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OLG Brandenburg, 18.05.1999 - 6 U 10/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- OLG Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
RabattG § 1; UWG § 1
Gewährung von Preisnachlässen auf den Eintrittspreis eines Zirkus; Beseitigung der Wiederholungsgefahr
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 09.12.1998 - (3 O 260/98)
- OLG Brandenburg, 18.05.1999 - 6 U 10/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85
Getarnte Werbung II
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.1999 - 6 U 10/99
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Verletzer die durch einen Wettbewerbsverstoß gegründete Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, daß er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingeht (vgl. BGH GRUR 1987, 748; GRUR 1983, 127).Ob eine solche Annahme auch dann gerechtfertigt erscheint, wenn - wie im Streitfall - die Unterlassungserklärung in der Weise abgegeben wird, daß die im Wiederholungsfall verwirkte Vertragsstrafe nicht dem Unterlassungsgläubiger, sondern einem Dritten versprochen wird, ist eine Frage des Einzelfalls, die unter Heranziehung der konkreten Fallumstände zu beurteilen ist (vgl. BGH GRUR 1987, 748, 749).
- BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80
Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.1999 - 6 U 10/99
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Verletzer die durch einen Wettbewerbsverstoß gegründete Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, daß er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine uneingeschränkte, bedingungslose und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen zu sichernde Unterlassungsverpflichtung eingeht (vgl. BGH GRUR 1987, 748; GRUR 1983, 127).
- OLG Frankfurt, 22.11.2001 - 6 U 153/01
Ausschöpfen der Vollziehungsfrist des§ 929 Abs. 2 ZPO in Bezug auf das …
Da im Eilverfahren im Unterschied zum Hauptsacheprozeß eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO nicht in Betracht kommt, kann in einem solchen Fall der sicher erscheinende Wegfall des Patentrechts dazu führen, die Durchsetzbarkeit von Unterlassungsansprüchen im einstweiligen Verfügungsverfahren zu verneinen (vgl. die Urteile des Senats vom 27.05.1999 - 6 U 10/99 - und vom 13.08.1981, GRUR 1981, 905 Schleifwerkzeug).