Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.01.2002 - 6 U 169/01   

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OLG Hamm, 24.01.2002 - 6 U 169/01 (https://dejure.org/2002,14100)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2002 - 6 U 169/01 (https://dejure.org/2002,14100)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 6 U 169/01 (https://dejure.org/2002,14100)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 19.11.1999 - 26 U 28/99

    Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem aus einer Gruppe auf die Fahrbahn

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2002 - 6 U 169/01
    Die Kosten des Berufungsverfahrens 26 U 28/99 tragen die Beklagten.

    Mit der dagegen eingelegten Berufung, die unter dem Az. 26 U 28/99 OLG Hamm geführt worden ist, hat der Kläger die bisherigen Zahlungsanträge zu 1) und zu 2) weiterverfolgt und darüber hinaus beantragt, 3.

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2002 - 6 U 169/01
    Da immaterieller Schaden im Grunde nicht messbar ist (vgl. BGHZ 7, 223, 227 = VersR 52, 397; BGHZ 18, 149, 156 = VersR 55, 615, 617; Müller , VersR 93, 909 bei Fn. 29), ist es für die Schmerzensgeldbemessung erforderlich, den jeweiligen Fall in das Gefüge der veröffentlichten oder sonst bekannt gewordenen Schmerzensgeldentscheidungen einzuordnen, was eine angemessene Fortentwicklung, wie sie in den letzten Jahren gerade bei den sehr schweren Verletzungen zu beobachten ist, nicht ausschließt.
  • LG München I, 29.03.2001 - 19 O 8647/00

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2002 - 6 U 169/01
    Gleichwohl gibt es Fälle, die durch noch schwerere Verletzungen und noch tiefgreifendere dauernde Leiden des Geschädigten gekennzeichnet sind (vgl. z. B. die in der Berufungserwiderung angeführte im NZV 2001, 263 veröffentlichte Entscheidung des LG München; der Fall ist in der Berufungsinstanz durch einen außergerichtlichen Vergleich, dessen Inhalt nicht bekannt worden ist, erledigt worden; vgl. ferner die bei Hacks/Ring/Böhm zu den dortigen Schmerzensgeldhöchstbeträgen angegebenen Krankheits- und Beschwerdebilder).
  • BGH, 29.09.1952 - III ZR 340/51

    Schmerzensgeld und Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2002 - 6 U 169/01
    Da immaterieller Schaden im Grunde nicht messbar ist (vgl. BGHZ 7, 223, 227 = VersR 52, 397; BGHZ 18, 149, 156 = VersR 55, 615, 617; Müller , VersR 93, 909 bei Fn. 29), ist es für die Schmerzensgeldbemessung erforderlich, den jeweiligen Fall in das Gefüge der veröffentlichten oder sonst bekannt gewordenen Schmerzensgeldentscheidungen einzuordnen, was eine angemessene Fortentwicklung, wie sie in den letzten Jahren gerade bei den sehr schweren Verletzungen zu beobachten ist, nicht ausschließt.
  • LG Hamburg, 26.07.2011 - 302 O 192/08

    Prozess gegen KfZ-Haftpflichtversicherer - Keine einmalige Kapitalabfindung für

    Das OLG Hamm gewährte zum Az.: 6 U 169/01 DM 720.000,00 Schmerzensgeld für ein erlittenes Schädelhirntrauma 3. Grades mit der Folge einer deutlichen Lernbehinderung, Sprachstörung und ausgeprägten Tetraparese mit Rollstuhlabhängigkeit bei einem Mitverschuldensanteil von 1/3.
  • LG Wuppertal, 04.01.2013 - 2 O 407/10

    Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld bei Beschädigung des Rechtsguts Leben

    Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes tritt hingegen bei Verkehrsunfällen in den Hintergrund, da im modernen Straßenverkehr, bei dem das subjektive Ausmaß des Fehlverhaltens eines Schädigers nur schwer zu beurteilen ist, selbst kleinste Fehler schwerste Folgen nach sich ziehen können (vgl. OLG Hamm , r+s 2002, 285 m.w.N.).
  • LG Arnsberg, 16.02.2018 - 2 O 354/15

    Schadensersatz nach Flugzeugabsturz

    Die Kammer zieht insbesondere die Entscheidungen OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 2003, Az. 14 U 11/01, OLG Hamm v. 24.01.2002, 6 U 169/01, OLG Oldenburg vom 07.01.2014, Az.: 12 U 130/13 und LG Dortmund, Urt. v. 30.06.1999, 21 O 82/98 als Maßstab heran.

    In der Entscheidung OLG Hamm v. 24.01.2002, 6 U 169/01 wurde dem knapp neunjährigen Kläger, der von einem Pkw erfasst wurde, unter Berücksichtigung einer Mitverantwortlichkeit von einem Drittel ein Schmerzensgeld in Höhe von 380.000,00 DM zuerkannt.

