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   OLG Köln, 27.03.2015 - 6 U 185/14   

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https://dejure.org/2015,8529
OLG Köln, 27.03.2015 - 6 U 185/14 (https://dejure.org/2015,8529)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.03.2015 - 6 U 185/14 (https://dejure.org/2015,8529)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. März 2015 - 6 U 185/14 (https://dejure.org/2015,8529)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr bei Verwendung einer Marke in einem Barcode

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Zeichenähnlichkeit einer Wortmarke mit Strichcode

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Bezeichnung "Condor" enthaltenden Barcode-Label und Wortzeichen "Condor"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Bezeichnung "Condor" enthaltenden Barcode-Label und Wortzeichen "Condor"

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kennzeichenverletzung / Irreführung durch falsche GTIN

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Markenrecht: Zur Verwechslungsgefahr bei Verwendung einer Marke in einem Barcode

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 291
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2015 - 6 U 185/14
    Liegt keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr vor, wird auch stets die Verwechslungsgefahr nach § 5 Abs. 2 UWG fehlen (vgl. Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 4.240 f. mit Verweis auf BGH GRUR 2011, 828, zitiert nach juris Rn. 36 - Bananabay II).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2015 - 6 U 185/14
    Dabei hängt das Vorliegen von Verwechslungsgefahr insbesondere von dem Bekanntheitsgrad der Marke auf dem Markt, der gedanklichen Verbindung, die das benutzte oder eingetragene Zeichen zu ihr hervorrufen kann, sowie dem Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem Zeichen und zwischen den damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen ab (vgl. BGH GRUR 2005, 427, 429 - Lila-Schokolade; BGHZ 169, 295 Tz. 17 - Goldhase).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2015 - 6 U 185/14
    Dabei hängt das Vorliegen von Verwechslungsgefahr insbesondere von dem Bekanntheitsgrad der Marke auf dem Markt, der gedanklichen Verbindung, die das benutzte oder eingetragene Zeichen zu ihr hervorrufen kann, sowie dem Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem Zeichen und zwischen den damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen ab (vgl. BGH GRUR 2005, 427, 429 - Lila-Schokolade; BGHZ 169, 295 Tz. 17 - Goldhase).
  • BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04

    Variabler Strichcode

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2015 - 6 U 185/14
    Dabei lässt es der Senat dahinstehen, ob die Antragsgegnerin den Barcode-Label als geschäftliche Bezeichnung oder ähnliches Zeichen kennzeichenmäßig benutzt hat oder ob der Verbraucher in dem Code lediglich eine Art der Kennzeichnung zur Identifikation der Ware ohne herstellerbezogenen Unternehmenshinweis sieht (vgl. dazu BPatG GRUR 2008, 416, zitiert nach juris Rn. 35, 51 - Variabler Strichcode; Beschluss v. 04.08.2008, 24 W(pat) 156/05, zitiert nach juris, Rn. 22, jeweils zur Frage der Eintragungsfähigkeit eines maschinenlesbaren Strichcodes).
  • BPatG, 04.08.2008 - 24 W (pat) 156/05
    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2015 - 6 U 185/14
    Dabei lässt es der Senat dahinstehen, ob die Antragsgegnerin den Barcode-Label als geschäftliche Bezeichnung oder ähnliches Zeichen kennzeichenmäßig benutzt hat oder ob der Verbraucher in dem Code lediglich eine Art der Kennzeichnung zur Identifikation der Ware ohne herstellerbezogenen Unternehmenshinweis sieht (vgl. dazu BPatG GRUR 2008, 416, zitiert nach juris Rn. 35, 51 - Variabler Strichcode; Beschluss v. 04.08.2008, 24 W(pat) 156/05, zitiert nach juris, Rn. 22, jeweils zur Frage der Eintragungsfähigkeit eines maschinenlesbaren Strichcodes).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2018 - 6 U 120/16

    Rückzahlung von bereits geleisteten Gegenwertzahlungen bei Beendigung der

    So habe das OLG Karlsruhe bereits entschieden (OLG Karlsruhe, Urt. v. 14. August 2015, Az.: 6 U 451/14, Urt. v. 9. März 2016, Az.: 6 U 186/14 S. 16ff. - unveröffentlicht, , Urt. v. 9. März 2016, 6 U 185/14 S. 11ff. - unveröffentlicht), dass die Gegenwertregelung im SEB die ausgeschiedenen Beteiligten unangemessen benachteilige (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB) und daher unwirksam ist.
  • BGH, 08.08.2022 - KZR 111/18

    VBL-Gegenwert III - Kartellrechtsverstoß: Rechtsfolgen der rückwirkenden

    Unerheblich ist daher, dass in den beiden Musterverfahren gegen die Beklagte rechtskräftig entschieden wurde, die Beklagte habe keinen Anspruch auf die nach § 23 VBLS aF verlangten Gegenwerte (BGH, Urteile vom 6. November 2013 - KZR 58/11, BGHZ 199, 1 und KZR 61/11, juris, sowie zur Vollstreckungsgegenklage OLG Karlsruhe, Urteile vom 9. März 2016 - 6 U 185/14, 6 U 67/15 und 6 U 87/16, unveröffentlicht).
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