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OLG Karlsruhe, 15.06.1988 - 6 U 115/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 70/14
Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG begünstigter "Verkehr mit Taxen"
Das Merkmal der Bestimmung durch den Fahrgast dient der Abgrenzung des Taxenverkehrs vom Linienverkehr und vom Ausflugsfahrtenverkehr gemäß §§ 48, 42 PersBefG (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Juni 1988, 6 U 115/87, juris m.w.N.).Hier hat der Beförderungsunternehmer keinen bestimmten Einfluss auf das Fahrtziel; dieses wird in der Sphäre des Fahrgastes festgelegt und folglich von der "Fahrgastseite" (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Juni 1988, 6 U 115/87, juris) vorgegeben.
Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit § 47 Abs. 3 Nr. 5 PersBefG, wonach die Krankenbeförderung durch den Taxenverkehr ausdrücklich möglich ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Juni 1988, 6 U 115/87, juris).