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   OLG Brandenburg, 22.01.2002 - 6 U 591/00   

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OLG Brandenburg, 22.01.2002 - 6 U 591/00 (https://dejure.org/2002,60120)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2002 - 6 U 591/00 (https://dejure.org/2002,60120)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 6 U 591/00 (https://dejure.org/2002,60120)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bochum, 28.05.2014 - 4 O 39/14

    Schadensersatz wegen vorsätzlich unterlassener Abführung von

    Unterlässt der Arbeitgeber diese Abführung zum Fälligkeitszeitpunkt, so wird die Straftat am Ort der Einzugsstelle vollendet (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 22.01.2002, Az. 6 U 591/00, zit. nach juris, Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 3 RVs 22/13
    Zutreffend ist zunächst, dass der Ort des tatbestandlichen Erfolgseintritts im Falle des § 266a Abs. 1 StGB der Sitz der zuständigen Einzugsstelle ist (OLG Brandenburg, Urt. v. 22.1.2002 - 6 U 591/00), da diese das Interesse der Solidargemeinschaft treuhänderisch wahrnimmt (vgl. Wehrhahn, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: 75. EL 2012, Rz. 2 zu § 28h SGB IV) und sich somit an ihrem Sitz die Tatfolgen manifestieren.
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