Rechtsprechung
   LG Aachen, 22.10.2003 - 6 T 67/03   

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https://dejure.org/2003,18339
LG Aachen, 22.10.2003 - 6 T 67/03 (https://dejure.org/2003,18339)
LG Aachen, Entscheidung vom 22.10.2003 - 6 T 67/03 (https://dejure.org/2003,18339)
LG Aachen, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 6 T 67/03 (https://dejure.org/2003,18339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fristenberechnung; Samstag als Werktag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 573 c BGB
    Fristenberechnung; Samstag als Werktag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Kosten nach dem bisherigen Sachstand und Streitstand nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Verteilung der Kostenlast bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Einordnung des Samstags als Werktag bei der Fristenberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Räumungsklage scheitert an der Kündigungsfrist - Samstage zählen bei der Berechnung der Frist in der Regel als Werktage!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Wuppertal, 06.07.1993 - 16 S 42/93
    Auszug aus LG Aachen, 22.10.2003 - 6 T 67/03
    Die Gegenmeinung sieht den Samstag generell als Werktag an und begrenzt die Regelung des § 193 BGB auf die Fälle, in denen der dritte Werktag ein Samstag ist; in solchen Fällen kann hiernach noch am nächsten Werktag (Montag) gekündigt werden (vgl. Palandt-Weidenkaff, BGB, 62. Aufl. 2003, § 573 c, Rdnr. 10; LG Wuppertal NJW-RR 1993, 1232, jeweils m.w.N.).
  • LG Berlin, 22.02.2017 - 65 S 395/16

    Ende der Kündigungsfrist am Samstag

    Hätte der Gesetzgeber nur den Erklärungsempfänger schützen wollen, hätte er auf die Karenzfrist verzichten können (vgl. MüKoBGB/Häublein, 7. Aufl., 2016, § 573c Rn. 11, nach beck-online; Staudinger/Rolfs, 2014, BGB § 573c Rn. 10ff.; Palandt/Weidenkaff, BGB, 76. Aufl. 2017, § 573c Rn. 10; LG Aachen, Beschl. v. 22.10.2003 - 6 T 67/03, in WuM 2004, 32; AG Düsseldorf, Urt. v. 18.01.2008 - 21 C 17001/06, in ZMR 2008, 538).
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   LG Heidelberg, 31.08.2004 - 6 T 67/03   

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https://dejure.org/2004,40033
LG Heidelberg, 31.08.2004 - 6 T 67/03 (https://dejure.org/2004,40033)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 31.08.2004 - 6 T 67/03 (https://dejure.org/2004,40033)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 31. August 2004 - 6 T 67/03 (https://dejure.org/2004,40033)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2193/04

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch

    Das Landgericht Heidelberg wies die Beschwerden mit Beschlüssen vom 31. August 2004 - 6 T 67/03 I und 6 T 68/03 I - zurück.
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   LG Heidelberg, 21.09.2004 - 6 T 67/03   

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https://dejure.org/2004,37461
LG Heidelberg, 21.09.2004 - 6 T 67/03 (https://dejure.org/2004,37461)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 21.09.2004 - 6 T 67/03 (https://dejure.org/2004,37461)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 21. September 2004 - 6 T 67/03 (https://dejure.org/2004,37461)
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   LG Verden, 18.07.2003 - 6 T 67/03   

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https://dejure.org/2003,24766
LG Verden, 18.07.2003 - 6 T 67/03 (https://dejure.org/2003,24766)
LG Verden, Entscheidung vom 18.07.2003 - 6 T 67/03 (https://dejure.org/2003,24766)
LG Verden, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 6 T 67/03 (https://dejure.org/2003,24766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 903 ZPO; § 5 Abs. 2 S. 1, 2 GvKostG
    Ablehnung der Nachbesserung einer Offenbarungsversicherung; Anspruch auf Benennung von Arbeitgebern i.R.v. Gelegenheitsarbeiten hinsichtlich einer Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Schuldners; Gewährung einer Gebühr eines Gerichtsvollziehers für die Abnahme der ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Nachbesserung einer Offenbarungsversicherung; Anspruch auf Benennung von Arbeitgebern i.R.v. Gelegenheitsarbeiten hinsichtlich einer Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Schuldners; Gewährung einer Gebühr eines Gerichtsvollziehers für die Abnahme der ...

