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   OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3047
OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07 (https://dejure.org/2007,3047)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.11.2007 - 6 U 1170/07 (https://dejure.org/2007,3047)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. November 2007 - 6 U 1170/07 (https://dejure.org/2007,3047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG auf Gewährung uneingeschränkter Informationsmöglichkeiten über die Tätigkeit der Gesellschaft; Anspruch eines jeden der Mitgeschäftsführers auf Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft; Beschränkung des ...

  • Judicialis

    BGB § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31
    Umfassendes Informationsrecht der Geschäftsführer über alle Angelegenheiten der GmbH bei Ressortverteilung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Informationsrechte des Mitgeschäftsführers über alle Angelegenheiten des Unternehmens bei bestehender Ressortverteilung zwischen mehreren Geschäftsführern ? Recht, Auskünfte und Unterlagen, die zum Ressort eines anderen Geschäftsführers gehören, von den Mitarbeitern der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Beschränkung des Informationsrechts eines GmbH-Geschäftsführers

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Informationsanspruch über ressortfremde Angelegenheiten eines Ressort-Geschäftsführers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Abberufung Aufsichtsrat, Abberufung aus wichtigem Grund Abberufung außerhalb des gesetzlichen Sofortvollzugs, Abberufung des Alleingeschäftsführers, Abberufung des Fremdgeschäftsführers Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Informationsrecht des Geschäftsführers zu Angelegenheiten in den Ressorts anderer Geschäftsführer

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Beschränkung des Informationsrechts eines GmbH-Geschäftsführers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer: Mein Ressort, Dein Ressort?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 272
  • WM 2008, 211
  • DB 2008, 571
  • NZG 2008, 397
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.1986 - II ZR 114/85

    Verletzung von Geschäftsführerpflichten - Veräußerung von Geräten eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    ist er jedoch auch verpflichtet, Dritte (BGH NJW 2001, 969, 971: z. B. die Bank des Unternehmens), insbesondere aber das Personal des Unternehmens (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, 1293, 1294), zu befragen.

    Eine solche Intervention ist erst erlaubt - und geboten -, wenn ein Geschäftsführer erkennt, dass der andere die Geschäfte nicht ordnungsgemäß führt (BGH NJW-RR 1986, 1293; Lutter / Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl., § 37 Rdnr. 32).

    Der Verfügungskläger ist sogar verpflichtet, eine solche ergänzende Kontrolle auszuüben, wenn ihm dies erforderlich erscheint (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, 1293, 1294).

    Denn bereits der Verdacht, die offiziellen Gewinnzahlen seien möglicherweise nicht korrekt, verpflichtete den Verfügungskläger zu Nachforschungen, die auch in der Befragung von Mitarbeitern liegen konnten (vgl. dazu z. B. BGH NJW-RR 1986, 1293, 1294).

  • OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Auch in einem solchen Fall kann jeder der Mitgeschäftsführer Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, einschließlich derjenigen, die nicht zu seinem eigenen Ressort gehören (OLG Karlsruhe NZG 2000, 264, 266; vgl. z. B. Baumbach / Hueck, GmbHG, 18. Aufl., § 35 Rdnr. 62).

    Insofern kann die Verfügungsbeklagte sich nicht auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe in NZG 2000, 264 ff. berufen.

  • OLG Saarbrücken, 03.12.1993 - 4 U 16/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Soweit der Verfügungsbeklagte zu 2), der als Mitgeschäftsführer für die Gesellschaft handelt, den Verfügungskläger in seiner Tätigkeit behindert, hat hierfür die Gesellschaft nach § 31 BGB einzustehen (vgl. dazu BGH NJW-RR 1992, 992, 993; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 497, 498).

    Soweit die Verfügungsbeklagte (u. a. unter Berufung auf OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 497, 498) geltend macht, einer GmbH stehe es frei, das Recht eines Geschäftsführers auf Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu beschränken, ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Ein solches verbietet sich, da es dazu führen würde, dass bis zur Entscheidung über den Hauptantrag in der Schwebe bliebe, ob überhaupt ein Prozessrechtsverhältnis zu der hilfsweise verklagten Partei besteht (BAG NJW 1994, 1084, 1086; Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 60 Rdnr. 12).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Das gilt nach einhelliger Meinung u. a. für die laufende Buchhaltung (arg. § 41 Abs. 1 GmbHG) und jährliche Rechnungslegung (§ 42 a Abs. 1 GmbHG), den Schutz der Gesellschaftsgläubiger (arg. §§ 9 a Abs. 1, 64 GmbHG) und die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflichten der Gesellschaft (z. B. § 34 Abs. 1 AO), aber auch für Einzelmaßnahmen, die für die Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sind (BGH NJW 1990, 2560, 2565), so etwa die Auswahl und Überwachung der leitenden Mitarbeiter (Scholz § 43 Rdnr. 40) und existentielle Entscheidungen wie z. B. Pläne für die Unternehmenspolitik (aaO.).
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Dieses Informationsrecht folgt notwendiger Weise daraus, dass selbst der nur für ein bestimmtes Ressort zuständige Geschäftsführer eine unverzichtbare Gesamtverantwortung für die Gesellschaft trägt und dementsprechend verpflichtet ist, die Tätigkeit seiner Mitgeschäftsführer zu überwachen (vgl. BGH NJW 1997, 130, 131 f.; Rowedder / Koppensteiner aaO.).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 71/06

    Abmahnung vor außerordentlicher Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Sollte dies der Fall sein, so stünde der Gesellschaft das rechtliche Mittel der Abmahnung zu Gebote (vgl. zum Dienstvertrag aber BGH NZG 2007, 674), wodurch der Verfügungskläger aufzufordern wäre, die Mitarbeiter des Unternehmens nur in der gebotenen Form um Auskunft zu bitten.
  • BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99

    Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    ist er jedoch auch verpflichtet, Dritte (BGH NJW 2001, 969, 971: z. B. die Bank des Unternehmens), insbesondere aber das Personal des Unternehmens (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, 1293, 1294), zu befragen.
  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 9/94

    Überwachungspflicht des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Denn die Gesellschafterversammlung ist rechtlich nicht in der Lage, einen Geschäftsführer ganz oder teilweise von seiner zwingend vorgeschriebenen Überwachungspflicht und der damit verbundenen Haftung zu entbinden (BGH NJW-RR 1995, 669, 670; Scholz § 37 Rdnr. 37).
  • BGH, 09.03.1992 - II ZR 102/91

    Kündigung aus wichtigem Grund durch GmbH-Geschäftsfüher bei Vorwürfen durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Soweit der Verfügungsbeklagte zu 2), der als Mitgeschäftsführer für die Gesellschaft handelt, den Verfügungskläger in seiner Tätigkeit behindert, hat hierfür die Gesellschaft nach § 31 BGB einzustehen (vgl. dazu BGH NJW-RR 1992, 992, 993; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 497, 498).
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