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LG Bonn, 05.12.2007 - 6 T 381/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Mahnbescheid, Wirkung, Wegfall
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 701
Mahnbescheid, Wirkung, Wegfall - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wegfall der Wirkungen eines Mahnbescheids im Falle eines formal rechtswidrigen Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids und Behebung der beanstandeten Mängel erst nach Ablauf der 6-Monats-Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Euskirchen - 6-6309020-06-N
- LG Bonn, 05.12.2007 - 6 T 381/07
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 25.06.2009 - 8 W 56/09
Wegfall der Wirkung des Mahnbescheids: Antrag auf Erlass des …
Ist ein mangelhafter Antrag fristgerecht gestellt worden, treten die Folgen des § 701 S. 1 ZPO jedenfalls dann nicht ein, wenn der Mangel behebbar ist, auch wenn die Behebung - wie hier - erst nach Fristablauf erfolgt (vgl. LG Bonn, Beschluss vom 5. Dezember 2007 zu 6 T 381/07, juris; LG Frankfurt/Main Rpfleger 1970, 100;… Schüler in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2007, § 701 Rn. 2; a.A. LG Frankfurt/Main Rpfleger 1982, 295). - LG Fulda, 23.09.2009 - 5 T 252/09 Ist ein mangelhafter Antrag fristgerecht gestellt worden, treten die Folgen des § 701 S. 1 ZPO jedenfalls dann nicht ein, wenn der Mangel behebbar ist, auch wenn die Behebung - wie hier - erst nach Fristablauf erfolgt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25. Juni 2009 zu 8 W 56/09, juris; LG Bonn, Beschluss vom 5. Dezember 2007 zu 6 T 381/07, juris; LG Frankfurt/Main Rpfleger 1970, 100;… Schüler in Münchener Kommentar zur ZPO , 3. Aufl. 2007, § 701 Rn. 2).