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   OLG Frankfurt, 06.11.2007 - 6 W 170/07   

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https://dejure.org/2007,14080
OLG Frankfurt, 06.11.2007 - 6 W 170/07 (https://dejure.org/2007,14080)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.2007 - 6 W 170/07 (https://dejure.org/2007,14080)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 2007 - 6 W 170/07 (https://dejure.org/2007,14080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nr 3100 RVG-VV
    Rechtsanwaltsgebühr: Verminderung der Verfahrensgebühr bei Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

  • Judicialis

    RVG-VV Nr. 3100

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3100
    Verminderung der Verfahrensgebühr durch anteilige Anrechnung einer bereits entstandenen Geschäftsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Minderung einer Verfahrensgebühr durch die vorgeschriebene anteilige Anrechnung einer bereits entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines später denselben Gegenstand betreffenden gerichtlichen Verfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2007 - 6 W 170/07
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 7.3.2007 - VIII ZR 86/06; NJW 07, 2049) führt die nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG vorgeschriebene anteilige Anrechnung einer bereits entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines späteren, denselben Gegenstand betreffenden gerichtlichen Verfahrens dazu, dass sich nicht die Geschäftsgebühr, sondern die Verfahrensgebühr vermindert.
  • KG, 17.07.2007 - 1 W 256/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2007 - 6 W 170/07
    Ohne Erfolg beruft die Klägerin sich darauf, die genannte Entscheidung sei nur auf diejenigen Fälle anzuwenden, in denen - wie in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegenden konkreten Sachverhalt - die Geschäftsgebühr bereits in voller Höhe tituliert worden ist, während eine Verminderung der Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren dann nicht geboten sei, wenn - wie im vorliegenden Fall - mit der Klage bereits nur die halbe Geschäftsgebühr geltend gemacht worden sei (so: Kammergericht, Beschl. v. 17.7.2007 - 1 W 256/07; OLG München, Beschl. v. 30.8.2007 - 11 W 1779/07).
  • OLG München, 30.08.2007 - 11 W 1779/07
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2007 - 6 W 170/07
    Ohne Erfolg beruft die Klägerin sich darauf, die genannte Entscheidung sei nur auf diejenigen Fälle anzuwenden, in denen - wie in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegenden konkreten Sachverhalt - die Geschäftsgebühr bereits in voller Höhe tituliert worden ist, während eine Verminderung der Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren dann nicht geboten sei, wenn - wie im vorliegenden Fall - mit der Klage bereits nur die halbe Geschäftsgebühr geltend gemacht worden sei (so: Kammergericht, Beschl. v. 17.7.2007 - 1 W 256/07; OLG München, Beschl. v. 30.8.2007 - 11 W 1779/07).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 18 W 282/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Teilweise Anrechnung der anwaltlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2007 - 6 W 170/07
    Wenn die Vorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG in der vom Bundesgerichtshof dargelegten Weise auszulegen ist, kann die danach eintretende Anrechnungswirkung nicht davon abhängen, ob und in welcher Höhe der Kläger den ihm zustehenden Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten bereits gerichtlich geltend gemacht hat oder bereits hat titulieren lassen (ebenso: OLG Frankfurt a.M. - 18. Zivilsenat, Beschlüsse vom 30.10.2007 - 18 W 275/07 - und - 18 W 282/07).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2007 - 18 W 275/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Teilweise Anrechnung der anwaltlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2007 - 6 W 170/07
    Wenn die Vorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG in der vom Bundesgerichtshof dargelegten Weise auszulegen ist, kann die danach eintretende Anrechnungswirkung nicht davon abhängen, ob und in welcher Höhe der Kläger den ihm zustehenden Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten bereits gerichtlich geltend gemacht hat oder bereits hat titulieren lassen (ebenso: OLG Frankfurt a.M. - 18. Zivilsenat, Beschlüsse vom 30.10.2007 - 18 W 275/07 - und - 18 W 282/07).
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