  • www.bremer-inkasso.de

    Gerichtsvollzieherkosten , Ablehnung des Antrages zur Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 18.10.1993 - 2 W 17/93
    Auszug aus LG Verden, 18.07.2003 - 6 T 67/03
    Es ist deshalb herrschende Meinung, daß für die Ausübung des Fragerechtes im Termin, für die Einreichung eines Fragenkataloges vor Termin und für die nachträgliche Ausübung des Fragerechtes durch Ergänzung oder Nachbesserung des bereits abgegebenen Vermögensverzeichnisses - weil es dasselbe oder die Fortsetzung desselben Verfahrens ist (Behr, JurBüro 1996, 401 m.w.N.; LG Frankfurt/Main, JurBüro 2000, 102; LG Karlsruhe, DGVZ 1999, 156; LG Saarbrücken, DGVZ 1998, 77; LG Berlin, JurBüro 1996, 325; OLG Köln, JurBüro 1994, 408; LG Augsburg, JurBüro 1995, 442; LG Aurich, JurBüro 1997, 213; LG Stuttgart, DGVZ 1993, 114; LG Köln, JurBüro 1996, 50) - weder die Gebühr nach Nr. 260 GvKostG noch die Gebühr nach Nr. 604 GvKostG anfällt.
  • LG Dortmund, 05.10.2001 - 9 T 652/01
    Auszug aus LG Verden, 18.07.2003 - 6 T 67/03
    Wegegeld, Zustellungsgebühren nach Nr. 101 GvKostG und Auslagenpauschale nach Nr. 701 + 713 GvKostG abgerechnet werden (LG Verden, JurBüro 2002, 159; AG Hamburg, JurBüro 2000, 598; AG Berlin-Tiergarten, DGVZ 2002, 77; AG Bremen, JurBüro 2002, 432; Zöller-Stöber, a.a.O., § 903 Rn. 14 - 16 m.w.N.; Baumbach/Hartmann, ZPO , 60. Aufl., § 903 Rn. 4 m.w.N.; Thomas/Putzo, ZPO , 23. Aufl., § 807 Rn. 31; Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 11. Aufl. 2002, Nr. 260 GvKostG, Rn. 47; Hartmann, KostenG, 32. Aufl. 2002, Nr. 260 GvKostG, Rn. 4).
  • LG Stuttgart, 24.06.1992 - 10 T 84/92
    Auszug aus LG Verden, 18.07.2003 - 6 T 67/03
    Es ist deshalb herrschende Meinung, daß für die Ausübung des Fragerechtes im Termin, für die Einreichung eines Fragenkataloges vor Termin und für die nachträgliche Ausübung des Fragerechtes durch Ergänzung oder Nachbesserung des bereits abgegebenen Vermögensverzeichnisses - weil es dasselbe oder die Fortsetzung desselben Verfahrens ist (Behr, JurBüro 1996, 401 m.w.N.; LG Frankfurt/Main, JurBüro 2000, 102; LG Karlsruhe, DGVZ 1999, 156; LG Saarbrücken, DGVZ 1998, 77; LG Berlin, JurBüro 1996, 325; OLG Köln, JurBüro 1994, 408; LG Augsburg, JurBüro 1995, 442; LG Aurich, JurBüro 1997, 213; LG Stuttgart, DGVZ 1993, 114; LG Köln, JurBüro 1996, 50) - weder die Gebühr nach Nr. 260 GvKostG noch die Gebühr nach Nr. 604 GvKostG anfällt.
  • LG Köln, 20.06.1995 - 6 T 207/95
    Auszug aus LG Verden, 18.07.2003 - 6 T 67/03
    Es ist deshalb herrschende Meinung, daß für die Ausübung des Fragerechtes im Termin, für die Einreichung eines Fragenkataloges vor Termin und für die nachträgliche Ausübung des Fragerechtes durch Ergänzung oder Nachbesserung des bereits abgegebenen Vermögensverzeichnisses - weil es dasselbe oder die Fortsetzung desselben Verfahrens ist (Behr, JurBüro 1996, 401 m.w.N.; LG Frankfurt/Main, JurBüro 2000, 102; LG Karlsruhe, DGVZ 1999, 156; LG Saarbrücken, DGVZ 1998, 77; LG Berlin, JurBüro 1996, 325; OLG Köln, JurBüro 1994, 408; LG Augsburg, JurBüro 1995, 442; LG Aurich, JurBüro 1997, 213; LG Stuttgart, DGVZ 1993, 114; LG Köln, JurBüro 1996, 50) - weder die Gebühr nach Nr. 260 GvKostG noch die Gebühr nach Nr. 604 GvKostG anfällt.
  • LG Frankfurt/Main, 23.04.1999 - 9 T 228/99
    Auszug aus LG Verden, 18.07.2003 - 6 T 67/03
    Es ist deshalb herrschende Meinung, daß für die Ausübung des Fragerechtes im Termin, für die Einreichung eines Fragenkataloges vor Termin und für die nachträgliche Ausübung des Fragerechtes durch Ergänzung oder Nachbesserung des bereits abgegebenen Vermögensverzeichnisses - weil es dasselbe oder die Fortsetzung desselben Verfahrens ist (Behr, JurBüro 1996, 401 m.w.N.; LG Frankfurt/Main, JurBüro 2000, 102; LG Karlsruhe, DGVZ 1999, 156; LG Saarbrücken, DGVZ 1998, 77; LG Berlin, JurBüro 1996, 325; OLG Köln, JurBüro 1994, 408; LG Augsburg, JurBüro 1995, 442; LG Aurich, JurBüro 1997, 213; LG Stuttgart, DGVZ 1993, 114; LG Köln, JurBüro 1996, 50) - weder die Gebühr nach Nr. 260 GvKostG noch die Gebühr nach Nr. 604 GvKostG anfällt.
  • AG Bottrop, 04.03.2004 - 18 M 100/04
    Insoweit ist neben der Tatsache, dass die Nachbesserung im Kostenverzeichnis nicht enthalten ist, auch das Argument des Landgerichts Verden (Beschluss vom 18.7. 2003, 6 T 67/03, Juristisches Büro 2003, 543) überzeugend: Es wird immer wieder vorkommen, dass ­ kostenfreie ­ Nachbesserungsanträge im Lauf des Verfahrens unbegründet werden, weil die Nachbesserung in anderer Sache erfolgt ist.
  • AG Hamburg-Bergedorf, 27.05.2015 - 416 M 470/15

    Zwangsvollstreckung: Gerichtsvollziehergebühr für Beantragung der Nachbesserung

    Auch für den erfolglosen Antrag auf Nachbesserung fällt daher keine Gebühr nach Nr. 604 KV GvKostG an (LG Verden JurBüro 2003, 543; LG Frankfurt (Oder) JurBüro 2004, 216; LG Dresden JurBüro 2005, 608).
  • AG Celle, 17.04.2015 - 26 M 10364/15
    Es löst auch dann keine Gebühr nach Nr. 604 GvKostG aus, wenn der Antrag auf Nachbesserung durch den Gerichtsvollzieher als unbegründet zurückgewiesen wird (vgl. LG Verden, Beschluss v. 18.7.2003 - 6 T 67/03).
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