Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 6 U 235/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,56715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 6 U 235/97
- BGH, 22.02.2001 - I ZA 1/01
- BGH, 19.04.2001 - I ZA 1/01
- BGH, 17.05.2001 - I ZA 1/01
- BGH, 15.08.2002 - I ZA 1/01
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.02.2001 - I ZA 1/01
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz
Der Antrag der Klägerin, die Zwangsvollstreckung aus dem vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main geschlossenen Vergleich vom 11. März 1999 - 6 U 235/97 - einstweilen einzustellen, wird abgelehnt. - BPatG, 15.11.2000 - 28 W (pat) 46/00 Ganz im Gegenteil muß sogar ausweislich des Beschlusses des OLG Frankfurt vom 13. August 1999 (Az 6 U 235/97) zum Protokollberichtigungsantrag der Beschwerdeführerin davon ausgegangen werden, daß hinsichtlich ihrer Auffassung zur rechtlichen Wirksamkeit des Vergleichs und damit ihrer subjektiven Vorstellung von der Möglichkeit, wirksam Beschwerde zum Bundespatentgericht erheben zu können, bereits kein wirklicher Rechtsirrtum vorlag, denn aus dem Beschluß ergibt sich nämlich, daß das Protokoll tatsächlich im Gesamttext vorgelesen und von der Beschwerdeführerin genehmigt worden war.