  • OLG Hamm, 18.03.2021 - 27 U 34/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Flugzeugabsturz Haftung nach dem LuftVG

    Hierbei hat das Landgericht auf die Entscheidungen des OLG Celle - 14 U 11/01 - vom 13.02.2003, des OLG Hamm - 6 U 169/01 - vom 24.01.2002, des OLG Oldenburg - 12 U 130/13 - vom 07.01.2014 und des LG Dortmund - 21 O 82/98 - vom 30.06.1999 verwiesen und hat sodann näher ausgeführt und begründet, dass und weshalb diese Entscheidungen heranzuziehen seien.
  • OLG Hamm, 02.12.2002 - 6 U 131/02

    Zum Ersatz der Anschaffungskosten für ein behindertengerecht ausgebautes

    Fälle, in denen höhere Schmerzensgelder zuerkannt wurden (vgl. etwa OLG Hamm - 3. ZS - VersR 02, 1163: 500.000,00 EUR Schmerzensgeld für ein durch Behandlungsfehler bei der Geburt schwerstgeschädigtes Kind mit weitgehender Zerstörung der Persönlichkeit, der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit) oder als Ausgangs- und Vergleichsbetrag gedient haben (vgl. Senatsurteil 6 U 169/01 vom 24.01.2002 - r+s 02, 285: 720.000,00 DM bei schweren geistigen und körperlichen Dauerschäden, die ein 8-jähriges Kind bei einem Verkehrsunfall erlitten hat) sind zumeist geprägt durch schwere geistige Störungen neben den erheblichen körperlichen Dauerschäden und durch weitestgehende oder vollständige Hilflosigkeit und Immobilität des Geschädigten.
  • OLG Hamm, 22.01.2019 - 27 U 34/18

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Absturz eines Flugzeuges

    Hierbei verweist das Landgericht auf die Entscheidungen des OLG Celle - 14 U 11/01 - vom 13.02.2003, des OLG Hamm - 6 U 169/01 - vom 24.01.2002, des OLG Oldenburg - 12 U 130/13 - vom 07.01.2014 und des LG Dortmund - 21 O 82/98 - vom 30.06.1999 und hat sodann näher ausgeführt und begründet, dass und weshalb diese Entscheidungen heranzuziehen seien.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    - OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2002, r+s 2002, 285 (H/R/B Nr. 2917): Schmerzensgeld in Höhe von 360.000 EUR sowie immaterieller Vorbehalt für ein 8 jähriges Kind, dass durch einen Verkehrsunfall ein Schädel-Hirn-Trauma III. Grades, eine ausgeprägte Tetraparese mit Linksbetonierung, eine ausgeprägte Ataxie, eine linksseitig betonte Sensibilitätsstörung, eine Sprachstörung mit Dysarthrie und Zungenataxie erlitten hat.
  • LG Detmold, 15.05.2003 - 9 O 265/98

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem mit überhöhter Geschwindigkeit

    Bei der Bemessung immaterieller Schäden und daraus resultierenden Ansprüchen bei Verkehrsunfällen treten nach neuerer Rechtsprechung immer mehr die Art, Dauer und das Ausmaß der durch den Unfall erlittenen Verletzungen und der Verletzungsfolgen in den Vordergrund, während der sog. Strafgedanke nur noch eine eingeschränkte Rolle spielt (vgl. dazu u.a. LG München I, VersR 2001, 1124; OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2002,6 U 169/01, RuS 2002, 285/286 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 04.12.2018 - 14 U 107/18

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Kriterien für eine Haftungsverteilung;

    Dass die vom Landgericht für angemessen erachteten 75.000,00 EUR nicht übersetzt sind, zeigen dabei folgende veröffentlichte Vergleichsfälle: Das OLG Hamm hat im Jahr 2002 bei einem achtjährigen Kind, das durch einen Verkehrsunfall ein schweres axiales Schädelhirntrauma erlitten und ein schweres, posttraumatisches hirnorganisches Psychosyndrom, eine spastische Tetraparese, eine Ataxie und Sprechstörungen bei deutlich eingeschränktem intellektuellen wie allgemeinen Leistungsvermögen entwickelt hat, einen Betrag von 720.000,00 DM bei voller Haftung für angemessen gehalten (OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2002, 6 U 169/01 - juris).
  • LG Detmold, 11.05.2004 - 9 O 265/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Bei der Bemessung immaterieller Schäden und daraus resultierenden Ansprüchen bei Verkehrsunfällen treten nach neuerer Rechtsprechung immer mehr die Art, Dauer und das Ausmaß der durch den Unfall erlittenen Verletzungen und der Verletzungsfolgen in den Vordergrund, während der sog. Strafgedanke nur noch eine eingeschränkte Rolle spielt (vgl. dazu u.a. LG München I, VersR 2001, 1124; OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2002, 6 U 169/01, RuS 2002, 285/286 m.w.N.).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2002 - L 6 U 169/01   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2002 - L 6 U 169/01 (https://dejure.org/2002,26891)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.07.2002 - L 6 U 169/01 (https://dejure.org/2002,26891)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - L 6 U 169/01 (https://dejure.org/2002,26891)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.10.1975 - 8 RU 236/74

    Ruhensbestimmung - Spezialität - Zwischenstaatliche Rechtsvorschrift -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2002 - L 6 U 169/01
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. Oktober 1975 - 8 RU 236/74) gelten die Verjährungsbestimmungen der RVO bzw. des jetzigen 1. Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) auch für die Entschädigungsansprüche von ausländischen Staatsangehörigen, die Ansprüche nach dem IAOÜbk 19 geltend machen.
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