Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.12.2006 - 6 U 243/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragliche Rechtsnatur eines Immobilienerwerbs nach dem Treuhandmodell; Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit einem Treuhänder; Bestehen einer erlaubnispflichtigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten; Gestaltung und Verwirklichung konkreter fremder ...
- Judicialis
RBerG Art. 1 § 1; ; RBerG Art. 1 § 5 Nr.; ; BGB § 134
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Wirksamkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags mit einer Steuerberatungsgesellschaft als Treuhänder bei einem Immobilienerwerb im Treuhandmodell - Folgen einer Nichtigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 18.01.2006 - 8 O 434/06
- OLG Koblenz, 14.12.2006 - 6 U 243/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01
Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.2006 - 6 U 243/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt eine nach Art. 1 § 1 RBerG erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten vor, wenn eine geschäftsmäßige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechtsangelegenheiten zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (vgl. BGHZ 153, 214 (218)).Nach der Zielsetzung des Rechtsberatungsgesetzes ist dann zugleich die zur Ausführung des nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrages erteilte umfassende Vollmacht nichtig (vgl. BGH WM 2002, 1273, WM 2003, 247; NJW 2003, 2091).
- BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99
Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.2006 - 6 U 243/06
Ob dabei der Beklagten allein bezogen auf den abzuschließenden Kaufvertrag ein inhaltlicher Gestaltungsspielraum zustehen sollte, oder ob der Geschäftsbesorger ein allgemein verwendetes Vertragsformular zu benutzen hatte, ist unerheblich (vgl. BGH NJW 2001, 70) bb. - BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01
Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung
Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.2006 - 6 U 243/06
Nach der Zielsetzung des Rechtsberatungsgesetzes ist dann zugleich die zur Ausführung des nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrages erteilte umfassende Vollmacht nichtig (vgl. BGH WM 2002, 1273, WM 2003, 247; NJW 2003, 2091).
- BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02
Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.2006 - 6 U 243/06
Nach der Zielsetzung des Rechtsberatungsgesetzes ist dann zugleich die zur Ausführung des nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrages erteilte umfassende Vollmacht nichtig (vgl. BGH WM 2002, 1273, WM 2003, 247; NJW 2003, 2091). - BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04
Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte; …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.2006 - 6 U 243/06
Das ist bei einem Geschäftsbesorger, der - wie hier - ausschließlich oder hauptsächlich die Abwicklung eines Grundstücks oder Wohnungseigentumserwerbes im Rahmen eines Bauträger- oder ähnlichen Modells für den Erwerber zu besorgen hat, der Fall (vgl. BGHZ 145, 269ff; NJW-RR 2003, 1203; NJW 2005, 820). - BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02
Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.2006 - 6 U 243/06
Das ist bei einem Geschäftsbesorger, der - wie hier - ausschließlich oder hauptsächlich die Abwicklung eines Grundstücks oder Wohnungseigentumserwerbes im Rahmen eines Bauträger- oder ähnlichen Modells für den Erwerber zu besorgen hat, der Fall (vgl. BGHZ 145, 269ff; NJW-RR 2003, 1203; NJW 2005, 820). - BGH, 12.03.1987 - I ZR 31/85
Schutzrechtsüberwachung; Schutzrechtsüberwachung als erlaubnispflichtige …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.2006 - 6 U 243/06
Zudem ist für diese Vorschrift Voraussetzung, dass ein sachlicher unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Steuerberatung und den rechtsberatenden Tätigkeiten vorliegt, wobei ein solcher dann - wie vorliegend - fehlt, wenn die Rechtsberatung oder Geschäftsbesorgung nicht Nebengeschäft, sondern - wie hier - Hauptbestandteil des Vertragskomplexes ist (vgl. NGH NJW 1987, 3005).