Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.03.2006 - 6 W 20/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verfahrensaussetzung wegen Strafverfahrens: Berücksichtigung der voraussichtlichen Verfahrensdauer im Aussetzungsbeschluss; Niederschlagung der Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Pflicht zur Prognose über den Abschluss eines Strafverfahrens bei der Entscheidung über eine Aussetzung; Prognose der Verfahrensdauer bei Haftsachen; Nachträgliche Begründung eines Aussetzungsbeschlusses; Kosten des Beschwerdeverfahren bei Rücknahme der ...
- Judicialis
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 17.02.2006 - 1 O 49/06
- LG Ravensburg, 17.02.2006 - 6 O 7/06
- OLG Stuttgart, 30.03.2006 - 6 W 20/06
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 2 W 10/08
Verfahrensaussetzung wegen Strafverfahren: Voraussichtliche Dauer des …
Außerdem stehe der Klägerin ein Antrag nach § 149 Abs. 2 ZPO offen, wobei das Gericht nach einer Fortsetzung des Verfahrens auf die bis dahin im Strafverfahren gewonnenen zusätzlichen Erkenntnisse zurückgreifen könne (OLG Stuttgart - 6 W 20/06).Bestehe Grund zu der Besorgnis, dass dieses vor Ablauf eines Jahres nicht beendet werde, komme eine Aussetzung bei Beachtung der berechtigten Interessen des Klägers an einer alsbaldigen Entscheidung nicht in Betracht (…OLG Zweibrücken, a.a.O., bei Juris Rz. 4 m.w.N.;… vgl. Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 149 Rn. 11; kritisch OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.03.2006 - 6 W 20/06 - OLGR 2006, 679, bei Juris Rz. 6).
Die Dauer eines Strafverfahrens wird, zumal nach dem Wortlaut des § 149 ZPO und dem oben genannten Normzweck nicht auf das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren abzustellen ist, sondern auf das Strafverfahren im Ganzen, nur selten abgeschätzt werden können (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2006, 679, bei Juris Rz. 6), so dass ein an ihr ausgerichtetes Aussetzungshindernis häufig unpraktikabel wäre.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 6 W 20/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 Abs 5 S 1 RVG
Vergütungsfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen den eigenen Mandanten: Unbeachtlichkeit außergebührenrechtlicher Einwendungen - Judicialis
RVG § 11
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unbeachtlichkeit offensichtlich unbegründeter Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 11 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.10.2005 - 12 O 29/05
- OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 6 W 20/06
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 20.08.2019 - 6 W 69/19
Sofortige Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung
Unbeachtet bleiben können deshalb nur handgreiflich unrichtige oder offensichtlich aus der Luft gegriffene Behauptungen (…OLG Brandenburg, aaO; ferner OLG Koblenz, BeckRS 2013, 01025; OVG Lüneburg, AGS 2010, 493, 494; LAG Berlin-Brandenburg, NZA-RR 2008, 205; OLG Frankfurt/Main, NJOZ 2006, 3707; OVG Schleswig, NJW 2007, 2204). - OLG Naumburg, 13.08.2010 - 10 W 40/10
Vergütungsfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen den eigenen Mandanten: …
Denn das Gesetz will durch die Regelung in § 11 Abs. 5 RVG den Prozessbevollmächtigten nicht wegen eines jeden rechtlich haltlosen Gegenvorbringens auf den Klageweg verweisen (vgl. OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2006, 940, zitiert nach juris; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40 - 41, zitiert nach juris). - KG, 23.07.2014 - 5 W 202/14
Vergütungsfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen eine Erbengemeinschaft: …
Es ist aber allgemein anerkannt, dass trotz der geringen Substantiierungspflicht und trotz der unterbleibenden Schlüssigkeitsprüfung Einwendungen nicht zu beachten sind, wenn sie offensichtlich unbegründet sind (OLGR Frankfurt 2006, 940; OLG München, MDR 1997, 597; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1473;… Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 11 Rn. 144). - OLG Koblenz, 05.03.2012 - 14 W 123/12
Anforderungen an die Substantiierung eines nichtgebührenrechtlichen Einwands im …