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   LG Wuppertal, 06.06.2011 - 6 T 287/11   

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https://dejure.org/2011,70812
LG Wuppertal, 06.06.2011 - 6 T 287/11 (https://dejure.org/2011,70812)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 06.06.2011 - 6 T 287/11 (https://dejure.org/2011,70812)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - 6 T 287/11 (https://dejure.org/2011,70812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der gemeinsamen Interessen der Insolvenzgläubiger im Zusammenhang mit der Anfechtung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung wegen Unvereinbarkeit mit den gemeinsamen Interessen der Insolvenzgläubiger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 131/83

    Beteiligung des Gemeinschuldners am Konkursverfahren; Pflichten des

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.06.2011 - 6 T 287/11
    Hierdurch wird sichergestellt, dass grundsätzlich teilnahmeberechtigte Gläubiger nicht mitstimmen, wenn die Gefahr besteht, dass sie aufgrund des Abstimmungsergebnisses einen Sondervorteil erhalten (vgl. BGH, Rpfleger 1985, 250; Hamburger Kommentar-Preß, InsO, 3. Aufl., § 77 Rdnr. 11).
  • LG Cottbus, 16.03.2007 - 7 T 484/06

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren:

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.06.2011 - 6 T 287/11
    Vielmehr ist für die Bewertung des gemeinsamen Interesses der Insolvenzgläubiger und für die Feststellung eines Widerspruchs hierzu durch einen Beschluss der Gläubigerversammlung auf den Kenntnisstand und die Sicht der abstimmenden Gläubiger J der Versammlung abzustellen, wobei selbst eventuelle Fehlinformationen durch den Insolvenzverwalter hieran nichts zu ändern vermögen (vgl. KG, ZinsO 2001, 411; LG Cottbus, Beschluss vom 16. März 2007 - 7 T 484/06 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.06.2017 - IX ZB 82/16

    Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung durch das Insolvenzgericht:

    Gefordert werden deshalb eindeutige und erhebliche Verstöße (vgl. KG, NZI 2001, 310, 312; AG Bremen, ZInsO 2010, 583, 584; LG Wuppertal, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 6 T 287/11, nv juris-Rn. 16; LG Konstanz, ZInsO 2013, 2318, 2320; LG Hamburg, ZInsO 2015, 209, 211; Jaeger/Gerhardt, InsO, 2007, § 78 Rn. 13; MünchKomm-InsO/Ehricke, 3. Aufl., § 78 Rn. 20; aA AG Neubrandenburg, ZInsO 2000, 111).
  • LG Konstanz, 01.07.2013 - 62 T 68/13

    Aufheben eines wirksamen Beschlusses der Gläubigerversammlung bei unangemessener

    Eine solche Verletzung ist hier zu bejahen ( LG Wuppertal, Beschluss vom 06.06.2011 - 6 T 287/11 ).
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