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OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 6 W 30/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil des erstinstanzlichen Gerichts durch das Rechtsmittelgericht; Zurückverweisung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 BRAGO; Anhängigbleiben des Betragsverfahrens in erster Instanz; Aufwand des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil des erstinstanzlichen Gerichts durch das Rechtsmittelgericht; Zurückverweisung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 BRAGO; Anhängigbleiben des Betragsverfahrens in erster Instanz; Aufwand des ...
- Judicialis
BRAGO § 15 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 15 Abs. 1
Zurückverweisung; Verhandlungsgebühr; Berufung; Grundurteil
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 11.01.2002 - 4 O 1747/99
- OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 6 W 30/02
- OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 12 W 30/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 11.10.1995 - 14 W 595/95
Anwendbarkeit des § 15 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei Bestätigung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 6 W 30/02
Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg…, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4;… Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.;… Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).Insoweit nimmt der Senat in vollem Umfang auf die zutreffenden Ausführungen des OLG Oldenburg in dem Beschluß vom 13. Januar 1995 (JurBüro 1996, 305) Bezug.
Durch § 15 BRAGO soll die "ganz neue umfangreiche Tätigkeit im Verhandlungs- und Beweisverfahren" honoriert werden (vgl. OLG Oldenburg, JurBüro 1996, 305 m.w.N.).
- OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99
Kostenmäßige Beurteilung eines weiteren Verfahrens erster Instanz nach …
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 6 W 30/02
Das Landgericht hat sich in dem angefochtenen Beschluß einer nicht veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluß des 2. Zivilsenats vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99) angeschlossen und für das Betragsverfahren eine weitere Verhandlungsgebühr mach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO berücksichtigt.Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4;… Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.;… Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).
Im übrigen sei eine weitere Verhandlungsgebühr auch deshalb gerechtfertigt, weil sich der erstinstanzliche Anwalt erneut in die Materie einarbeiten müsse (OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99).