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OLG Düsseldorf, 22.03.1996 - 6 UF 55/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer nachträglichen Unterhaltsklage nach italienischem Recht; Voraussetzung des Unterhaltsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Solingen - 16 F 871/93
- OLG Düsseldorf, 22.03.1996 - 6 UF 55/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 387
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 06.12.1993 - 5 UF 77/92
Nachehelicher Unterhalt; Scheidung in Italien; Italienisches Recht; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1996 - 6 UF 55/94
Der Senat stützt seine Auffassung auf die vom OLG Frankfurt in dem Rechtsstreit 3 UF 375/84 eingeholte und dem Senat zur Verfügung gestellte Rechtsauskunft des italienischen Ministeriums für Gnadenwesen und Justiz vom 22.1.1986 (vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 1994, 584 ).
- BGH, 18.07.2001 - XII ZR 87/99
Rechtsfolgen des Nichtverhandelns im Termin zur mündlichen Verhandlung
Die erwähnte Regelung im italienischen Scheidungsgesetz würde dem Unterhaltsanspruch der Klägerin demnach nur dann entgegenstehen, wenn aufgrund dieser Regelung der Unterhaltsanspruch eines Ehegatten - jedenfalls bei unveränderter Sachlage - materiell-rechtlich ein für allemal ausgeschlossen wäre, falls über ihn nicht im Zusammenhang mit der Scheidung entschieden worden wäre (so zutreffend OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 387). - OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 236/95 OLGR Düsseldorf 1996, 273.
- OLG Stuttgart, 17.11.2009 - 17 UF 112/09
Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhalts nach italienischem Recht
Ausgehend davon, dass für den Unterhalt auf Seiten der berechtigten Partei deren Bedürftigkeit maßgeblich ist, bemisst der Senat den Unterhalt nicht abstrakt, sondern konkret (Senat, FamRZ 2004, 1496 = FamRBint 2005, 5 [Finger]; a.A. wohl OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 387, 388).