Rechtsprechung
OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung von Markenrechten durch den Vertrieb von drei Haftklebestiften; Untermauerung der angeblichen Verkehrsgeltung der Farbkombinationen; Begründung einer Verwechslungsgefahr eines Serienzeichens durch das Vorliegen übereinstimmender Stammbestandteile; ...
- rewis.io
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.07.2000 - 31 O 84/00
- OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93
"Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten …
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00
Die Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Ziff.2 MarkenG ist nach gefestigter Rechtsprechung auch zum neuen Markenrecht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach dem Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen zu beurteilen (vgl. z.B. BGH GRUR 96, 198 f - "springende Raubkatze"; GRUR 00, 173 f - "Rausch/Elfi Rauch" jew. mit umfangreichen weiteren Nachweisen). - BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, zu denen neben der Marken- und Warenähnlichkeit - über den Wortlaut der Vorschrift hinaus - auch der Grad der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke gehört (vgl. z.B. BGH WRP 99, 936 - "Honka"; 00, 529,531 - "ARD-1"; 00, 535,538 f - "Attaché/Tisserand). - BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97
ARD-1
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, zu denen neben der Marken- und Warenähnlichkeit - über den Wortlaut der Vorschrift hinaus - auch der Grad der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke gehört (vgl. z.B. BGH WRP 99, 936 - "Honka"; 00, 529,531 - "ARD-1"; 00, 535,538 f - "Attaché/Tisserand).
- BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, zu denen neben der Marken- und Warenähnlichkeit - über den Wortlaut der Vorschrift hinaus - auch der Grad der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke gehört (vgl. z.B. BGH WRP 99, 936 - "Honka"; 00, 529,531 - "ARD-1"; 00, 535,538 f - "Attaché/Tisserand). - BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93
"Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00
Ein Serienzeichen liegt dann vor, wenn unterschiedliche Zeichen einen übereinstimmenden Stammbestandteil haben und der Verkehr alle mit einem dieser Zeichen gekennzeichneten Produkte wegen des übereinstimmenden Zeichenbestandteils demselben Hersteller zuordnet (vgl. z.B. BGH GRUR 96, 200,202 - "Innovadiclophlont"; GRUR 96, 775,777 - "Sali toft"; GRUR 96, 778 f - "Joy"). - BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94
"Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines …
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00
Ein Serienzeichen liegt dann vor, wenn unterschiedliche Zeichen einen übereinstimmenden Stammbestandteil haben und der Verkehr alle mit einem dieser Zeichen gekennzeichneten Produkte wegen des übereinstimmenden Zeichenbestandteils demselben Hersteller zuordnet (vgl. z.B. BGH GRUR 96, 200,202 - "Innovadiclophlont"; GRUR 96, 775,777 - "Sali toft"; GRUR 96, 778 f - "Joy"). - BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94
grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00
Die insofern an die Bekanntheit zu stellenden Anforderungen sind allerdings hoch, weil Farbkombinationen von Hause aus keine Herkunftshinweisfunktion haben und ungeachtet der sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG ergebenden abstrakten Markenfähigkeit von Farben ein erhebliches Freihaltebedürfnis für Farben und Farbkombinationen besteht (vgl. BGH GRUR 97, 754 f - "grau/magenta" m.w.N. und zum alten Recht BGH "frei öl" a.a.O. S.50 f). - BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89
"frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads; …
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00
Vor diesem Hintergrund werden beide Zeichen angesichts des Umstandes, dass der Verkehr bei Wort/Bildzeichen wegen der besseren Einprägsamkeit regelmäßig eher den Wortbestandteil erinnern wird (…vgl. BGH "springende Raubkatze" a.a.O. S.199; BGH GRUR 92, 48,50 - "frei öl" jew. m.w.N.), durch ihren Bestandteil U. stic sogar erheblich mitgeprägt. - BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94
Stumme Verkäufer - übertriebenes Anlocken
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00
Ein Serienzeichen liegt dann vor, wenn unterschiedliche Zeichen einen übereinstimmenden Stammbestandteil haben und der Verkehr alle mit einem dieser Zeichen gekennzeichneten Produkte wegen des übereinstimmenden Zeichenbestandteils demselben Hersteller zuordnet (vgl. z.B. BGH GRUR 96, 200,202 - "Innovadiclophlont"; GRUR 96, 775,777 - "Sali toft"; GRUR 96, 778 f - "Joy"). - BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75
Widerspruch gegen die Eintragung eines Markennamens - Verwechslungsgefahr bei …
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00
Allerdings ist in Einzelfällen entschieden worden, dass Herstellerangaben in einem zusammengesetzten Zeichen eine (mit-) prägende Wirkung nicht zukomme, weil der Verkehr Waren meist nicht nach einer in den Hintergrund tretenden Herstellerangabe, sondern nach anderen in der betreffenden Marke enthaltenen Merkmalen zeichenmäßiger Kennzeichnung unterscheide (z.B. BGH GRUR 77, 218 f - "Mercol").
