Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.01.2016 - 6 W 106/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 UWG
Haftung des Herausgebers eines Adressverzeichnisses für irreführende Einträge und Anzeigen - damm-legal.de
Zur Haftung des Herausgebers eines Adressverzeichnisses für fehlerhafte Einträge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Herausgebers eines Adressverzeichnisses für irreführende Einträge und Anzeigen
- kanzlei.biz
Haftung der Herausgeberin eines Adressverzeichnisses für irreführende Einträge und Werbeanzeigen
- adresshandel-und-recht.de
Herausgaber eines Adressverzeichnisses haftet nur für offenkundige Rechtsverletzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5
Wettbewerb; Irreführung; Adressverzeichnis; Verkehrspflicht - rechtsportal.de
UWG § 5
Wettbewerbswidrigkeit der Herausgabe eines Adressverzeichnisses mit irreführenden Einträgen und Anzeigen - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Herausgebers eines Adressverzeichnisses für irreführende Einträge und Anzeigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Haftung des Herausgebers eines Adressverzeichnisses für fehlerhafte Einträge
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Haftung des Herausgebers von Adressverzeichnissen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Adressverzeichnis-Herausgeber haftet nicht generell für irreführende Einträge
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Adressverzeichnis-Herausgeber haftet nicht generell für irreführende Einträge
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Herausgaber eines Adresserzeichnisses nur für offenkundige Rechtsverstöße haftbar
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.10.2015 - 8 O 149/15
- OLG Frankfurt, 05.01.2016 - 6 W 106/15
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 245
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2016 - 6 W 106/15
Auch in einem solchen Fall kann von der Antragsgegnerin lediglich verlangt werden, solchen Rechtsverstößen nachzugehen, die ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei und unschwer zu erkennen sind (vgl. BGH GRUR 2001, 1038 [BGH 17.05.2001 - I ZR 251/99] - ambiente.de, Tz 28 bei juris; BGH GRUR 1997, 909 [BGH 10.04.1997 - I ZR 3/95] - Branchenbuch-Nomenklatur Tz. 27 bei juris; OLG Köln GRUR-RR 2004, 181 Tz 31 bei juris; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 255 Tz. 34 bei juris). - BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
"Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2016 - 6 W 106/15
Auch in einem solchen Fall kann von der Antragsgegnerin lediglich verlangt werden, solchen Rechtsverstößen nachzugehen, die ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei und unschwer zu erkennen sind (vgl. BGH GRUR 2001, 1038 [BGH 17.05.2001 - I ZR 251/99] - ambiente.de, Tz 28 bei juris; BGH GRUR 1997, 909 [BGH 10.04.1997 - I ZR 3/95] - Branchenbuch-Nomenklatur Tz. 27 bei juris; OLG Köln GRUR-RR 2004, 181 Tz 31 bei juris; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 255 Tz. 34 bei juris). - OLG Köln, 03.02.2012 - 6 U 76/11
Inanspruchnahme eines Presseorgans wegen Veröffentlichung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2016 - 6 W 106/15
Eine Haftung der Antragsgegnerin käme unter diesen Umständen nur dann in Betracht, wenn sie der Fa. X Beihilfe zu deren vermeintlich wettbewerbswidrigen Handlungen geleistet oder wenn sie ihre Verkehrspflichten bei der Veröffentlichung der Standardeinträge bzw. der Werbeanzeigen verletzt hätte (vgl. OLG Köln vom 3.2. 2012, Az.: 6 U 76/11 = WRP 2012, 1127 m. w. N.). - OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 83/03
Irreführende Eintragung im elektronischen Telefonbuch
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2016 - 6 W 106/15
Auch in einem solchen Fall kann von der Antragsgegnerin lediglich verlangt werden, solchen Rechtsverstößen nachzugehen, die ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei und unschwer zu erkennen sind (vgl. BGH GRUR 2001, 1038 [BGH 17.05.2001 - I ZR 251/99] - ambiente.de, Tz 28 bei juris; BGH GRUR 1997, 909 [BGH 10.04.1997 - I ZR 3/95] - Branchenbuch-Nomenklatur Tz. 27 bei juris; OLG Köln GRUR-RR 2004, 181 Tz 31 bei juris; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 255 Tz. 34 bei juris). - OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02
Bestimmung der Verantwortlichkeit für die Verletzung eines Namensrechts durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2016 - 6 W 106/15
Auch in einem solchen Fall kann von der Antragsgegnerin lediglich verlangt werden, solchen Rechtsverstößen nachzugehen, die ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei und unschwer zu erkennen sind (vgl. BGH GRUR 2001, 1038 [BGH 17.05.2001 - I ZR 251/99] - ambiente.de, Tz 28 bei juris; BGH GRUR 1997, 909 [BGH 10.04.1997 - I ZR 3/95] - Branchenbuch-Nomenklatur Tz. 27 bei juris; OLG Köln GRUR-RR 2004, 181 Tz 31 bei juris; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 255 Tz. 34 bei juris).
- OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 41/17
Streitwert nach unzureichender Unterlassungserklärung
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 14.1.2015 - 6 W 106/15, juris, m.w.N.) kann es sich daher streitwertermäßigend auswirken, wenn der Verletzer vor der Klageeinreichung die Wiederholungsgefahr zwar nicht vollständig ausgeräumt, den Rechtsverstoß jedoch eingeräumt und durch sein Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass er die Beanstandung als berechtigt ansieht; eine solche deutliche Verminderung der Wiederholungsgefahr kann insbesondere dann angenommen werden, wenn der Verletzer bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, die lediglich den inhaltlichen Anforderungen an die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht vollständig entspricht.