Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2005 - 6 Ta 199/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Werts des Gegenstandes für die anwaltliche Tätigkeit in einem einstweiligen Verfügungsverfahren; Ausrichtung des Gegenstandswerts nach der Bedeutung der Angelegenheit für den Betriebsrat ; Zulässigkeit des Ausgehens von einem Regelwert bei einem Streit ...
- Judicialis
RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 2. HS
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2
Gegenstandswert im Beschlussverfahren um Mitbestimmung des Betriebsrates - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 15.07.2005 - 7 BVGa 2/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2005 - 6 Ta 199/05
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
Eilverfahren: Gegenstandswert im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
In den Fällen, in denen ein objektiver Wert festgestellt werden kann, kommt es auch im Beschlussverfahren in erster Linie auf die Feststellung dieses Wertes an (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 193/05 - zitiert nach juris; vgl. auch Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2005 - 6 Ta 199/05 - zitiert nach juris).Da es sich vorliegend jedoch nur um ein Eilverfahren gehandelt hat, war hier beim Gegenstandswert nach unten abzuweichen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2005 - 6 Ta 199/05).
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07
Gegenstandswert - Eingruppierung mehrerer Mitarbeiter
In den Fällen, in denen ein objektiver Wert festgestellt werden kann, kommt es auch im Beschlussverfahren in erster Linie auf die Feststellung dieses Wertes an (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 193/05; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2005 - 6 Ta 199/05; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07
Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung
In den Fällen, in denen ein objektiver Wert festgestellt werden kann, kommt es auch im Beschlussverfahren in erster Linie auf die Feststellung dieses Wertes an (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 193/05; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2005 - 6 Ta 199/05).