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 9 U 15/07 Die Berufung wies das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 24. Juli 2001 zurück (L 6 U 164/00).
Der Senat folgt damit insbesondere dem Beschluss des 6. Senates vom 24. Juli 2001 (L 6 U 164/00).
- OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Irreführende Werbung: Sternchenhinweis zur Berichtigung einer Werbeaussage
Sie hat zur Verteidigung auf ihre schriftsätzlichen Ausführungen im vorausgegangenen Eilverfahren (2-3 0 143/00 Landgericht Frankfurt am Main/6 U 164/00 OLG Frankfurt am Main) verwiesen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 173/10 Um die Verursachung von Bandscheibenvorfällen einem Arbeitsunfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zuordnen zu können, muss der Arbeitsunfall zu einer strukturellen Verletzung geführt haben (vgl. Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. September 1999 - L 6 U 288/94; Urteil vom 24. Juli 2001 - L 6 U 164/00; Urteil vom 15. Juni 2000 - L 6 U 118/97).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 14 U 17/16 Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. August 2008 Folgendes ausgeführt: "Um die Verursachung von Bandscheibenvorfällen einem Arbeitsunfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zuordnen zu können, muss der Arbeitsunfall wahrscheinlich zu einer strukturellen Verletzung geführt haben (ständige Rechtsprechung des LSG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.1999 - Az.: L 6 U 288/94 - Urteil vom 24.07.2001 - Az.: L 6 U 164/00 - Urteil vom 15.06.2000 - Az.: L 6 U 118/97 -), weil nach wissenschaftlichem Kenntnisstand eine weite Verbreitung von Bandscheibenvorfällen in der allgemeinen Bevölkerung nachgewiesen worden ist.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 9/10 R 178/13 Die dagegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg (Urteil des Sozialgerichts [SG] Hannover vom 21. März 2000 - S 4 U 254/98; Beschluss des Landessozialgerichts [LSG] Niedersachsen-Bremen vom 24. Juli 2011 - L 6 U 164/00).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 9 U 96/11 Um - wie hier - Veränderungen an der Bandscheibe hinsichtlich deren Verursachung einem Arbeitsunfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zuordnen zu können, muss der Arbeitsunfall zu einer strukturellen Verletzung geführt haben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. September 1999 - L 6 U 288/94; Urteil vom 24. Juli 2001 - L 6 U 164/00; Urteil vom 15. Juni 2000 - L 6 U 118/97; Senatsurteil vom 29. November 2011 - L 9 U 55/11), weil nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand eine weite Verbreitung von Bandscheibenvorfällen in der allgemeinen Bevölkerung nachgewiesen worden ist.
- SG Hannover, 30.03.2007 - S 22 U 147/06 Um die Verursachung von Bandscheibenvorfällen einem Arbeitsunfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zuord-nen zu können, muss der Arbeitsunfall wahrscheinlich zu einer strukturellen Verletzung geführt haben (ständige Rechtsprechung des LSG Niedersachsen, Urteil vom 16. Sep-tember 1999 - Aktenzeichen L 6 U 288/94 - HVBG-Info Seite 920-929; Urteil vom 24. Juli 2001 - Aktenzeichen L 6 U 164/00; Urteil vom 15. Juni 2000 - Aktenzeichen L 6 U 118/97), weil nach wissenschaftlichem Kenntnisstand eine weite Verbreitung von Band-scheibenvorfällen in der allgemeinen Bevölkerung nachgewiesen worden ist.