Rechtsprechung
OLG München, 23.06.2005 - 6 U 3737/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Sortenschutzinhabers auf Unterlassung von Aufbereitungshandlungen gegenüber einem Aufbereiter ; Art und Umfang der Auskunftsverpflichtung und Unterlassungsverpflichtung im Bezug auf den Nachbau von geschütztem Saatgut; Folgen der Erteilung eines ...
- Judicialis
SortG § 37 Abs. 1; ; NachbauVO Art. ... 17; ; VO (EG), Nr. 2100/94 des Rates vom 27.07.1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (GemSortVO) Art. 94 Abs. 1 Buchstabe a; ; VO (EG), Nr. 2100/94 des Rates vom 27.07.1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (GemSortVO) Art. 13 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Unterlassungsanspruch des Sortenschutzinhabers bei Aufbereitung von Erntegut zu Anbauzwecken; Nachbau von geschütztem Saatgut?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 19.05.2005 - 21 O 15705/03
- OLG München, 23.06.2005 - 6 U 3737/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.03.2005 - X ZR 191/03
Aufbereiter
Auszug aus OLG München, 23.06.2005 - 6 U 3737/04
Nach Art. 13 Abs. 1, 2 Buchstabe b GemSortVO hat der gemeinschaftliche Sortenschutz u.a. die Wirkung, dass alleine der Sortenschutzinhaber zur Aufbereitung zum Zwecke der Vermehrung berechtigt ist, wobei diese Wirkung durch das Landwirteprivileg des Art. 14 Abs. 1 GemSortVO eingeschränkt wird (vgl. Entscheidung des BGH vom 30.3.2005 Az: X ZR 191/03). - BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus OLG München, 23.06.2005 - 6 U 3737/04
Soweit die Beklagten zur Stützung ihrer Auffassung die Entscheidung des BGH vom 13.11.2001 (Az: X ZR 134/00) bemühten, sei darauf hinzuweisen, dass diese ausschließlich die Auskunftsverpflichtung von Landwirten zum Gegenstand habe.
- BGH, 14.02.2006 - X ZR 185/03
Aufbereiter II
Unterlassungsansprüche gegen den Aufbereiter national geschützter Sorten kommen allenfalls insoweit in Betracht, als der Landwirt, für den die Aufbereitung erfolgt, seinen in § 10a Abs. 3 und Abs. 6 festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt (auch insoweit ablehnend allerdings OLG München, Urt. v. 23.6.2005 - 6 U 3737/04, OLG-Report München 2005, 722; Revision vor dem Senat anhängig unter dem Az. X ZR 110/05).