Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 6 W 30/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14654
OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 6 W 30/02 (https://dejure.org/2002,14654)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.04.2002 - 6 W 30/02 (https://dejure.org/2002,14654)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. April 2002 - 6 W 30/02 (https://dejure.org/2002,14654)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil des erstinstanzlichen Gerichts durch das Rechtsmittelgericht; Zurückverweisung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 BRAGO; Anhängigbleiben des Betragsverfahrens in erster Instanz; Aufwand des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil des erstinstanzlichen Gerichts durch das Rechtsmittelgericht; Zurückverweisung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 BRAGO; Anhängigbleiben des Betragsverfahrens in erster Instanz; Aufwand des ...

  • Judicialis

    BRAGO § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 15 Abs. 1
    Zurückverweisung; Verhandlungsgebühr; Berufung; Grundurteil

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 11.10.1995 - 14 W 595/95

    Anwendbarkeit des § 15 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei Bestätigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 6 W 30/02
    Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.; Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).

    Insoweit nimmt der Senat in vollem Umfang auf die zutreffenden Ausführungen des OLG Oldenburg in dem Beschluß vom 13. Januar 1995 (JurBüro 1996, 305) Bezug.

    Durch § 15 BRAGO soll die "ganz neue umfangreiche Tätigkeit im Verhandlungs- und Beweisverfahren" honoriert werden (vgl. OLG Oldenburg, JurBüro 1996, 305 m.w.N.).

  • OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99

    Kostenmäßige Beurteilung eines weiteren Verfahrens erster Instanz nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 6 W 30/02
    Das Landgericht hat sich in dem angefochtenen Beschluß einer nicht veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluß des 2. Zivilsenats vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99) angeschlossen und für das Betragsverfahren eine weitere Verhandlungsgebühr mach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO berücksichtigt.

    Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.; Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).

    Im übrigen sei eine weitere Verhandlungsgebühr auch deshalb gerechtfertigt, weil sich der erstinstanzliche Anwalt erneut in die Materie einarbeiten müsse (OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht