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   LG Braunschweig, 08.02.2010 - 6 T 666/09 (095)   

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https://dejure.org/2010,33641
LG Braunschweig, 08.02.2010 - 6 T 666/09 (095) (https://dejure.org/2010,33641)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 08.02.2010 - 6 T 666/09 (095) (https://dejure.org/2010,33641)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 6 T 666/09 (095) (https://dejure.org/2010,33641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 InsVV; § 9 InsVV; § 63 Abs. 2 InsO
    Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters nach der Übernahme des Insolvenzverfahrens unter der Stundung der Verfahrenskosten für den Schuldner; Mindestvergütung bei fehlender oder nicht ausreichender Masse zur Verwertung; Regelvergütung bei einem sog. massearmen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters nach der Übernahme des Insolvenzverfahrens unter der Stundung der Verfahrenskosten für den Schuldner; Mindestvergütung bei fehlender oder nicht ausreichender Masse zur Verwertung; Regelvergütung bei einem sog. massearmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 529
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 74/07

    Haftung der Staatskasse für Ausfälle des Insolvenzverwalters aufgrund der

    Auszug aus LG Braunschweig, 08.02.2010 - 6 T 666/09
    Die Entscheidung des BGH vom 15.11.2009 zu IX ZB 74/07 sei nicht einschlägig.
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

    Auszug aus LG Braunschweig, 08.02.2010 - 6 T 666/09
    Die gewährte Stundung soll daher nicht zu Lasten des Insolvenzverwalters gehen und das Risiko, in einem masselosen Verfahren leer auszugehen aufheben, vgl. insoweit BGH, Beschluss v. 01.10.2002 - IX ZB 53/02 -, WM 2002, 2476 f. Der hierdurch gewährte Schutz darf jedoch nicht dazu missbraucht werden, dass der Insolvenzverwalter trotz des Vorliegens eines massearmen Verfahrens seine Regelvergütung und den damit einhergehenden Differenzanspruch gegen die Staatskasse geltend macht.
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZB 123/03

    Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung und Auslagen bei

    Auszug aus LG Braunschweig, 08.02.2010 - 6 T 666/09
    Die Vorschrift soll, anders ausgedrückt, dem Umstand Rechnung tragen, dass das Insolvenzgericht trotz unzureichender Masse das Verfahren deshalb eröffnet, weil dem Schuldner die Verfahrenskosten gestundet worden sind, vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2004 - IX ZB 123/03 -.
  • LG Bückeburg, 30.05.2012 - 4 T 97/11

    Vergütung eines Insolvenzverwalters durch die Landeskasse nur bis zur sog.

    Zur Begründung hat die Rechtspflegerein im Wesentlichen ausgeführt, der Insolvenzverwalter könne, wenn nach erfolgter Verfahrenskostenstundung die Masse für die Entnahme der Regelvergütung nicht ausreiche, nach einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig vom 8. Februar 2010 (6 T 666/09, ZInsO 2010, 732) aus der Landeskasse nur die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beanspruchen.

    Die Kammer teilt, soweit es um die Höhe der von der Landeskasse zu zahlenden Vergütung geht, die von dem Amtsgericht unter Berufung auf die zitierte Entscheidung des Landgerichts Braunschweig (ZInsO 2010, 732) vertretene Auffassung, dass der Insolvenzverfahren aus der Landeskasse nur die sog. Mindestvergütung ( § 2 Abs. 2 InsVV ) erhalten könne, nicht.

  • LG Erfurt, 02.05.2012 - 1 T 447/11

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen die Staatskasse im Fall einer

    In der Begründung hat es unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des LG Braunschweig (Beschl. v. 8.2.2010 - 6 T 666/09) ausgeführt, dass der infolge der Verfahrenskostenstundung dem Insolvenzverwalter gewährte Sekundäranspruch gegen die Staatskasse nicht dazu missbraucht werden dürfe, um dem Verwalter trotz Vorliegens eines massearmen Verfahrens seine Regelvergütung zu gewähren.
  • LG Aurich, 01.06.2011 - 4 T 96/11

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Höhe des Vergütungsanspruchs gegen die

    Die Auffassung des Landgerichts Braunschweig - Aktenzeichen 6 T 666/09, ZInso 2010, 737 - 734 - der Insolvenzverwalter dürfe durch eine Stundung nicht schlechter aber auch nicht besser gestellt werden als er ohne Stundung in einem masselosen Verfahren stände, er dürfe daher nur die Mindestvergütung erhalten, ist nach dem Sinn der Regelung nicht zwingend.
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