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   OLG Karlsruhe, 19.02.1986 - 6 U 111/85   

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OLG Karlsruhe, 19.02.1986 - 6 U 111/85 (https://dejure.org/1986,2465)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.02.1986 - 6 U 111/85 (https://dejure.org/1986,2465)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Februar 1986 - 6 U 111/85 (https://dejure.org/1986,2465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1226
  • ZIP 1986, 916
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1966 - II ZR 282/63

    Rektor - § 171 Abs. 1 HGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.1986 - 6 U 111/85
    Die gesetzliche Typenregelung der genannten Gesellschaftsformen läßt der Parteidisposition in weitem Umfang freie Hand und gibt den Vertragschließenden auch die Möglichkeit, den dispositiv zugrunde gelegten Zusammenhang zwischen Handlungsbefugnis und inneren Haftungsstrukturen in mehr oder weniger starkem Umfang aufzulösen (BGH NJW 1966, 1309).

    Soll eine solch schwerwiegende, wirtschaftlich der Haftung eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters gleichkommende Verlusttragungspflicht des stillen Gesellschafters gewollt sein, so bedarf es hierzu wegen der weitreichenden Folgen einer ausdrücklichen Verpflichtungserklärung (BGH NJW 1966, 1309, Heinze/Rieker NJW 1972, 472).

  • FG Düsseldorf, 21.08.2008 - 16 K 1014/05

    Einordnung der Tätigkeitsvergütung eines atypisch stillen Gesellschafters als

    Eine "bloße Verlustbeteiligungsklausel", die § 232 Abs. 2 Satz 1 HGB "ausgestaltet", ist z.B.: "Der Stille nimmt im Verhältnis am Verlust uneingeschränkt teil, jedoch unbeschadet seiner nur auf die Einlage beschränkten Haftung nach außen" (vgl. Hopt in Baumbach/Hopt, a.a.O., § 232 Rz. 6 mit Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- Karlsruhe vom 19.2.1986 6 U 111/85, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 1986, 387).

    Denn man könnte --wie dies das OLG Karlsruhe im Urteil in GmbHR 1986, 387 betreffend die vorerwähnte, allerdings anderweitig formulierte "bloße Verlustbeteiligungsklausel" getan hat-- § 7 Abs. 2 GV ggf. als "keineswegs überflüssige Klarstellung" dahin verstehen, dass der Beigeladene nicht zu Nachschüssen verpflichtet sein sollte.

    c) § 7 Abs. 2 GV ist nach seinem Wortlaut nicht mit der "bloßen Verlustbeteiligungsklausel" im Fall des Urteils des OLG Karlsruhe in GmbHR 1986, 387 vergleichbar.

  • BGH, 23.02.2021 - II ZR 184/19

    Kommanditgesellschaft: Vorliegen einer rückständigen Einlage im Zeitpunkt des

    Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.).
  • BGH, 23.02.2021 - II ZR 200/19

    Ausgleich eines negativen Kapitalkontos aufgrund des Gesellschaftsvertrags durch

    Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.).
  • BGH, 23.02.2021 - II ZR 48/20

    Erfolglose Revision im Zusammenhang mit der Klage eines Filmfonds gegen den

    Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.).
  • BGH, 23.02.2021 - II ZR 201/19

    Erfolglose Revision im Zusammenhang mit der Klage eines Filmfonds gegen den

    Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.).
  • BGH, 23.02.2021 - II ZR 255/19

    Erfolglose Revision im Zusammenhang mit der Klage eines Filmfonds gegen den

    Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 12 U 71/14

    Haftung von Kommanditisten einer Publikums-KG

    Diese besteht nach der Rechtsprechung nur dann, wenn der Vertrag eine eindeutige Regelung hierüber enthält (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1226 [OLG Karlsruhe 19.02.1986 - 6 U 111/85] ).
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