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   FG Sachsen, 04.11.2009 - 6 V 1313/09   

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https://dejure.org/2009,44258
FG Sachsen, 04.11.2009 - 6 V 1313/09 (https://dejure.org/2009,44258)
FG Sachsen, Entscheidung vom 04.11.2009 - 6 V 1313/09 (https://dejure.org/2009,44258)
FG Sachsen, Entscheidung vom 04. November 2009 - 6 V 1313/09 (https://dejure.org/2009,44258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Änderung der Bilanz wegen Änderung des Wahlrechts hinsichtlich der Berücksichtigung von Zuschüssen; Unzulässigkeit eines gerichtlichen AdV-Antrags bei Gewährung der Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Änderung der Bilanz wegen Änderung des Wahlrechts hinsichtlich der Berücksichtigung von Zuschüssen - Unzulässigkeit eines gerichtlichen AdV-Antrags bei Gewährung der Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.06.2003 - IV R 56/01

    Buchwertansatz in einer Übergangsbilanz

    Auszug aus FG Sachsen, 04.11.2009 - 6 V 1313/09
    Da der Einzelunternehmer sein Wahlrecht dahingehend ausgeübt hat, die Zuschüsse als sonstigen Ertrag zu erfassen, bedarf es keiner Entscheidung zu der divergierenden Rechtsprechung des I. und X. Senats einerseits und des III. und IV. Senats andererseits des Bundesfinanzhofs (vgl. dazu BFH, IV R 56/01, BStBl. II 2003, 801 und FG Berlin-Brandenburg, EFG 2008, 1614 ), da allseits ein Wahlrecht zur Sofortversteuerung anerkannt wird.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 11 K 2278/03

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von öffentlichen Investitionszuschüssen -

    Auszug aus FG Sachsen, 04.11.2009 - 6 V 1313/09
    Da der Einzelunternehmer sein Wahlrecht dahingehend ausgeübt hat, die Zuschüsse als sonstigen Ertrag zu erfassen, bedarf es keiner Entscheidung zu der divergierenden Rechtsprechung des I. und X. Senats einerseits und des III. und IV. Senats andererseits des Bundesfinanzhofs (vgl. dazu BFH, IV R 56/01, BStBl. II 2003, 801 und FG Berlin-Brandenburg, EFG 2008, 1614 ), da allseits ein Wahlrecht zur Sofortversteuerung anerkannt wird.
  • BFH, 23.07.2002 - X B 209/01

    AdV; Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus FG Sachsen, 04.11.2009 - 6 V 1313/09
    Zwar erledigt sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Hauptsache nicht dadurch, dass der Antragsgegner die Aussetzung der Vollziehung und dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs bewilligt (vgl. BFH, BFH/NV 2002, 1487 m.w.N.).
  • FG München, 06.11.2001 - 9 V 3287/00

    Aussetzung der Vollziehung unter Widerrufsvorbehalt durch das FA nach Stellung

    Auszug aus FG Sachsen, 04.11.2009 - 6 V 1313/09
    Unbeachtlich ist hierbei, dass die Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erfolgte (vgl. FG München, EFG 2002, 340 ).
  • BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10

    Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung - Aussetzung der Vollziehung

    Der Antragsteller beantragt sinngemäß, den Beschluss des Sächsischen FG vom 4. November 2009  6 V 1313/09 aufzuheben und die Vollziehung der angefochtenen Bescheide in Höhe eines Gewinns in Höhe von 418.982 DM (2001) und 64.339 EUR (2002) auszusetzen.
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