Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 22.01.2002 - 6 U 591/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,60120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bochum, 28.05.2014 - 4 O 39/14
Schadensersatz wegen vorsätzlich unterlassener Abführung von …
Unterlässt der Arbeitgeber diese Abführung zum Fälligkeitszeitpunkt, so wird die Straftat am Ort der Einzugsstelle vollendet (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 22.01.2002, Az. 6 U 591/00, zit. nach juris, Rn. 12). - OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 3 RVs 22/13 Zutreffend ist zunächst, dass der Ort des tatbestandlichen Erfolgseintritts im Falle des § 266a Abs. 1 StGB der Sitz der zuständigen Einzugsstelle ist (OLG Brandenburg, Urt. v. 22.1.2002 - 6 U 591/00), da diese das Interesse der Solidargemeinschaft treuhänderisch wahrnimmt (…vgl. Wehrhahn, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: 75. EL 2012, Rz. 2 zu § 28h SGB IV) und sich somit an ihrem Sitz die Tatfolgen manifestieren.