPO gegenüberstehen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 194; NJW-RR 2007, 358 m.w.Nw.; NJW 2007, 3279; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 74 a Rn.9, Anm. 9.5; § 99, Rn.2, Anm. 2.5).
  • BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06

    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die

    Auszug aus LG Köln, 27.08.2012 - 6 T 254/12
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten im Zuschlags-Beschwerdeverfahren kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten in diesem Verfahren regelmäßig nicht als Parteien im Sinne der ZPO gegenüberstehen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 194; NJW-RR 2007, 358 m.w.Nw.; NJW 2007, 3279; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 74 a Rn.9, Anm. 9.5; § 99, Rn.2, Anm. 2.5).
  • BGH, 26.10.2006 - V ZB 188/05

    Bindung des Vollstreckungsgerichts an eine vorherige Entscheidung bei der

    Auszug aus LG Köln, 27.08.2012 - 6 T 254/12
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten im Zuschlags-Beschwerdeverfahren kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten in diesem Verfahren regelmäßig nicht als Parteien im Sinne der ZPO gegenüberstehen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 194; NJW-RR 2007, 358 m.w.Nw.; NJW 2007, 3279; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 74 a Rn.9, Anm. 9.5; § 99, Rn.2, Anm. 2.5).
  • AG Gummersbach, 20.06.2012 - 68 K 22/11

    Verlegung eines Zuschlagsverkündungstermins

    Auszug aus LG Köln, 27.08.2012 - 6 T 254/12
    Die sofortige Beschwerde der Schuldner gegen den Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Gummersbach vom 20.06.2012 - 68 K 22/11 - wird zurückgewiesen.
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